Home
Firmenreaktionen
Gästebuch
 Öffentliche Einrichtungen/Ämter & BehördenZurück 
Veröffentlicht am 6.12.2006, 08:41 von mwinter
Betrifft: Bezirksgericht Fürstenfeld
An diesem Datum begann, was noch nicht zu Ende ist

Keine Details (ziemlich kompliziert), nur das Faktum: ein Prozess um einen Gebrauchtwagenankauf (Streitwert ca. 1.500,-- Euro), geht nun in das vierte Jahr, der Akt hat sicher schon über 500 Seiten, die Kosten (durch Rechtschutz abgesichert) betragen mit Sicherheit schon -zig Tausen Euro. Trotz der durch Zeugenaussagen untermauerten Feststellung, dass das Fahrzeug schon mit erheblichen (und auch gefährlichen) Mängel ausgeliefert wurde und ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen wurde in erster Instanz gegen unsere Klage vom Mai 2003 entschieden (das dauerte bis Dezember 2004). Der Berufung wurde im Mai 2005 voll stattgegeben - ein Sachverständiger wurde bestellt. Dieser kam im Februar 2006 zur Begutachtung des nun schon 3 Jahre abgemeldeten Fahrzeugs, eine Ladung des Sachverständigen wurde von Klägerseite im Mai 2006 beantragt. Nun ist Dezember 2006, noch nicht einmal die Anberaumung einer Verhandlung festgesetzt - also kein Ende in Sicht. Ich möchte hier die Vorgangsweise der Richterin nicht kommentieren, da der Prozess gegen mich dann sicher sehr schnell anberaumt und auch das Urteil ziemlich fix zu erwarten wäre.
 
 Kommentare

agmarti (14.12.2008, 12:13)
1.) Gerade Richter und Richterinnen denken oftmals, etwas "Besseres" zu sein und sehen an der eigenen Arbeit oder eigenen Qualität kaum Mängel.

2.) Diese Arroganz verhindert bei Dir wohl auch, dass das Verfahren angemessen dauert. Nun hat diese Richterin auch einen Chef - der scheint auch völlig unfähig zu sein, dass er da nicht eingreift.

An sich gehört hier (die AK oder VKI ist hier total sprachlos ;-) öfters aufgezeigt, dass RichterInnen oftmals auch totale Nieten sind, damit u.a. die Justizminister eingreifen, die letztlich die Verantwortung für derartige Mißstände tragen, weil sie die Richterin nicht entfernen.


© 2000-2024 - Barbara Mucha Media Ges.m.b.H. - Mediadaten
Jede Veröffentlichung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Das Copyright für den Titel DIE MUCHA liegt ausschließlich bei der Barbara Mucha Media Ges.m.b.H.