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Veröffentlicht am 1.12.2005, 08:28 von Grette100
Betrifft: Wien
Kältekammer

Besuch in der Kältekammer Ich bin Neurodermitiker und wie viele andere Leidensgenossen immer offen für neue Möglichkeiten der Behandlung. Im Internet bin ich über eine Informationsseite zum Thema Kältekammer "gestolpert". Man bietet dort für 30 Euro pro Sitzung eine Behandlung in der Kältekammer mit -110 Grad an. Außerdem kann man vorher alles besichtigen und eine Ärztin steht auch zur Verfügung. Ich hab also angerufen und einen Termin für den 16.11 ausgemacht. Ich bin also hingefahren. Dort beim "Institut" angekommen, war die Tür zwar weit offen, aber im Institut selbst war niemand zu sehen, alles war finster. Ärztin war auch keine da. Ich hab im Empfangsbereich etwa eine halbe Stunde gewartet und bin dann gegangen. Ich hab dann noch eine Nachricht auf den AW hinterlassen, dass ich einen Termin gehabt hätte und niemand da war. Darauf bekam ich dann einen Tag später einen Anruf vom Betreiber. Er hat mich mit 3 Gratisanwendungen (bei einem Preis von je 30 Euro pro Sitzung ja nicht zu verachten) wieder gelockt. Also wieder Termin für den 22.11.05 ausgemacht, hingefahren, wieder war alles dunkel. . Ich bin dann gegangen, weil so etwas lass ich mir nicht bieten!!
 


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Die Geschäftsführung der Kältekammer bittet um folgende Mitteilung:

Kältekammern arbeiten bedingt durch den großen Energiebedarf immer nur sehr kurz und zu bestimmten Zeiten.

Die Dame, die sich bei uns offensichtlich nicht wohl gefühlt hat, bekam einen Termin um 18 Uhr. Vor diesem Zeitpunkt ist weder Arzt noch Therapeut im Hause. Die Dame kam um etwa 17 Uhr und verließ unsere Ordination um 17.45, also eine Viertelstunde v o r ihrem vereinbarten Termin!!!
Das ist durch 3 weitere Kundinnen bezeugbar.

Dennoch haben wir ihr angeboten, 3 Kältegänge im Wert von 90 Euro gratis zu absolvieren.

Beim zweiten Besuch der Dame war sie wieder eine Stunde zu früh, dh. das Geschäft war zwar geöffnet aber noch "finster", das Personal war aber natürlich wieder noch nicht anwesend.

Sollten die Anschuldigungen wiederholt werden, lassen wir bei Gericht die Identität der Dame erheben und werden sie auf (massiven) Schadenersatz klagen.

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