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Veröffentlicht am 25.1.2005, 16:37 von opel
Betrifft: Bundespolizeidirektion Wien
Section Control Teil 1

Eine Frechheit, wie uns der Staat abzockt! Die Section-Control-Anlage im Kaisermühlen-Tunnel auf der Donauufer-Autobahn (A 22) entpuppt sich nach Angaben des ÖAMTC als wahrer Geldesel für die Polizei: Obwohl sich die meisten Autofahrer an Tempo 80 halten, regnet es Strafen. Der Grund: Im Tunnel wird zeitweilig Tempo 60 verordnet! Zeitgleich mit der geplanten "Eröffnung" der Section Control am Wechsel äußert der ÖAMTC massive Kritik an der bisherigen "Herzeigeanlage". 71 km/h "kosten" 42 Euro Viele Autofahrer bekamen eine Anonymverfügung der Polizei wegen überhöhter Geschwindigkeit. Derzeit krassester Fall: ein Autofahrer, der bei 69 km/h mit 21 Euro bestraft wurde. 71 km/h "kosten" 42 Euro. Und wer den "80-er" auch nur um 1 km/h überschreitet, von dem werden sogar 56 Euro verlangt. Musterverfahren gegen Abzocke "Da verstehe ich, wenn die Leute an üble Abzockerei denken", ist ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer empört: "Inzwischen haben wir einige Fälle beisammen, mit denen wir Musterverfahren führen werden. Wir werden die mangelhafte Kundmachung der Beschränkung bekämpfen und haben Zweifel an der gesetzlich vorgeschriebenen Notwendigkeit." Verursacht Wind Tempolimit? Der Jurist appelliert an die Tunnelbetreiber: Bei Fahrstreifensperren (Sanierungsarbeiten, defektes Fahrzeug) muss in einem mehr als zwei Kilometer langen Tunnel nicht durchgehend Tempo 60 verhängt werden. Nach Passieren der Gefahrenstelle sollte wieder Tempo 80 gelten. Dafür ist im Tunnel eine teure Fahrstreifensignalisierung eingebaut. Bei Staugefahr sollte auf den Stau hingewiesen werden. "Und ob Fluchttüren, die sich womöglich durch einen Windstoß öffnen, automatisch ein Tempolimit auslösen dürfen, das Hunderten Autofahrern ein Strafmandat beschert, ist mehr als zweifelhaft", so Hoffer. Sollte man wirklich einmal telematische Tempolimits verordnen wollen, so müsse dafür zeitgemäße Technik verwendet werden, wie sie etwa auf der A 2 üblich ist, mit Überkopf-Verkehrszeichen, mehrmals wiederholt, die leuchten, wenn vom Normalzustand abweichende Regeln gelten. -->>weiter Teil 2
 

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