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Veröffentlicht am 1.11.2006, 16:52 von Bavaria
Betrifft: Ebay Deutschland
Kein Schutz des Kunden bei Ebay: falschen Bezeichnungen ausgeliefert. 2. Teil

Ebay weiß also aufgrund der Beweise seit Tagen,daß ein falsch bezeichnetes Bild angeboten wird und die Verkäuferin die Bieter täuschen will. Warum betreibt man bei Ebay eine Hotline ,wo man unseriöses Vorgehen melden kann, wenn man der Meinung von Fachleuten nicht glaubt? Als Wissenschafterin bin ich im Hinblick auf die historische Wahrheit verpflichtet, solche groben Fehler, egal ob fahrlässig oder absichtlich, um einen möglichst großen Gewinn zu erzielen, aufzuzeigen und auf einer Korrektur zu bestehen.E s ist ein großes Minus von Ebay, daß falsch bezeichnete Artikel nicht so schnell und an prominenter Stelle geändert werden, daß ein Irrtum des potentiellen Käufers ausgeschlossen ist. Eine sachliche Richtigstellung muß erlaubt sein, auch wenn sie möglicherweise den Verkaufserlös verringert. Eine Woche nach dem Verkauf schreibt Ebay:"Es liegt in der Verantwortung der Verkäufer, die Rechtmäßigkeit Ihrer Angebote sicherzustellen und sich die notwendigen Kenntnisse und Informationen hierfür zu beschaffen. Erlangt eBay Kenntnis von erkennbar rechtswidrigen Angeboten, werden diese gelöscht, die Anbieter verwarnt und über die Gründe der Beendigung informiert. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß die Rechtsverletzung als solche für Dritte klar erkennbar ist oder eBay eine eidesstattliche Versicherung über die Verletzung von geistigem Eigentum durch betroffene Rechteinhaber vorgelegt wird. In Angeboten, bei denen durch die unterbreiteten Angebote vermeintlich Rechte verletzt werden, dies aber nur für Eingeweihte bzw.betroffene Rechteinhaber ersichtlich ist und bei denen eBay beweissichere Grundlagen fehlen, können wir nicht ohne Weiteres eingreifen, da eBay sich sonst haftungsrechtlicher Inanspruchnahme aussetzt. Es tut uns leid, Ihnen aus diesen Gründen mitteilen zu müssen, dass uns bezüglich des von Ihnen genannten Angebots die Grundlage zur Beendigung fehlt."- Ich hätte auch eine "eidesstattliche Versicherung" abgeben können - aber darauf hat mich niemand aufmerksam gemacht. Ebay steht also letztlich auf dem Standpunkt, daß es,wenn es nur "wenige Eingeweihte" gibt, irrelevant sei. Schon einmal habe ich ein meinem Fachgebiet zuzuordnendes Bild mit falscher Bezeichnung entdeckt, ein falsches Foto, das die Tante ihres Mannes zeigte und um gigantische 92 € wegging und laut Kollegen später immer wieder falsch angeboten und weitergegeben wurde. Auch damals habe ich vergebens auf den Fehler hingewiesen. Ich denke, das sollte einmal aufgezeigt werden.
 


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Von E-Bay erreichte uns folgende erste Mitteilung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben uns geschrieben, um uns auf Berichte im Zusammenhang mit eBay auf Ihrer Plattform www.diemucha.at hinzuweisen.

Die Zufriedenheit unserer Mitglieder liegt uns sehr am Herzen. Ihre Hinweise und Anregungen dienen uns als Anreiz, unseren Service weiter zu optimieren.

Ich habe daher Ihre E-Mail an die zustaendige Abteilung weitergeleitet und bedanke mich noch einmal fuer Ihren Hinweis.
 Kommentare

Elwedritsche (2.10.2007, 08:11)
Nur der Vollständigkeit halber: die unten erwähnte Geschichte mit dem Navigationsgerät ging in der Berufung nicht mehr durch. Das Urteil wurde aufgehoben.

ghillie (26.8.2007, 17:27)
man darf aber auch nicht alle artikel glauben.

Elwedritsche (26.8.2007, 16:35)
Ein aktueller Artikel ueber Internet-Gerichtsurteile:
"Ebay-Luegen koennen teuer werden. Weil ein Haendler ein unechtes Teeservice als "echt Silber" verkauft hat, durfte der Kunde den Kauf rueckgaengig machen. Ausserdem sprach das Gericht dem Kaeufer 450€ Schadenersatz zu."

"Vom ebay-Kaeufer zum Hehler. Wer ein Navigationsgeraet fuer 680 € ersteigert, das neu 2100 kostet, kann nicht ausschliessen,dass die Ware gestohlen wurde und er sich der Hehlerei schuldig macht. Der Kaeufer wurde zu 1200 Geldstrafe verurteilt.

trutscherl (20.7.2007, 19:41)
emmanzipator, es is nur was passiert, wenn du dein passwort eingegeben hast. phishing hat nix mit viren, sondern mit "passwortfischen" zu tun.

also lass di ned von anderen verrückt machen. nur nie ein passwort eingeben, wenn du danach gefragt wirst, wenn du sowas bekommst.

haunixweg (20.7.2007, 19:36)
@Emmanzipator
Natürlich reicht das schon aus.

ghillie (20.7.2007, 19:34)
emmanzipator,
sind übliche phishing mails, kommen öfters. ebay schreibt dir nicht, die echten absenderadressen sind auch nicht von ebay. einfach auf die spamliste, und fertig.

trutscherl (20.7.2007, 16:26)
Emmannzipator (20.7.2007, 15:30)
Wie überprüft man einzelne Mails auf Viren?

kommt drauf an welches mailprogramm du verwendest. einige machen es automatisch, bei anderen musst du es bei der konfiguration einstellen.

Emmannzipator (20.7.2007, 13:30)
Ich habe gestern eine Mail bekommen von einem ganz offiziell aussehenden Ebay-Mitglied. Ich bin zwar nicht angemeldet und habe nie etwas ersteigert, aber der Mann monierte, daß mein PayPal Konto nicht funktioniert. Mein erster Gedanke war, da mißbraucht jemande meine Mailadresse und hab geschaut, was ich da angeblich verkauft habe (Nummer des Artikels). Dort öffnet sich eine kyrillische Seite mit der rosa Warnung "pfishing. Kann da schon was passiert sein? Ich mußte doch nachschauen.

Wie überprüft man einzelne Mails auf Viren?

ghillie (2.7.2007, 07:32)
elwe,
tip, setz dich immer mit dem verkäufer direkt in verbindung, zwecks modalitäten.

Elwedritsche (1.7.2007, 09:32)
Diese Vorlage kenne ich, wenn man nach dem Kauf auf "Überweisung" klickt. Finde ich aber ziemlich daneben, wenn derselbe Satz dann auch bei Selbstabholung mit Barzahlung erscheint.

ghillie (1.7.2007, 08:22)
semiramis,
laß dir immer nur versichert schicken. ansonsten so wie trutscherl sagte.

trutscherl (30.6.2007, 21:22)
setzt dich mit dem verkäufer in verbindung und sag ihm, dass du das bild abholen möchtest.

du musst die versandkosten nicht bezahlen, wenn barzahlung bei abholung angegeben ist.

das is eine vorlage von ebay und geht automatisch so raus, wenn man die zahlungsoptionen versendet.

Semiramis (30.6.2007, 20:55)
Wer weiß Bescheid. Ich habe heute ein Bild um 445 € ersteigert. Es ist in Wien. Es wird auch Abholung mit Barzahlung angeboten.In dem Mail, das ich bekommen habe, heißt es :
Lieber (....Verkäufer)! Ich werde die Bezahlung in Höhe von EUR 470,00 per Barzahlung bei Abholung in Kürze vornehmen.
Das ist ein Vordruck, den ich so nicht geschrieben habe. Muß ich die Postgebühren für versicherten Versand wirklich zahlen?

Semiramis (30.6.2007, 09:13)
Gerade wird - sogar über Sofortkauf und von einem Antiquariat mit anspruchsvollem Namen - ein Buch angeboten: "Alyons Kampf um Lady Hamilton".
Mit dem besten Willen kann man die Schrift auf dem Titel nicht so deuten. Wenn man sonst nichts von der Hamilton weiß, daß sie mit Nelson Teil eines der berühmtesten Liebespaare der Weltgeschichte war, ist Allgemeinbildung.

ghillie (25.4.2007, 08:48)
was anderes hätt er dort für waffen auch nicht bekommen. die hat er sich, wie auch die mun, illegal besorgt.

Mnemosyne (24.4.2007, 18:09)
Der Massenmörder von Virginia hat die Munitionsmagazine bei Ebay gekauft.

Elwedritsche (15.3.2007, 11:33)
Loewsniperino! AUS!!!

ghillie (15.3.2007, 11:15)
jaja, immer diese gezielten querschüsse...

Bruxist (15.3.2007, 10:00)
es snipert gewaltig!

ghillie (15.3.2007, 09:41)
ebay kann, muß aber nicht.

welche staatsanwaltschaft zuständig ist, bestimmen die gesetze. aber darum ist es bavaria nicht gegangen, sie wollte nur eigene behauptungen "an den mann" bringen.

Bruxist (15.3.2007, 09:10)
Welche Staatsanwaltschaft wäre zuständig? Der Wohnort des Verkäufers, den man ja oft nicht einmal kennt? Gegen wen soll man Anzeige machen, der Name des Verkäufers ist unbekannt? Also kann die Schiene nur über Ebay gehen und das ist im Mailverkehr mit Ebay auch vorgesehen: da gibt es den Passus: "Meldung von möglicherweise betrügerischen Angeboten". Wenn der Käufer das Bild hat und dann draufkommt, daß er betrogen wurde, kann er versuchen, den Kauf rückgängig zu machen (auch dabei wird Ebay eingeschaltet werden müssen). Viele Verkäufer schließen aber von vornherein eine Rückgabe aus. Dann kann er klagen. Aber warum diese Umstände, wenn es Leute gibt, die genau wissen, daß ein Bild falsch angeboten wird? Warum kann Ebay dann nicht die Bieter - noch dazu wenn eindeutige Beweise geschickt wurden - warnen oder noch in der Angebotsszeit einen Hinweis im Titel des Angebots erzwingen.
Die Bemerkungen, die die obengenannte Verkäuferin letztlich angebracht hat, sind ignorant und unverschämt.

ghillie (14.3.2007, 19:59)
bavaria,
du hast null ahnung. anzeige kann jeder erstatten, der kenntnis von einer straftat hat. nur ist das nicht sache von ebay.

Bavaria (14.3.2007, 16:57)
An die Staatsanwaltschaft kann sich nur der Geschädigte wenden - dazu muß er aber wissen, daß er über's Ohr gehauen wird - nämlich dadurch, daß Ebay zuläßt, daß die Verkäuferin bewußt zur Gewinnmaximierung falsch auszeichnet.
Und jetzt geben'S a Rua!

sniper-o (13.3.2007, 20:40)
eine sachverhaltsdarstellung kannst an die staatsanwaltschaft schicken. aber nicht an eine internet-firma.

Bavaria (13.3.2007, 19:42)
Betr: sniper-o an Bruxist
Sie sehen die Sachverhaltsdarstellung nicht?
Aus dem 1. Teil und Anf. 2.Teil:...Ich biete ihr - unter meinem Namen und Hinweis auf meine Arbeit - an, ihr das Bild zu schicken. Darauf geht sie nicht ein. Wenn sie zunächst in gutem Glauben gehandelt hat, jetzt war es eine bewusste Täuschung des potentiellen Käufers.
Ebay bietet in der Helpline eine Rubrik "...Angebot möglicherweise betrügerisch/unseriös"an. Ich schicke Ebay das Bild als Beweis mit der Quellenangabe. Das "Sicherheitsteam": "Sie bitten uns, ein Angebot... auf betrügerische Aktivitäten hin zu untersuchen. Solche Hinweise werden von uns sehr ernst genommen...Wir sind bemüht, Hinweisen über betrügerische Aktivitäten möglichst schnell nachzugehen und... rechtzeitig zu verhindern".....
Ebay weiß also aufgrund der Beweise seit Tagen,daß ein falsch bezeichnetes Bild angeboten wird und die Verkäuferin die Bieter täuschen will. ...
Sie sind "weder objektiv noch subjektiv involviert" - ich schon!!!

sniper-o (13.3.2007, 18:27)
fifa,
weil wir ja in dieser eigenschaft, weder objektiv noch subjektiv involviert zu sein, unter uns sind...

fifa7 (13.3.2007, 12:33)
@sniper-o......nur, und dabei bleibe ich, reinmischen in eine sache, die einen weder objektiv noch subjektiv angeht, halte ich für falsch....

und warum schreibst du dann hier mit ?????

Bruxist (13.3.2007, 12:21)
Troll, troll Dich!!!

sniper-o (12.3.2007, 22:58)
bavaria,
oben steht nichts, daß du anzeige erstattet hättest. nur kann ich mir nicht vorstellen, daß irgendein! staatsanwalt das nicht sofort zurücklegen würde.
ich kann mich nicht selbst überzeugen, weil ich 1. kein sachverständiger bin, 2. mir auch dann nur eine meinung anhand des physischen bildes erlauben würde. was ich jedem anderen auch rate.
ich gebe auf ebay gar nichts ein, weil ich per internet nie so etwas kaufen würde. wenns jemand macht, seine sache. da ist einmischung sinnlos.

und nachträgliche querelen in einem anonymen forum noch viel mehr.

Bavaria (12.3.2007, 19:44)
Wenn Sie schon falsche Bezeichnung und Fälschung unausrottbar verwechselt haben: auch Fälschungen kann man u.U. nur auf dem Bildschirm erkenne, wenn sie nämlich schlecht gemacht sind. Es gibt in Osteuropa ganze Industrien, die sich z.B.auf Jugendstil spezialisiert haben. Fachleute und Sammler sehen das (ich nicht, aber ich brauche sie auch nicht). Geben Sie auf Ebay „Kaiserin Elisabeth“ ein. Da kriegen Sissy-Fans die berühmtesten Gemälde - grauslich entstellt. Auch das ist Fließbandarbeit. Dazu braucht man kein Fachmann sein, das sehen sogar Sie.
Dann gibt es bei Porzellan z.B. eine Firma, die vor 50 Jahren in Fälschungsabsicht in einer Stadt mit einer berühmten alten Manufaktur Marken kopiert hat. Auch hier habe ich schon manchem Händler die Hoffnung auf einen großen Gewinn zerstört; wenn er anständig ist, schreibt er auch die Entstehungszeit dazu. Manche Leute glauben, „made in Germany“ gab's schon im 18. Jh.

Bavaria (12.3.2007, 19:42)
Was ist das denn schon wieder?
Natürlich habe ich das Faktum, daß das Bild falsch bezeichnet ist, angezeigt.
Es ist ja schon krankhaft, daß Sie nicht akzeptieren, daß jemand etwas weiß und eine Sache aufklären kann. Ich kann doch Mutter und Tochter auseinanderhalten. Die Portraits sind bekannt uind mehrfach veröffentlicht.
Die Verkäuferin schaut im Internet nach, stellt eine gewisse Ähnlichkeit mit der Dame auf ihrem Bild fest (die gar nicht so eklatant ist, aber no na die Mutter!) und benamst einfach ein Bild mit einem verkaufsträchtigen Namen. Und das ist Ihnen lieber als eine Fachmeinung?
Das Bild der Mutter ist übrigens sonst nicht im Internet zu finden, auch der Rudolf nicht.
Warum bemühen Sie sich nicht, sich selbst zu überzeugen? In den Memoiren der Gräfin Larisch ist das Bild ihrer Mutter abgebildet.
Aber nur widersprechen und Stunk machen ist Ihnen wirklich lieber.

sniper-o (12.3.2007, 09:53)
aber sicher, emmanzipator...
sie sieht ein bild nur per bildschirm und "weiß", daß es falsch ist.
solche "fakten" kann sie ja anzeigen, wenn sie will. hat aber nicht...

Emmannzipator (11.3.2007, 09:17)
Entschuldigung: das letzte "Sie" natürlich klein, sonst fühlt sich sniper-o noch angesprochen und weist tagelang zurück, ich hätte ihm unterstellt, daß er sich bei Ebay eingemischt hat!

Emmannzipator (11.3.2007, 09:14)
4.Sie hatte ja teilweise Erfolg,weil der Verkauf an den Höchstbieter offenbar nicht zustande kam.Da sich Ebay nicht mehr gemeldet hat:vielleicht haben Sie ihm anheim gestellt,das Bild zu nehmen, weil er getäuscht wurde...

Emmannzipator (11.3.2007, 09:13)
1.Wo steht was mit Schönbrunn und Kandidaten?

2.zu 21 Uhr
Was Sie aufzählen sind eben keine "Fakten",sondern Unterstellungen. Aus dem Thread und den Kommentaren von Bavaria geht eindeutig hervor:
1.sie sieht ein Bild,von dem sie w e i ß ,daß es eine andere Person darstellt,als angeboten.Das müssen Sie akzeptieren!
2.Dies k a n n sie beweisen und t u t es auch. Wie steht oben und unten - sogar mehrmals. Zugang ist nicht nötig, sie sieht das Bild ja! Was würde es bringen, das Bild angreifen zu können, wenn die Person die gleiche falsche ist.Fragen Sie Bavaria nach den genauen Angaben des Buches,damit Sie sich selbst überzeugen können.Gibt es sicher in der Uni oder Nationalbibliothek.
3.Seit wann dürfen "Unbeteiligte" keinen versuchten Betrug aufdecken? Warum hat Ebay dann diese Kommunikationsleiste?

sniper-o (10.3.2007, 20:02)
elwe,
verschon mich mit schönbrunn. da gäbs bessere kandidaten.

sniper-o (10.3.2007, 20:00)
emma et al.,
man kann natürlich alles endlos verdrehen, hauptsache sniper hat nicht recht.

fakten:
bavaria sieht ein bild, von dem sie glaubt, daß es falsch angeboten ist. beweisen kann sie das nicht, weil sie keinen zugang zum bild hat.
sie ist weder anbieter noch bieter, sondern eine unbeteiligte.
der anbieter ist an ihrer meinung nicht interessiert. steht ihm zu.
sie wendet sich an ebay.
ebay ist nur die auktionsplattform, inhaltlich nicht verantwortlich. und interessiert sich nicht für die meinung eines außenstehenden, weder anbieter noch bieter. steht ebay zu.
bavaria kann sich damit zufrieden geben. oder aber anzeige erstatten, wenn sie der meinung ist, es liege betrug vor, allerdings nur bei den zuständigen behörden.
statt dessen geht sie zur mucha.
und wird spätestens damit unglaubwürdig.

was daran ist falsch?

meiner ansicht nach eine mutwillige einmischung und wichtigmacherei. denn sonst hätte sie den weg der anzeige gewählt.

Elwedritsche (10.3.2007, 08:11)
Die konnte sie mir nicht geben, weil sie nur auf Widerspruch und Stunk aus war.

Elwedritsche (10.3.2007, 08:10)
Dieses Nicht-Akzeptieren-Wollen, auf Falschem Beharren, diese Unlogik, alles besser wissen wollen von sniper-o ohne konkrete Erfahrung in allen Threads erinnert penetrant an die loewin, z.B. im alten Forum zu 1938. Da hatte ich mit ihr eine ganz ähnliche "Diskussion". Die Antwort - ihre angeblich richtigere Darstellung der Vorgänge - blieb sie mir schuldig.

Bruxist (8.3.2007, 15:14)
@sniper-o 7.3.,20.59
am 6.3., 22.58 haben Sie von "Echtheit" gesprochen...es ging aber die ganze Zeit nur um falsche Bezeichnungen.
Und in Ebay kann man halt nichts "anschauen" - oder eben nur am Bild...und das ist ja geschehen.
Emmannzipator hat recht: Beten Sie!!!

Emma (8.3.2007, 10:16)
@sniper-o
Da Sie die Vorgänge bei Ebay nicht kennen, sollten S i e sich nicht einmischen. Es ist doch ein enormer Zeitdruck...und Bavaria hat ja "Anzeige" gemacht - bei Ebay. Das ist das naheliegenste und einzige Mittel. Es ging darum die Bieter vor einem Fehlkauf zu warnen - und das muß erlaubt sein. Sind Sie wirklich so ein Menschenfeind oder sogar schadenfroh, wenn jemand in einen Betrug hineintappt, nur weil Sie es als "Einmischung-" empfinden, wenn er gewarnt wird?

sniper-o (8.3.2007, 07:03)
bavaria,
du begreifst es einfach nicht.
ob du kontakt mit wem auch immer hattest, ist nicht relevant. wenn du meintest, jemand würde betrügen, kannst du anzeige erstatten. mehr nicht.
alles andere ist unerwünschte einmischung.

Bavaria (7.3.2007, 20:56)
Ich weiß nicht, warum Sie Tatsachen einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen:
1. Ich hatte Kontakt mit den Verkäufern und mit Ebay

2.Sie haben die Bilder nur aufgrund von "Ähnlichkeiten" selbst bezeichnet. Da gibt es keine "Zertifikate".

3. Sie sind sehr weltfremd, wenn Sie glauben, daß man solche innerhalb von 2-3 Tagen bekommen kann.

4. Ich habe Beweise geliefet.

5. Es geht mich sehr wohl objektiv und subjektiv etwas an, wenn in meinem Fachgebiet solche Fehler gemacht werde. Man hat seine Zuständigkeiten und die Pflicht, solchen Geschichten entgegenzusteueren.

6. Sie mischen sich in eine Sache ein, wovon Sie nichts verstehen und verstehen wollen!

sniper-o (7.3.2007, 19:59)
der ausdruck fälschung hier stammt auch nicht von mir.

aber, erstens kann man sich wirklich vorher beim verkäufer erkundigen. jedenfalls auch ein zertifikat schicken lassen.

ansonsten wärs betrug, und auch da hätte bavaria weder parteistellung noch sonstwas. sie könnte es höchstens anzeigen. denn ebay ist keine rechtsinstanz, die könnten auch nur anzeigen, was sie ohne beweis sicher nicht machen.

nur, und dabei bleibe ich, reinmischen in eine sache, die einen weder objektiv noch subjektiv angeht, halte ich für falsch.

Bavaria (7.3.2007, 19:32)
@fifa7, Emmannzipator
Danke! Tut gut, wenn es auch Versteher gibt. Ich zweifelte schon an meiner sonst klaren Ausdrucksweise.
Die Gefahr ist dann, daß dieses Bild dann als Rudolf weiterverkauft oder in der Familie vererbt wird. Solche '“Irrtümer“ sind sehr langlebig.
Vor über 25 Jahren wurde z.B. eine Ansichtskarte mit dem Bild der Kaiserin auf dem Sterbebett als Souvenir verkauft - zusammen mit anderen Bildern des Kaisers oder der Zita usw. Gedruckt von der Staatsdruckerei, auch für Bücher weitergegeben vom Portraitarchiv der Nationalbibliothek. Ich habe damals herausgefunden, daß es sich um ein Szenenbild aus dem ersetn „Sissy-(Stumm-) Filmvon 1920 handelt, weil ich die Schauspielerin kennenlernte. Gelegentlich findet man es noch in Bildbänden

Emmannzipator (7.3.2007, 07:40)
Schon mal bei Ebay was anschauen können?
Die Zeit drängt bei einer Versteigerung immer, also kann man nur Kontakt mit dem Käufer aufnehmen und wenn der Ihnen trotz besseren Wissens oder nachdem ihn jemand auf seinen Fehler aufmerksam gemacht hat, etwas Falsches erzählt, ist das Betrug.
Sie haben immer noch nicht den Unterschied zwischen Fälschung und falscher Bezeichnung verstanden. Hier ging es um letzteres und nicht um Fälschungen!!!

sniper-o (6.3.2007, 21:58)
emmanzipator,
aber bevor ich was kauf, schau ich mir schon an, obs echt ist. sache des käufers, nicht eines dritten...

Emmannzipator (6.3.2007, 16:54)
@fifa7
Genauso sehe ich das auch.
So wie ich es verstanden habe, scheint aber bei dem letzten geschilderten Fall mit dem Kronprinzen-Bild der Betrug durchgegangen zu sein, ohne daß es die Käuferin gemerkt hat bzw ohne daß Ebay das nachträglich richtig gestellt hat. Man hätte ihr ja mitteilen können, ob sie das Bild unter diesen Umständen noch will.
Der Verkäufer wurde von Bavaria auf seine Fehler aufmerksam gemacht, hat das aber beinhart durchgezogen.
Über 2000 wäre wahrscheinlich für Rudolf angemessen, aber halt für einen anderen nicht.

fifa7 (6.3.2007, 08:07)
sniper-o.......betrug vorschub zu leisten, wäre ein strafbarer tatbestand.
beiträge hier sollten nicht über eine gewisse grenze hinausgehen.....

aha, und wer legt die grenze fest ?
bzw. dass im konkreten fall (vermutlich noch) kein betrug passiert ist, spricht dem beitrag die legitimation ab ?

ich kann auch nicht nachvollziehen, warum sich manche hier fadisieren, wer zwingst sie mitzulesen und mitzuschreiben *wunder*

ich habe leider auch die erfahrung gemacht, dass ebay praktisch null hilfestellung bietet und auf warnungen oder so was in keiner (sinnvollen) weise reagiert. bavarias beitrag bestätigt mich darin und so weiß ich wenigstens jetzt auch, dass ich mir das nicht erwarten kann und entsprechend vorsichtig bei ebay agieren muss. ist nicht genau das (auch) zweck der mucha ?

das tue ich also und bin dabei nicht unerfolgreich (allerdings nur als käufer). danke bavaria für die geduld in deinen beiträgen...

sniper-o (5.3.2007, 19:54)
betrug vorschub zu leisten, wäre ein strafbarer tatbestand.
beiträge hier sollten nicht über eine gewisse grenze hinausgehen.

Mimosenkaktus (5.3.2007, 19:29)
@sniper-Ohhh
Unverständlich: der Thread betrifft Sie nicht, weil Sie bei Ebay weder kaufen noch verkaufen, weil Sie von Kunst und Geschichte keine Ahnung haben, weil das Thema Sie nicht im geringsten interessiert und Sie weder die Interessen des Käufers noch des Verkäufers nachvollziehen können (letzteres vielleicht gerade noch, da Sie Betrug Vorschub leisten wollen): also warum mischen Sie sich ständig in Angelegenheiten, die Sie nichts angehen?

Bavaria (5.3.2007, 18:21)
Wenn Sie die beiden Teile der Beschwerde gelesen hätten, wüßten Sie, daß es sich nicht um eine "Fälschung" handelt, sondern um eine falsche Bezeichnung - das heißt, die Bilder wurden mit einem falschen, selbstgebastelten Titel angeboten, also wegen des besseren Verkaufswertes unter falschen Voraussetzungen. Das ist ein großer Unterschied. Denn von der Entstehungszeit und vo den Künstlern her sind die Bilder echt, nur daß sie halt alle andere Personen darstellen, die bei Ebay nicht so viel Geld bringen.
Und ein falsch bezeichnetes Motiv erkennt man auch auf dem Bildschirm, wenn man 1. nicht blind ist und 2. das Wissen und die Erfahrung über diese Geschichtsepoche hat.
Auch welche Beweise ich angeboten bzw. geschickt habe, ist in den beiden Teilen und in den zahlreichen Kommentaren nachzulesen. Aber wenn man das nicht tut, werden Sie es nie erfahren. Zum x.Mal wiederhole ich es nicht.

sniper-o (5.3.2007, 15:59)
verzeihen, euer gnaden...
ich wollte nur meine quotenmäßige präsenz geltend machen. aber natürlich nicht als experte für ferndiagnose in einer internet-auktion.
natürlich wärs auch hier interessant, da von mir ständig beweise verlangt werden, womit du beweisen kannst, daß das bild eine fälschung ist. beweisen, nicht behaupten... das fehlt nämlich.

Bavaria (5.3.2007, 13:39)
Und wenn ein Betrug wissentlich erfolgt - das ist dann, wenn dem Verkäufer nachgewiesen wird, daß sein Bild falsch bezeichnet ist (vorher kann man vom guten Glauben ausgehen) - wird das auch ein Staatsanwalt annehmen. Und im ersten Fall ist ja der Kauf offenbar nicht zustande gekommen. Im 2. Fall weiß es wohl die Käuferin immer noch nicht.
Es gibt in der Bevölkerung einen gewissen Anteil von Minderbemittelten und auch von Fachleuten. Erstere sind auf der Mucha überrepräsentiert, aber erlauben Sie wenigstens letzteren eine quotenmäßige Präsenz!
Ihr dummen Machtspielchen sind mir zu blöd! Basta!

Bavaria (5.3.2007, 13:35)
Können Sie sich nicht vorstellen, daß man ein M o t i v kennt oder erkennt? I c h kenne Dutzende Bilder von der Larisch, ihrer Verwandtschaft, von Kronprinz Rudolf, anderen k.u.k. Hoheiten. Ich habe hunderte Vergleichsmöglichkeiten und habe ja auch rausgefunden, wer wirklich auf den Bildern dargestellt ist. Abgesehen davon, daß man bei Ebay n i e ein Bild „begutachten“ kann, was hätte ein persönlicher Augenschein gebracht? Beide Bilder wären auch dann nicht die Gräfin und nicht der Kronprinz gewesen. Also was soll's?
Ich fürchte, Sie sind nicht fähig, einen klaren Text zu lesen, logisch durchzudenken, die Informationen zu verstehen, Vorgänge und Gegebenheiten zu akzeptieren.
Steht alles oben oder im 1. Teil und sehr oft noch als Posting in den Kommentaren, weil Sie's nicht kapieren und als Tatsache annehmen.
>>>>>

sniper-o (4.3.2007, 22:53)
haunixweg,
zu betrug gehört mehr, als diese behauptungen da unten. eine solche anzeige schmeißt dir jeder sta. hin.

sniper-o (4.3.2007, 22:52)
hieb- und stichfeste beweise...
so wie shana sie hier verlangt.

also, nochmals zum abschluß:
bavaria, hast du das angeblich falsche bild persönlich und physisch begutachtet oder nicht?
wenn ja, zeig dein gutachten vor. wenn nein, stell keine solchen behauptungen auf. denn ferndiagnosen per bildschirm nimmt dir niemand ab (ohne mich einzubeziehen).

haunixweg (4.3.2007, 20:41)
"dann ist es sache zwischen anbieter und interessenten."
Nein, (gewerbsmäßiger) Betrug sollte auch den Staatsanwalt interessieren!

Bavaria (4.3.2007, 18:32)
Sie wollen's nicht kapieren:
Sie können doch mangels historischem Wissen und einschlägiger Erfahrung gar nicht beurteilen,wie hieb-und stichfest die Beweise waren.Aber wenn die Larisch in ihrem eigenen Buch ein Bild von ihrer Mutter veröffentlicht und dies eigenhändig dazuschreibt,und ich Ebay diesen Beweis schicke,dann ist das hieb- und stichfest. Das habe ich oben dargelegt. Und ein Rudolf-Bild erkenne ich da können Sie Gift darauf nehmen.Was glauben Sie, warum mich deutsche(o Gott, das auch noch!)Kunstsammler bitten,mir ein Angebot anzusehen?
Und als Wissenschafter hat man halt auch eine Verpflichtung,wenn es nicht um sein eigenes Geld geht.Wenn jeder sich nur "einmischt",wenn es ihn selbst betrifft, wäre diese Welt noch schlimmer dran.Man kann andere, die nahe daran sind,einen Fehler zu machen und viel Geld zu verlieren, schon darauf aufmerksam machen und ihn vor Schaden zu bewahren.
Sie sind auf einer Konsumentensite einfach am falschen Platz,wenn Sie Betrugsversuche tolerieren


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