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Veröffentlicht am 21.5.2007, 12:21 von Thomas/Ramona
Betrifft: RUDH
Firma RUDH will Ware nicht zurücknehmen

Hallo, ich habe da ein kleines Problem mit der Firma RUDH (Rund Um Den Haushalt). Und zwar haben sich meine Großeltern bei einer Verkaufsveranstaltung einen extrem überteuerten Dampfreiniger (Dampf-Joker) andrehen lassen. Sie haben dort einen Vertrag unterschrieben, den man innerhalb 2 Wochen kündigen kann, doch das Gerät wurde erst 3 Wochen später geliefert und als meine Großeltern ihn dann ausprobiert haben, mussten Sie schnell feststellen, dass dieses Gerät überhaupt nicht so funktioniert wie auf der Veranstaltung und meine Oma überhaupt nicht die Kraft hat, dieses zu bedienen. Ganz davon abgesehen, dass es überhaupt nicht sauber macht und man in kürzester Zeit in einer riesen Dampfwolke steht..... für 1300 € absoluter Schrott. Jedenfalls wollten wir ihn 2 Tage nach Lieferung umtauschen und wurden dann sehr unfreundlich am Telefon abgewiesen, mit der Begründung: wir hätten ja 2 Wochen Zeit gehabt, den Vertrag zu kündigen. Meine Frage: ab wann gelten die 2 Wochen Rückgaberecht? Vertragsabschluss oder Lieferung-/Rechnungsdatum? Ich hoffe, mir kann da einer weiterhelfen. Dank und Gruß aus Berlin PS: Hat vielleicht noch jemand gute oder schlechte Erfahrung mit dieser Firma RUDH
 


 Das hat die Redaktion recherchiert:Zurück 
Die Firma RUDH in Salzburg bittet um Richtigstellung:

Sehr geehrte Redaktion,
zunächst vielen Dank für die Information.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir weder den Dampf-Joker, noch andere Produkte in der Bundesrepublik Deutschland vertreiben. Weder der Dampf-Joker noch ein ähnliches Produkt waren jemals in unserer Produktpalette zu finden.
Bei dem erwähnten Unternehmen handelt es sich um ein selbstständiges Unternehmen in Deutschland , mit dem wir keine wirtschaftlichen und kooperativen Verbindungen unterhalten. Die Firma RudH - Rund um den Haushalt ist - im Gegensatz zur Firma RUDH Mindelheim http://www.rudh-mn.de- ein rein österreichisches Direktvertriebsunternehmen, das ausschließlich am österreichischen Markt tätig ist.

Deshalb bitte ich Sie um hinreichende Recherche und entsprechende Richtigstellung auf Ihrem
Internetportal.

Mit freundlichen Grüßen,

Geschäftsleitung

RudH - Rund um den Haushalt
Haushaltsgeräte GmbH
Fachmarktstraße 3
A - 5073 Wals-Himmelreich
www.rudh.com

 Kommentare

ghillie (22.5.2007, 21:33)
oho...
da war thomas wirklich am falschen dampfer. frag in deinem land nach.

aber trotzdem, rudh hat keine agbs auf der webseite. nicht erlaubt.

Chico (22.5.2007, 14:06)
Gints da leicht keine Konsumenten Internet Seite in Deutschland, dass hier schon Leute aus Berlin rechtliche Fragen stellen? :]

und @ Thomas: Das Gesetz in Österreich ist doch nicht 100%ig wie in Deutschland, also sind alle Antworten hier für dich onehin nicht wirklich hilfreich. Frag mal den... gibts einen Konsumentenschutz in Deutschland?

Besserwisserin (22.5.2007, 13:34)
...und meine Oma überhaupt nicht die Kraft hat, dieses zu bedienen.
Das kann man aber wirklich nicht der Firma anlasten.

ghillie (22.5.2007, 06:33)
schon interessant, daß rudh auf der webseite nicht einmal agbs hat. eigentlich unzulässig.
aber sonst das übliche problem, daß sich jemand was aufschwatzen läßt, die rücktrittsfrist versäumt und dann auf den eigenen fehler draufkommt. tut mir leid, aber man kann ältere leute nicht einfach entmündigen.
da geht nur mehr was über kulanz, meine ich.

Erich50 (21.5.2007, 16:51)
für was braucht man einen dampfreiniger?
der kostet wahrscheinlich beim elektrohändler 300€,1000€ gewinn für den cleveren verkäufer.
wieso kaufen leute bei halsabschneidern überhaupt was?

brackets (21.5.2007, 15:56)
Ein spezielles Rückgaberecht (zB nach Konsumentenschutzgesetz) besteht meines Erachtens nicht mehr. Ich würde an deiner Stelle aber den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Dass das Gerät zu schwer ist und daher von deiner Großmutter nicht bedient werden kann, hätte den Verkäufern auffallen müssen. Der VKI hilft dir da sicherlich.

grossvater (21.5.2007, 14:59)
ich würd meinen, 14 tage rücktrittsrecht vom vertrag heißt, man kann 14 tage ab zeichnung zurücktreten. sonst hieße es ja rücktritt von der rechnung. was auch nicht schlecht wär... ;-) nur weil das ding schrott ist, heißt das noch nicht, man kann den kauf rückabwickeln. ich würd sagen, hier gilt dein umtauschrecht. den zeitpunkt für den rücktritt hast wohl verpasst. bislang hatte ich wenig aber gute erfahrung mit rudh. viel glück beim umtausch - mach's schriftlich!


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