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Veröffentlicht am 4.4.2005, 10:13 von Ramram
Betrifft: Bundespolizei INNSBRUCK
Unfaire und respektlose Behandlung durch Polizeibeamten

Heute ließ ich einen Bekannten bei der Markhalle aus dem Wagen aussteigen als eine Polizeistreife mich aufhielt. Ein zweiter Wagen vor mir und ich standen im Halteverbot, beide Fahrer waren aber in ihrem Fahrzeug. Ein Beamter stieg aus dem Streifenwagen und fragte mich ob ich imstande sei, Verkehrsschilder zu lesen. Als ich dies bejahte, forderte er mich auf 20 Euro Bussgeld zu zahlen. Da ich im Fehler war sah ich dies ein und überreichte ihm den Betrag. Danach ging er zum zweiten Wagen und forderte diesen auf wegzufahren. Das zweite Fahrzeug entfernte sich ohne Strafe zahlen zu müssen obwohl es auch im Halteverbot stand. Als ich den Beamten darauf aufmerksam machte erwiderte er mir in arroganter und respektloser Art und Weise, dass er noch immer bestimmen kann, wen er bestraft und wen nicht. Nachdem ich ihn aufgefordert hatte mir seine Dienstnummer zu geben hat er nur spöttisch erwiedert ich könne jetzt eh nichts mehr unternehmen, da ich schon bezahlt habe. Ich möchte hinzufügen, dass ich mich während des Gespräches mit dem Beamten in keinster Weise frech oder überheblich geäußert hatte, sodass es keinen Anlass gab, einen Fahrer zu verschonen und einen zu bestrafen. Das zweite Fahrzeug hatte ein innsbrucker Kennzeichen, mein Auto ist aber in Luxemburg angemeldet. Darf ich die Angelegenheit so interpretieren, dass prinzipiell Ausländer zur Kasse gebeten werden während bei Einheimischen ein Auge zugedrückt wird? Wie benimmt sich die Exekutive im Falle einer bedrohlichen kriminellen Situation, im absolutem Notfall? Werde ich am Telefon gefragt welche Nationalität ich habe und dementsprechend eine Streife nach einer Stunde benachrichtigt? Können Einheimische auf schnelle (ere) Hilfe seitens der Exekutive hoffen? Sind dies gängige Praktiken der Exekutive oder handelt es sich um einen Einzellfall? Ich bitte um Stellungnahme seiten der Exekutive.
 
 Kommentare

ghillie (4.4.2007, 16:11)
ist leider üblich, daß nur ortsfremde bestraft werden. nicht nur in innsbruck.

strafen können in zukunft eu-weit eingehoben werden. aber nach wie vor nicht von deutschen. denn dort ist ständige rechtsprechung, daß die strafverfügung nur hält, wenn der fahrer eindeutig erkennbar ist.

manip (4.4.2007, 14:03)
die strafe kann vielleicht nicht eingehoben werden jedoch kann der polizist wertgegenstände abnehmen. die werden der bh oder magistrat übergeben und bekommt man dann wieder wenn die strafe bezahlt wird.

es liegt im eigenen ermäßen eines polizisten ob er jemanden bestraft oder nur abmahnt.
bist schon auf die idee gekommen das der eine vielleicht den lenker des anderen pkw´s gekannt hat und ihn darum nur "verwahrnt" hat?

sabifa (4.4.2007, 13:13)
http://kurier.at/nachrichten/chronik/67285.php

sabifa (4.4.2007, 13:12)
Eine Meldung der letzten 14 Tage. Verkehrsstrafen werden nun auch EU- oder Europaweit eingetrieben. Es gibt kein Entkommen mehr.

misha (4.4.2007, 13:02)
@mynox: janus schreibt: Strafen von ausländern können hier nicht eingehoben werden. Da könnten ja sämtliche Ausländer, welche in Österreich leben, fahren wie die Wildsäue und parken wo es ihnen beliebt, ohne jemals Strafe zu zahlen?

mynox (4.4.2007, 12:41)
@misha durchaus möglich. in deutschland z.b. können nur bußstrafen aus österreich vollstreckt werden soll sich aber bald ändern eu weit.

misha (4.4.2007, 11:28)
@janus: das glaubst aber selber nicht! Wieso sollte das denn so sein?

janus (4.4.2007, 11:12)
nicht bezahlen!! Strafen von ausländern können hier nicht eingehoben werden.


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