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Veröffentlicht am 16.2.2007, 08:51 von Odysseus7_4 |
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Betrifft: CYBERART |
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| Was man bei ACER wissen Sollte
Es gibt (vermutlich selbst erlassene ) Garantierichtlinien bei LCD, was als geringer Mangel zu betrachten ist. Wie andere Hersteller das handhaben, weiß ich nicht. Für ACER gilt:
Ich zitiere:
"Die eingeschränkte Garantie unterliegt folgenden Ausschlüssen:
Geringfügige Mängel bei LC-Displays, die in Geräten auftreten, die mit LCDisplay-Technologie ausgestattet sind. Als geringfügiger Mangel gelten folgende
Definitionen: (1) Es dürfen nicht mehr als vier Pixelfehler pro eine Million Bildpunkte
auftreten. (2) Unterteilt man das Display in neun gleich große rechteckige Flächen, so darf ferner in dem mittleren Rechteck ein Pixelfehler sichtbar sein."
Daraus ergibt sich:
1) Ein nagelneuer Monitor, wird nicht auf Garantie umgetauscht oder repariert, wenn aufgrund eines Produktionsfehlers bis zu 4 Pixel (bei einer Standardauflösung) defekt sind.
2) Der Monitor ist am Tag des Kauf vor dem Auspacken realistisch betrachtet gerade einmal etwas mehr als die Hälfte wert. (Beim Weiterverkauf in Ebay zb. wäre der Monitor mit dem Fehler sicher nur mehr um 50% des Wertes anzubringen).
3) Ich empfehle bei Hardwarehändlern vor dem Kauf die Verpackung zu öffnen und bei jedem Produkt die Garantiekarte genau zu studieren.
4) Wenn ich ein Autohändler wäre, würde ich Neuwagen mit Hagelschäden aufkaufen und diese als Neuwagen (ohne Besichtigung ins Ausland) weiterverkaufen. In meinen AGB'S stünde eine Klausel, wonach Lackschäden als geringfügige Mängel in Kauf zu nehmen seien, da das nur die Optik betrifft, und kein Garantieanspruch besteht, solange der Wagen anspringt und die Bremsen funktionieren. | |
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