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Veröffentlicht am 11.3.2003, 11:51 von niko2003
Betrifft: WSG Linz
Raubrittermethoden in der WSG

Vor einigen Wochen stellte ich unser Fahrzeug in der Tiefgarage so ab, dass ein Geräteabteil dadurch blockiert wurde.Bei meiner Rückkehr steckte ein Zettel an der Windschutzscheibe, dass eine Wiederholung zur Anzeige wegen Besitzstörung führen würde.Das muss man sich einmal vorstellen! Der eigene Mieter ist in der Tiefgarage Besitzstörer.Ich verfüge über einen Platz in dieser Tiefgarage und hatte zu besagtem Zeitpunkt das Fahrzeug meiner Frau dort geparkt, um ein Autoradio einzubauen.Wie auch immer,ca 2 Wochen später traf ein Schreiben von der WSG mit einer Auflistung der entstandenen Kosten ein. Dabei handelt es sich um 14 Euro für die Feststellung des Fahrzeughalters und 22 Euro Verwaltungskostenaufwand.Die 14 Euro zu erstatten verstehe ich ja voll und ganz,aber wie kommen die 22 Euro Verwaltungskostenaufwand zustande?Eine Anfrage wurde mit der lapidaren Antwort ,dass sich das aus verschiedenen Mischkosten zusammensetzt, beantwortet.Des weiteren wurde mir gesagt, dass eine genaue Auflistung dieser Kosten den Betrag verdoppeln würde.Tolles Service,oder?Da sich vor dem besagten Geräteabteil weiterhin dauernd Autos befinden, sprach ich mehrere dieser Parker an,und siehe da,von 8 befragten Personen haben nur 2 weitere ein solches Schreiben erhalten. Ganz klar,die von der WSG Verwaltung eingesetzten "Spione" sorgen natürlich nur dafür, dass ihnen unbekannte Mieter zahlen müssen, damit für die eigenen Bekannten immer ein Platz im Trockenen frei ist.Ich habe noch nie so eine unfähige Verwaltung gesehen! Die Parkplätze außerhalb der Tiefgarage werden ständig von Nicht-Mietern belegt und die Mieter sollen zusehen, wo Sie bleiben.In den meisten Wohnanlagen werden die Parkplätze abgesperrt und nur die jeweiligen Mieter haben Zutritt. Bei der WSG ist das anders,wer zuerst kommt, parkt.Dabei ist es egal, ob jemand sein abgemeldetes Kfz für ein paar Monate abstellt,oder ob in der Tiefgarage schon seit Jahren Fahrzeuge vor sich hinrosten. Die Hauptsache ist, dass die zuständigen Leute bei der WSG das Gefühl haben, Sie sind irgendwer und können Erlässe und Beschlüsse erlassen.Wir Mieter sind ja nur der letzte Dreck für diese Herren.Von uns kommt denen Ihr Gehalt,aber das scheinen die zu vergessen. Es wäre ein Leichtes gewesen, mit einer Postkarte oder einem Anruf die Angelegenheit zu klären,aber das hätte ja die Autorität des zuständigen Herren untergraben, sich mit einem Mieter zu unterhalten, und sich auf eine so niedrige Stufe zu stellen!!
 
 Kommentare

hugo24 (13.3.2003, 12:22)
@niko2003: da große unbekannte!!! und die genossenschoft unterstützt den a no, wenn der für seine bekanntschaften die zohlenden mieter belästigt ;-)
Is do wurscht, wos die anderen tuan. wennst wast, daß der krempl in dem verschlog zuagänglich sein muaß, host holt net davor zu parken. wia sull die vawoltung denn ohne erhebung feststölln, wem des auto ghert? und anschreibn miaßn dei di jo, wal der zettl vom großen unbekannten allan reicht da jo net.

niko2003 (13.3.2003, 11:04)
@Alle
Vor diesem Bereich befindet sich weder ein Verbotsschild,eine Bodenmarkierung oder sonst ein Hinweis das dort das Parken verbietet.Es gibt nur eine mir unbekannte Person,welche Zettel an der Windschutzscheibe anbringt und auf ein Parkverbot hinweist.Jedoch werden einzelne von dieser Regelung ausgenommen.
In dem Geräteabteil befindet sich ein großer Rasenmäher und diverse Kleinteile.
Der Zugang wurde durch das parkende Fahrzeug nicht blockiert da ein Abstand von ca. 70 cm. vorhanden war.
Es ist zu bezweifeln das der Hausverwalter mitte Jänner den Rasenmäher benötigte!
Meiner Meinung nach sorgt die mir unbekannte Person dafür den Platz für bekannte freizuhalten.
Es stehen in letzter Zeit immer noch Fahrzeuge dort die jetzt plötzlich nicht mehr verwarnt werden.Anscheinend haben die unerwünschten Personen alle ein Schreiben erhalten und jene in der Gunst des unbekannten stehenden können tun und lassen was Sie wollen.

sstephan (12.3.2003, 12:03)
@Helwa, Du dürftest das Problem erkannt haben: Wenn die Hausverwaltung einen Schaden nachweist, kann sie diesbezüglich Schadenersatz fordern. Also gegenständlich - wenn die Nachweise da sind - zB für den unnötig gekommenen Gärtner. Nur gehts darum nicht. Die Hausverwaltung behauptet ja nicht einmal, einen Schaden gehabt zu haben. Sie fordert ja auch keinen entsprechenden Schadenersatz. Sie will "nur" - ohne einen Schaden zu behaupten - einen "Verwaltungsaufwand" und die Kosten für unnötige AUsforschung. Klar ist - in diese Richtung geht ja auch der Gedanke von Little Django - das diese Zahlungsaufforderung daher keine Schadenersatzforderung (eine solche könnte - wenn nachgewiesen - ja zurecht sein), sondern eine Art "Strafe" sein soll. Und das steht der Hausverwaltung nunmal nicht zu. Also Zettel wegwerfen. Strafen von Nicht-Behörden entbehren nunmal jeder Rechtsgrundlage.

sstephan (12.3.2003, 11:58)
So ein absolut unjuristisches denken ist bewundernswert. Aber der Reihe nach: @Littler Django: Kurzparkzone=öffentliche Fläche=Verwaltungsübertretung. Garage=Privatfläche=zivilirechtliche Konsequenzen. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, die einach nicht vergleichbar sind. Die Behörde kann strafen (Strafzettel); ein Privater kann das nicht, der kann maximal Schadenersatz geltend machen.

Wenn er feuerpolizeilich falsch steht, kann die Hausverwaltung (wie oft muß ich das noch schreiben?) abschleppen oder auf Besitzstörung klagen. Sie kann auch Schadenersatz (das bedingt einen nachgewiesenen Schaden, den gibt es ja gegenständlich nicht) geltend machen. Sie kann aber NICHT eine Strafe ausstellen.

Little django (12.3.2003, 10:57)
die ausforschung war notwendig, weil jemand falsch geparkt hat. wo genau hat @niko2003 nicht gesagt. kann doch sein, dass dort zb. das parken feuerpolizeilich verboten ist oder? es ist verboten. und nur weil andere keine ausforschung bekommen haben ist es noch nicht gerechtfertig dort zu stehen. denn die verwaltung wird auch nicht immer dort wen stehen haben der die nummertaferl aufschreibt.
es sind kosten entstanden weil @niko einen fehler gemacht hat. und für die eigenen fehler muss man gradstehen oder siehst du das anders? es ist dort verboten, aus basta. und ich hab schon geschrieben, man hätte auch verwarnen können und dann erst strafe, abschleppen, klage oder was auch immer durchziehen.
muss ich denn den strafzettel der stadt wien in den kurzpakzonen auch nicht zahlen wenn ich keinen parkschein drinnen hab?

Helwa (12.3.2003, 10:54)
@sstephan

Ohne denn Fall zu kennen - nur ein Gedankengang.

Der Hausmeister braucht eine Heckenschere (oder was auch immer) und kann diese nicht der Kammer entnehmen weil das Auto davor Steht.

Er meldet der Genossenschaft tut mir leid, konnte die Hecke nicht wie vorgesehen schneiden, weil der Wagen mit dem Kennzeicen XXXXXXXXX vor der Kammer stand.

Die Genossenschaft wird tätig und macht den Verusacher ausfindig. Nun ja - nun erst kann man dem Verursacher schreiben dass er dort einen Schaden angerichtet hat und daher auch für die Kosten aufkommen muß.

Da wird man auch vor Gericht keinerlei Probleme bekommen, nur dass dann halt aus den 36 Euro, sicher 500 werden.

sstephan (12.3.2003, 10:28)
Little django, Du beantwortest die wesentliche Frage nicht: Wozu war die Ausforschung nötig? Warum ist diese Arbeit entstanden? Man kann doch nicht willkürlich Halter von PKWs ausforschen und diesen dann die Rechnung für die Ausforschung schicken!?

Die Ausforschung war ein sinnloser Willkürakt seitens der Hausverwaltung. Es wurde dadurch kein Schaden abgewendet; es wären durch die "Nichtausforschung" keine zusätzlichen Aufwendungen entstanden.

Der Halter des PKWs haftet - nachdem Abschleppen und Besitzstörungsklage ja nicht gemacht wurden und jetzt nicht mehr gemacht werden können - ausschließlich für durch ihn schuldhaft verursachte Schäden oder Kosten. Welche Kosten, welcher Schaden ist entstanden? Keiner. Wozu also die Ausforschung?

Little django (12.3.2003, 10:14)
hoppla, da fehlt was: eine EINMALIGE verwarnung

Little django (12.3.2003, 10:13)
@sstephan: wie hätten sie denn den falschparker behandeln sollen? offensichtlihc wusste die verwaltung nicht, wem das auto gehört. und wenn arbeit entstanden ist (ausforschung,...) wer soll die bezahlen? die gesamte gemeinschaft im weg der betriebskosten? warum also soll das nicht durchzusetzen sein? es ist sicher zu belegen, da wird die verwaltung kein gröberes problem haben, denke ich.
wenn die wussten, wem das auto gehört, ist es jedoch nicht einzusehen, da hätt eine verwarnung genügt

sstephan (12.3.2003, 09:05)
Also Helwa, einklagbar ist prinzipiell alles (insofern hast Du mit Deinem letzten Absatz recht) - die Frage ist nur, ob man vor Gericht recht bekommt. Und jetzt überleg mal ganz langsam: Der Mieter steht - so die Hausverwaltung - störend vor einem Kasterl, zu dem offenbar Zutritt benötigt wird. Ist in diesem Fall

a) Abschleppen lassen,
b) Besitzstörungsklage oder
c) nachträgliches Ausforschen des Lenkers (dessen Sinn völlig unklar ist)

am ehesten durchsetzbar!?

Du stellst zwar wüst Behauptungen in den Raum, hast aber immer noch nicht dargelegt, auf welcher Rechtsgrundlage diese Kosten basieren, warum diese entstehen mußten und warum der Mieter dafür haftet. "Frag dich also echt.." weiter und poste das Ergebnis Deiner Überlegungen!

Helwa (12.3.2003, 03:35)
Langsam frag ich mich echt .....

@sstephan Also nach dem Abschleppen wirst sicher net so schnell vom Gericht recht bekommen. Kenn da Fälle von einer Genossenschaft die da fleissig abgeschleppt haben, und am jahresende die Kosten in die BK abrechnung nehmen mußten weil die bei Gericht abgeblitzt sind. Jetzt klagen die Mieter dagegen .........

osiris Abschleppen ist nicht immer durchzusetzen - und die Kosten der WAG die verrechnet werden sind eingklagbar. Da kommst net aus.

osiris (11.3.2003, 19:07)
Bingo! Die Genossen von der Schaft hätten "bei Gefahr in Verzug" sofort abschleppen müssen. Die dubiose Rechnung würd i auch nit zahlen, die können sie sich an den Arsch picken oder sonstwohin. Wennst die Nerven hast, zahl einfach nit.

...pardon, sollte natürlich heissen
an den Allerwertesten picken
- aber i kann mi halt nit so gewählt und gebildet wie ein @tiroler Bergbauer ausdrücken.

sstephan (11.3.2003, 13:19)
@Helwa: Glaub mir, das wird für die Firma nicht durchzusetzen sein: Falls ein Schaden durch das Falschparken entstanden sein soll (allein dieser Beweis ist schon schwierig genug), hätte entweder abgeschleppt und die Kosten geltend gemacht werden können oder es hätte rechtzeitig Besitzstörungsklage eingebracht werden müssen.

Wozu war aber die Ausforschung des Lenkers überhaupt nötig?? Um jetzt diese ominöse "Rechnung" zu schicken. Worüber ist diese ominöse Rechnung? Über die Ausforschung. Fällt Dir was auf? Glaubst nicht, daß das einem Richter auch auffällt? Vergiß nicht - für Niko gilt als Garagenmieter vermutlich das KSCHG.

Diese Zahlungsaufforderung ist reine Abcasherei; und wer das akzeptiert, braucht sich darüber nicht aufregen. Ich würde in so einem Fall nicht zahlen; hab das auch schon öfters durchgezogen - niemals kam eine Klage (weil die Unternehmen ganz genau wissen, daß sie keine Chance haben - sie probierens halt)

Little django (11.3.2003, 13:04)
1. ja du bist besitzstörer, du störst den besitz der anderen mitbesitzer.
2. wenn du nur kurz dort stehst: könntest du das nächste mal nicht einen zettel unter die windschutzscheibe stecken wem das auto gehört und dass du gleich wegfährst (mit uhrzeit und datum versehen)? damit kann man viele missverständnisse aufklären.

michi (11.3.2003, 12:43)
Wird bald in Österreich so sein wie in Japans Städten: Es bekommt dort nur jemand eine Zulassung für ein Auto, wenn er einen Garagenplatz vorweisen kann.

Helwa (11.3.2003, 12:33)
@Niko2003

Du hast EINEN Platz in der Garage wenn ich das richtig verstanden habe. Hast aber zusätlich ein zweites Auto falsch abgestellt und wurdest erwischt. Und jetzt regst Du Dich auf, dass Du dafür gerade stehen sollst, nur wiel 6 andere nicht erwischt wurden. Stell Dir vor, ich bin auch schon mal zu schnell gefahre ohne erwischt zu werden, ist das jetzt ein Grund für andere Schnellfahrer die erwischt werden nicht zu zahlen?

Also für diesen Beitrag gibt es ein Gurkerl, weil ja die WAG nur für Ordnung sorgt, ich wäre froh würde meine Genossenschaft so durchgreifen.

@sstephan

Sorry, aber dies als Schadensersatz einzuklagen ist sicher kein Risiko. Die 14 Euro sind eh klar - und der Verwaltungsaufwand von 22 Euro lässt sich sicher auch belgen, immerhin mußte ja auch Arbeitszeit aufgewendet werden, jemand mußte auf die Behörde fahren um den Halter des KFZ zu erfahren, der Brief mußte geschrieben werden. Also ich würde zahlen.

sstephan (11.3.2003, 12:15)
Selber schuld wennst Denen die Forderung zahlst. Warum wirfst Du den Wisch nicht einfach weg? Es gibt überhaupt keine Rechtsgrundlage für diese Forderung - und Besitzstörungsklage müßte AFAIK innerhalb eines Monats eingebracht werden.

Die schicken halt solche "Rechnungen" und 99% der Leute zahlens - genau deshalb wird sich so ein Unfug nie aufhören.

mara (11.3.2003, 12:05)
@niko2003
*Ich verfüge über einen Platz in dieser Tiefgarage und hatte zu besagtem Zeitpunkt das Fahrzeug meiner Frau dort geparkt, um ein Autoradio einzubauen.*

Warum die Aufregung, wenn du wie du schreibst auf deinem bezahlten Parkplatz stehst, dann kann sich die WSG aufregen soviel sie will, dann können sie nichts machen.
Der restlich Teil der Tiefgarage gehört aber nicht nur Einem.

ilvy (11.3.2003, 11:55)
mir fehlen die worte. ungut parken und sich dann darüber aufregen, dass man dafür belangt wird.


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