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Veröffentlicht am 19.2.2003, 08:57 von Jaguar1970
Betrifft: MasterCard/Europay
Wirklich "tolle" Versicherungsleistung!

Ich habe am 03.02.03 einen Versicherungsfall bez. B2 außerplanmäßige Rückreise an die Fa. Europay Austria gemeldet. Die Antwort darauf: Sehr geehrter Herr, Da ich letzte Woche in Urlaub war, konnte ich erst jetzt Ihren Fall bearbeiten. Wir möchten Sie darüber informieren, dass ein Versicherungsfall für eine außerplanmäßige Rückreise dann vorliegt, wenn aufgrund einer akut eingetretenen Erkrankung, dem Eintritt eines Unfalls oder eines Todesfalls der Karteninhaber und/oder dessen mitreisender Ehegatte(Lebensgefährte und/oder Kinder) eine gebuchte Rückreise nach Österreich nicht antreten kann, oder ein mindestens fünftägiger Spitalaufenthalt bevorsteht oder bevorstand. Im gegenständlichen Fall wurde jedoch die Rückreise außerplanmäßig angetreten, da das gebuchte Hotel nicht der Beschreibung im Katalog entsprach. Gemäß unserer Versicherungsbedingungen fehlen daher die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch. Wir bitten um Verständnis, dass wir von Leistungen, die aus dem Versicherungsvertrag nicht zustehen, Abstand nehmen müssen. Mit freundlichen Grüssen R. N. Europäische Reiseversicherung Leider musste ich mit Schaudern lesen, dass ich oder einer meiner Angehörigen entweder tot oder knapp davor sei muss, um in den Genuss der Versicherungsleistung Ihrer Karte - die ja nicht gerade billig ist - zu kommen. Als ob das kein Notfall wäre, wenn man von einem Reisebüro geprellt und in ein Rattenloch verbannt wird. Ich frage mich, wann dann die Versicherung in Anspruch genommen werden kann, denn in der Holzkiste ist es mir auch schon egal, da brauche ich so eine teure Karte mit dem angeblichen Versicherungsschutz auch nicht mehr. mfg
 
 Kommentare

Jaguar1970 (24.12.2003, 11:35)
Ich glaub hier arbeiten alle bei einer Versicherung viel sagen nichts machen

Brandfall (27.2.2003, 17:20)
:-)

Ja klar wenn dein Reisebüro dir ein Misthotel gibt soll Mastercard bezahlen!?!?!?!?

Und beim nächsten Mal regst dich auf das die Schuhe die du mit deiner Mastercard bezalt hast nur 2 Wochen gehalten haben.

Tzzzzzz

soso (22.2.2003, 16:22)
@starcraft: Mit 69 kg geht's grad noch mühsam. Ă„chz.

starcraft (21.2.2003, 16:29)
@sabifa

wenn ich die nr 273 im kamasutra mache hab ichsicher vorher zahllose verrenkungen und zerrungen ;)

sabifa (20.2.2003, 13:32)
@starcraft: mußt schön bitte, bitte machen! Vielleicht bringst dann der Osterhas'. Fürchte nur, die Nr. 273 geht sich bis zum Sommerurlaub nimma aus. ;-)

starcraft (20.2.2003, 13:20)
@ sabifa

Ein portables Kamasautra. Nicht schlecht wo kann man das kaufen ?

Mag auch haben tun ;)

sabifa (20.2.2003, 12:13)
@starcraft: na hör mal, das Kamasutra kann man überall mithin nehmen. Irgendwie muß man ja unterwegs die Knoten entwirren.

Helwa (20.2.2003, 11:44)
@ osiris

Zitat: Na servas, du bist aber gewaltig untergriffig und gemein mit deinen Behauptungen.

Wieso - ich hab ja nur Dein Posting kommentiert.

@ michi

Zitat: nominiere hiermit deine Postings vom 19.2. 20:16 und 20:45 für den "goldenen Muchy" in der Kategorie: "treffendste Stellungnahme"

Schließe mich Dir vorbehaltslos an.

starcraft (20.2.2003, 10:24)
Also schön langsam wundert es mich garnicht das Postings wie ' Hilfe - die Stammposter sind alle soooooooooooooooooooooooo gemein zu mir' veröffentlicht werden.

Wie kommt man von einer versauten Reise auf einen Kamasutra-Knoten ?

Ich hab immer gedacht ich habe eine kranke Denkweise ;)

sabifa (20.2.2003, 08:01)
@osiris: der Knoten kommt aus dem Kamasutra.

michi (20.2.2003, 07:59)
@osiris: *brüll*
nominiere hiermit deine Postings vom 19.2. 20:16 und 20:45 für den "goldenen Muchy" in der Kategorie: "treffendste Stellungnahme"

osiris (20.2.2003, 07:18)
Na servas, du bist aber gewaltig untergriffig und gemein mit deinen Behauptungen.

ja und eins noch: was heisst eigentlich "lt. *knoten* 273" ????????? Is des was mit einer Krawattn?

Helwa (19.2.2003, 21:20)
@ osiris

Sachwalter ist nicht der Anwalt sondern lt. Ä 273 ABGB:

Vermag eine volljährige Person, die an einer
psychischen Krankheit leidet oder geistig behindert ist, alle oder
einzelne ihrer Angelegenheiten nicht ohne Gefahr eines Nachteils für
sich selbst zu besorgen, so ist ihr auf ihren Antrag oder von Amts
wegen dazu ein Sachwalter zu bestellen.

Also - daher meinte ich den Nagel auf den Kopf getroffen. Aber nicht wörtlich gemeint sondern Sprichwörtlich.

osiris (19.2.2003, 20:38)
..ähhh eins noch, bevor i meiner Alten, der @isis zum Wirten entfleuch:
"Mann" beachte die Reihenfolge der Viecher, erscht die Katz´dann der Wuff - gell?

osiris (19.2.2003, 20:31)
@helmi, du schreibst aber einen schönen Topfen z´sam.
Erschtens vom einem tretenden Pferd war nie die Rede (meine Lieblingstiere sind @mhk´s und mein Schäferwuffi)
Zweiten i hab nie niemand nit mit einem Nagel verletzt oder an der Birne verletzen wollen
Drittens ein Sachwalter: des is doch der Anwalt der die Sache vertritt, daher der Name - od´rrr?

...und wahrscheinlich muass i mi jetzt wieder wegen deiner eigenartigen Interpenetrationen meines Postings vor dem @Allerwertesten Pagemasta wegen Untergreiferei und Verletzung der Nettidingsda zum Befohlenen melden.

...so, jetzt geh i nu zum Kirchenwirt - ´abend.

Helwa (19.2.2003, 19:48)
@ Osiris

Zitat: müssen die Gerichtskosten etc. ohnehin von deinem Sachwalter bezahlt werden

Ich glaub micht tritt ein Pferd - so köstlich hab ich über diese Aussage gelacht. Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.

osiris (19.2.2003, 19:45)
...ausserdem, dein Prozessrisiko is ohnehin praktisch NULL.
Wenn du gewinnst (was du erwarten kannst weil du bist ja VOLLKOMMEN IM RECHT), dann zahlt ohnehin die Gegenseite die gesamten Kosten und solltest du wider dein Erwarten den Prozess verlieren, müssen die Gerichtskosten etc. ohnehin von deinem Sachwalter bezahlt werden.
Also Null Risiko.

osiris (19.2.2003, 19:16)
@Jaguar1970 lass dich von den ewigen Nörglern und Besserwissern nicht unterkriegen! Die Geiferer schreiben nur "bescheuerte, unkompetente, unsachgemäße und außerdem noch geradezu hundsmiserabel formulierte Antworten". Das sind lauter Poster, die "außer Saufen, Kiffen und Rumpöbeln original nix draufhaben" (2 x copyright by grOOvekill@ - vom @Allerwertesten Pagemasta nicht zensuriert, daher der Nettidingsda entsprechend).
Natürlich bist du VOLLKOMMEN IM RECHT!
Wenn du ausserplanmässig heimgeflogen bist, dann müssen die Kreditkartenfirma und die Versicherung blechen, basta. Schick denen den Rechtsanwalt an den Hals - aber gleich volles Kanonenrohr.

Helwa (19.2.2003, 17:52)
@ Jaguar

Also wenn die Absteige wirklich so unmöglich war wie Du schreibst, und daher ein fortführen des Urlaubs unzumutbar war, würde ich nicht davor zurückschrecken zu klagen, weil die Rechtssprechung in dieser Richtung ist eindeutig.

Aber sei mal ehrlich, dass eine KRANKENversicherung nicht für nichtgefallen des Hotels haftet wirst ja einsehen.

dermucha (19.2.2003, 17:23)
@Jaguar: hatte auch einmal einen Versicherungsfall mit der Firma Europay und obwohl ich in meinem Fall eigentlich nicht eindeutig versichert war hat die Europay unbürokratisch aus Kulanz meinen Schaden bezahlt! Aber wenn die natürlich derart bescheuerte Anfragen bekommen wie die deinige...

sabifa (19.2.2003, 16:07)
@Jaguar1970: "Das würde jeder machen und vorallem überall alles versuchen". Nein, glaub's mir, da bist ein absolutes Faktotum. Nicht in den kühnsten Träumen fiele mir ein nach Hause zu fliegen und zu glauben, daß mir der Rückflug ersetzt wird. Sag, bist Du Jahrgang 1970? Nach Deiner Schilderung erinnerst mich eher an meine Großmutter, Jahrgang 1924. Frage: welcher "Mann" hat im Reisebüro gebucht?

ana (19.2.2003, 16:05)
@jaguar: Vorzeitiger Urlaubsabbruch wegen Nichtgefallen und die damit verbundenen Mehrkosten sind nicht versichert.

Ist zwar ärgerlich, wenn deine Urlaubserwartungen nicht erfüllt werden, aber ein Hotel, das nicht der Katalogbeschreibung entspricht, stellt im allgemeinen keinen Notfall dar. Stell dir vor, jeder würde bei Schneemangel, verregnetem Sommerurlaub, Insektenplage usw. seinen Urlaub abbrechen und die Versicherung zur Kassa bitten. Meinst tatsächlich, dass sich irgendeiner die Versicherungsprämie für ein derartiges Risiko leisten könnte?

Jaguar1970 (19.2.2003, 15:51)
Was haltet Ihr davon einmal etwas Nachzudenken.
Wenn Ihr einen Schaden habt dann würdet Ihr auch darauf bedacht sein den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Ich will ja nicht Reise ersetzt haben sondern nur den Rückflug den ich ja zusätzlich zu der bereits bezahlen Reise bezahlt habe.
Das würde jeder machen und vorallem überall alles versuchen.
Den Reiseveranstalter zu Klagen ist nicht so einfach ohne Rechtsschutzversicherung da ja ein Reisebüro keine Haftung übernimmt und der kleine immer den großen Veranstalter Klagen muß obwohl, Mann im Reisebüro gebucht hat. Da übersteigen die Kosten des Anwalts ja den Streitwert.

Und raunzen tu ich bestimmt nirgends.
Aber das ist ja typisch Österreich wer den Schaden hat auch den Spott.
Da haben wir so eine tolle seit wie die Mucha und dann sind hier nur lauter Lästerer vertreten, schade eigentlich.

Helwa (19.2.2003, 15:21)
@ Jaguar

Mal ernsthaft:

Du hast den Karren vor das Pferd gespannt.

Wenn das Hotel wirklich nicht den Beschreibungen im Katalog entspricht dann haftet der Veranstalter. Wenn Du Dich an denen hältst, wirst Du auch hier weniger veräppelt werden.

Da könntest sogar klagen.

Helwa (19.2.2003, 15:14)
Dieser Beitrag hat bisher 1 Stimmen erhalten.

Wer war das denn?

Helwa (19.2.2003, 15:08)
Also langsam wird mir alles klar.

Ich hab eine Reisekrankenversicherung die sämtliche Reisen im Jahr abdeckt.

Jetzt frag ich mich warum die nicht zahlten als ich mich mal in London verschief und daher den Flieger nach Wien versäumte.

Kann es daran liegen dass ich nicht mal auf die Idee gekommen bin dies als Schadensfall einzureichen?

michi (19.2.2003, 14:11)
@ahn, weiß noch einen: "Wieso krieg ich von der Versicherung kein neues Auto, muß es mir erst einer klauen?

ahn (19.2.2003, 14:04)
@Michi. ...bald.....?!?! Warum warten. Tu es doch! Ich spiele hilfreiche Hand und suche Dir die dazu nötigen Internetadressen zusammen.
Übrigens erinnert mich Dein Vorschlag an einen Kaffehausbesuch. Gast zu Kellnerin: "Warum servieren Sie mir keinen Kaffee?" Diese macht den Gast verwundert darauf aufmerksam, das er ja auch noch keinen bestellt hat. Daraufhin erklärt der Gast lautstark, daß es sein Recht sei Kaffee serviert zu bekommen. Schließlich sei er Gast. Und, verdammt nocheinmal er will den Kaffee serviert haben. Ist doch Muchareif, oder?
MfG

michi (19.2.2003, 13:33)
@ahn: Also jetzt beschwer ich mich auch bald, muß ich doch glatt erst im Krankenhaus liegen um von meiner Sonderklasseversicherung zu profitieren. Ist schon eine Schweinerei, oder nicht?

ahn (19.2.2003, 13:03)
@Michi. Na endlich gibt's a Klassifizierung. *gr*
Ich finde es aber köstlich, wie man über vermeintlich zu Unrecht zugefügtes Leid raunzen kann. Und dann noch beharrlich und gekränkt auf seinem Standpunkt verharren tut. Jedes Kind in der Trotzphase sollte sich ein Beispiel nehmen um die Fähigkeit Beharrlichkeit so zu trainieren. @magda ist ja hier so ein richtiges Positivbeispiel dafür.

michi (19.2.2003, 12:29)
@ahn: @jaguar wird nie seinen Logikfehler einsehen. Für den sind wir nur alle lustige Schreiberlinge oder Senf dazugebende Besserwisser. Oder seit neuestem "freche Stammposter unter aller Würde"

ahn (19.2.2003, 12:11)
@alternde Hauskatze.
Ist es möglich, daß Du nur Überschriften lesen kannst, und Dein schwaches Augenlicht für Erläuterungen (Versicherungsbedingungen) einfach nicht mehr ausreicht??? Die nennt man ja bösartigerweise "Kleingedrucktes".
Die Fragestellung von @sstephan im letzten Absatz seines Postings ist ein gut verständliches Vergleichsbeispiel. U. U. erkennst Du Deinen! Logikfehler.
MfG

sstephan (19.2.2003, 11:48)
Also Jaguar, nachdem Du es offenbar doch ernst meinst: Wenn Du die Kreditkarte mit Versicherungsschutz (mE unnötig) nimmst, hast Du zusätzlich zur Zahlungsfunktion eine Versicherung abgeschlossen.

Du bekommst daher Versicherungsbedingungen, in denen klar drinnen steht, unter welchen Voraussetzungen (zB Zahlung der Reise mit KK; Benutzung der KK in den letzten 2 Monaten usw.) und FÜR WELCHE FĂ„LLE Versicherungsschutz besteht.

Für Reiseabbruch wegen Unstimmigkeiten besteht offenbar kein Versicherungsschutz, für Unfall usw. offenbar schon.

Due hast also einen Schaden eingereicht, der kein Versichertes Ereignis darstellt. Das wurde Dir freundlich mitgeteilt. Wo ist also Dein Problem? Warum ist deshalb die Kreditkartenfirma unseriös?

Regst Du Dich auch auf, wenn Deine KFZ-Haftpflichtversicherung keine Kasko Schäden zahlt?

Little django (19.2.2003, 11:16)
das problem das du hast ist, dass die europay-versicherung nur für "unfälle" oder so haftet. wenn du pech mit deinem reisebüro hast, dann braucht eurocard nicht für den rückflug zahlen. das steht aber auch in den unterlagen die du von eurocard bekommen hast.
da bleibt dir nur der rechtsweg offen - ak od. konsumentenschutz stehen dir da wahrscheinlich helfend zur seite

Jaguar1970 (19.2.2003, 10:57)
He Ihr lustigen Schreiberlinge da
Ich würde mich freuen wenn Ihr einmal in so etwas rein schlitterts.
Keine Ahnung und lustig sein.

Zu der Sache von Starcraft
Das hab ich schon versucht doch der Veranstalter zieht den Betrug voll durch.
Darum dachte ich, ich wenden mich an einen Seriöse Firma leider ist’s aber die auch nicht.

starcraft (19.2.2003, 10:17)
@ Jaguar

Kein Wunder das die Europay nix macht. Wenn dir das Hotel nicht entspricht dann musste du das ja mit deinem Reiseveranstalter zusammenraufen nicht mit der Kreditkartenfirma.

michi (19.2.2003, 10:02)
Oder bin ich jetzt auf ein Fake hereingefallen?

michi (19.2.2003, 09:47)
Aufgrund eines fehlenden Buttons für Negativstimmen tue ich hiermit mein Missfallen kund. *deppatlach*

sstephan (19.2.2003, 09:08)
Jaguar, das ist ein Fake, oder? Ernst meinen kannst Du ja Deine Beschwerde wohl selbst nicht.

ana (19.2.2003, 09:02)
Jetzt sag ich gar nix ..... weil ohne "Untergriffe" kann ich bei dieser Beschwerde nicht :-(


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