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Veröffentlicht am 6.3.2007, 09:23 von benkei
Betrifft: Hartlauer
Preiserhöhung trotz Anzahlung

Auf der Suche nach einem MP3 Player entdeckte ich im Internet auf der Website der Firma Hartlauer den Samsung T9JAB 4GB. Hartlauer war mit 169,90 € überraschend der billigste Elektrohandel. Das hat mich schon sehr verwundert, da die damals übliche Preisspanne zwischen 180 und 230 € gelegen war. Montag: Nach erfolgter Bestellung und Anzahlung von 20 € und Aushändigen eines Kassenbons mit Angaben über Marke und Preis, wurde mir mitgeteilt, dass ich bei Einlangen des Players verständigt werden würde. Freitag: Ich wurde informiert, dass der Preis des Produkts auf 229,29 € gestiegen ist und ob der Player dennoch bestellt werden soll. Auf die Frage nach der etwas seltsamen Preispolitik bei Hartlauer, meinte ein Mitarbeiter dazu, dass das nicht bei der Firma Hartlauer liegt, es ist der Zulieferer teurer geworden, und ein Mitarbeiter musste meine Bestellung zuerst auf Band sprechen... blablabla Etwas seltsam ist das schon, zumal der Player in den paar dazwischenliegenden Tagen bei allen anderen Firmen (Geizhals) billiger wurde - außer bei Hartlauer. Ich bin mir sicher, dass sich bei den unzähligen MP3 Spielern von Samung, mit noch dazu - verwirrenden und komplizierten Zahlen- und Buchstabenkombinationen - das Fachpersonal in der Preisangabe auf der Hartlauer Website geirrt hat. Bei Anzahlung und Kassenbon eine Preiserhöhung.... ich will gar nicht wissen, wie das rechtlich ausschaut - muss Hartlauer die 169,90 € einhalten? MP3 Spieler wurde natürlich nicht gekauft und alles andere, was mir eventuell irgendwann vorschwebt, werde ich sicher in einem anderen Elektrohandel kaufen!
 
 Kommentare

brackets (10.3.2007, 07:24)
Ja, benkei hätte das Recht gehabt, den MP3 Player um EUR 169,90 zu erwerben (gültig zustande gekommener Kaufvertrag, kein Rücktrittsrecht des Verkäufers!). Aber was nutzt ihm das jetzt praktisch? Hartlauer hätte sowieso nicht nachgegeben, soll benkei den Preis gerichtlich durchsetzen? Zeit. Geld. Ärger. Er hat sich eine Menge davon erspart, auch ich hätte mir das Gerät einfach woanders gekauft und Hartlauer in Zukunft gemieden.

Das Verhalten von Hartlauer ist natürlich eine Frechheit, wäre interessant eine Firmenstellungnahme zu bekommen.

sniper-o (6.3.2007, 22:22)
ok ja.
aber er hätts auch zum vereinbarten preis nehmen können. die erhöhung war nicht rechtmäßig, siehe unten.

Emmannzipator (6.3.2007, 16:40)
Ist doch schön, daß man Sie fragt. Sie haben die Bestellung unter diesen Bedingungen storniert und alles ist ok!

Gorgi (6.3.2007, 12:04)
Yup, da hätte ich mich nicht so leicht abfertigen lassen. Filialleiter holen wenn der verkäufer sich weigert, oder sonst soll halt der Robert H. persönlich mit seinem dummen Gschau antanzen *g*

Tom Jones (6.3.2007, 11:40)
Das Konsumentenschutzgesetz möchte KonsumentInnen vor unbegründeten nachträglichen Preiserhöhungen schützen und erlaubt daher Preisgleitklauseln in AGB's nur unter folgenden Vorraussetzungen:
-Die für die Preisänderung maßgeblichen Umstände müssen im Vertrag umschrieben sein.
-Diese Umstände müssen vom Willen des Unternehmers unabhängig und sachlich gerechtfertigt sein.
-...
-Die Leistung des Unternehmers muss erst zwei Monate nach Vertragsabschluss oder noch später zu erbringen sein.

Möchte der Unternehmer eine Preisänderung auch bei einem Vertrag vorsehen, bei dem er seine Leistung bereits innerhalb von 2 Monaten ab Vertragsabschluss zu erfüllen hat, so muss er eine diesbezügliche Vertragsbestimmung mit Ihnen ausdrücklich aushandeln. Eine Klausel in den AGB reicht hier nicht.

Sofern der Verkäufer mit Ihnen keine detaillierten gesonderten Vertragsbestimmungen ausgehandelt hat, hätten Sie auf Vertragserfüllung und Lieferung der Ware zum ursprünglichen Preis bestehen können.

starcraft (6.3.2007, 11:06)
bei uns ist es so das ein produkt wenn es zu dem tagesgültigen preis bestellt wird auch später zu diesem preis hergegeben wird auch wenn sich der kassenpreis dazwischen ändert. ob das allerdings irgendwie gesetzlich geregelt ist weiss ich auch nicht.


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