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Veröffentlicht am 19.6.2006, 09:25 von goalgirl
Betrifft: Polizei und Datenschutz
Übliche Vorgehensweise?

Ist es üblich bzw. erlaubt, dass die Polizei bei einer Anzeige (Beschädigung des Autos) dem vermutlichen Verursacher den Namen und die Telefonnummer des Geschädigten gibt? Ich finde dies nämlich ziemlich übel, da mich der Typ nun belästigt, damit ich die Anzeige zurückziehe. Die Vorgeschichte: Ich erstattete vor zwei Wochen Anzeige wegen einer beschädigten Autotür. Kennzeichen des anderen Autos hatte ich, da ich das Ganze beobachtete. Umso erstaunter war ich, als mich gestern ein Mann anrief, der meinte, die Polizei hat ihn angerufen und ihm meine Nummer, Name (Adresse findet man dann leicht im Telefonbuch) gegeben, damit er sich mit mir in Verbindung setzen kann. Ich weiß jetzt nicht ganz, was ich davon halten soll. Abgesehen davon, dass besagter Mann ein guter Freund von einigen Leuten auf dem Posten sein dürfte, kommt der gestern her und belästigt mich von wegen, das kann gar nicht von seinem Auto sein, und ich soll mich warm anziehen, er wird mich verklagen, bis ich pleite bin und Leute wie ich, die anderen das Geld abnehmen wollen, gehören aus dem Verkehr gezogen.... Gehört das nicht in den Datenschutz? Wieso geben die von der Polizei meine Telefonnummer her??? Ich find das irgendwie nicht richtig. Meine Frage an anwesende Exekutivbeamte hier - ist das in Ordnung???? Wenn jetzt alle sagen, ja, das passt, kann ich eh nix machen und muss das akzeptieren, aber wenn nicht, wüsst ich schon gern, wo ich mich beschweren kann.
 

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