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Veröffentlicht am 29.6.2006, 11:15 von zeus2006
Betrifft: GIS
GIS Gebühren pro Kopf....

Die Angelegenheit zieht sich jetzt schon über 1 Jahr... Ich lebe von meiner Frau getrennt und habe dadurch einen neuen Wohnsitz, die GIS-Gebühren der alten Wohnadresse liefen ursprünglich auf meinen Namen, Vertrag wurde aber nachweislich von meiner Frau übernommen. Als ich dann eine neue Wohnadresse hatte, von der aber schon GIS Gebühren bezahlt werden (seit 1985!) wurden mir die Gebühren verrechnet, d.h. für einen Haushalt, indem 2 Personen leben, werden die Gebühren doppelt gefordert. Mittlerweile lief die Angelegenheit über ein Inkassobüro bzw. Rechtsanwalt. Der beauftragte Anwalt gibt über das Telefon keine Auskünfte, und reagiert nicht auf Briefe bzw. Faxe. Inzwischen werden über €600,- von der Anwaltskanzlei gefordert! Werden die GIS-Gebühren pro Kopf im Haushalt lebende Personen berechnet????
 
 Kommentare

Rundherum (19.7.2007, 08:32)
Es ist an der Zeit ein GIS, als Relikt aus dem vorigen Jahrhundert, endlich ersatzlos aufzulösen!!!!!

Nun sind unsere Politiker - die ja auch von UNS gewählt wurden - an der Reihe etwas zu ändern!


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