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Veröffentlicht am 14.12.2002, 10:31 von Siggi1
Betrifft: Apollo Kino
Wir nehmen keine offizielen Zahlungsmittel

Ich finde es eine Frechheit, dass das Apollo Kino in Wien offizielle Zahlungsmittel nicht annimmt. Ich kaufte heute 2 Eintrittskarten und wollte die Rechnung von 17,40 EURO mit einem 10 Euroschein, 5 Euroschein, 2 1 Euromünzen 3 10 Cent Münzen einem 5 Cent, 2 2Cent und 1 Cent begleichen, was jedoch nicht ging, weil ich zu hören bekam "wir nehmen keine 1, 2 und 5 Cent an!" Ich musste dann einen grösseren Schein nehmen, weil ich sonst nichts anders hatte. Meines Wissens sind 1, 2 und 5 Cent auch offizielles Zahlungsmittel in Österreich und müssen deshalb auch von jedem angenommen werden...
 
 Kommentare

rabeto (12.4.2004, 02:55)
sorry: " 1 cent stückelung!"

rabeto (12.4.2004, 02:54)
Von wegen ein cent - sieht man doch nicht so oft, doch neulich war ich in einem mir bekannten beisl - auf einen kleinen braunen und hop arrivere - trinkgeld bekommt der angestellte am wochenende immer - mittagspause mein kaffee - im büro stelle ich fest der hat mir (mir kam es schon bei der rückgabe etwas massig vor) der kellner 20cent in 2cent stückelung angedreht in der eile ab in die hosenseitentasche und jetzt. Nun - da es diese stückelung gibt im büro und zuhause eine schöne dose/glas rein damit und wenn 3kilo erreicht sind in den münzähler der bank - damit läßt's sich leben!

miau (18.12.2002, 08:28)
@HP: na ja, weil diese Zwutschkerl existieren, heißt es ja noch lange nicht, dass wir sie wirklich brauchen .... (zB 1 Cent, die musst ja erst mal im Börsl finden!) :-))

Aber immerhin überlegt ja jetzt die EZB, ob nicht vielleicht doch ein 1 EUR-Schein eingeführt werden sollte .... bekanntlich dauern solche Überlegungen Jahre (da muss wahrscheinlich erst mal in den einzelnen EU-Ländern der tatsächliche "Bedarf" erhoben werden, dann wird wahrscheinlich eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben usw.... dass der normale gesunde Hausverstand dies alles bejaht, reicht natürlich für die "Experten" nicht aus ...)

HP (16.12.2002, 23:56)
Nur eins.Zum Konsumentenschutz gehen.Zahlungsmittel ist Zahlungsmittel wenn wir keine Cents brauchen würden würden sie nicht existieren!!!!!!!!!!!!!

shini (16.12.2002, 11:25)
@Siggi1: Ja, da hast schon recht dass vieles ähnlich ist, nur was bringt der Hinweis auf die deutsche Rechtslage, wenn es bei uns auch ganz anders sein könnte?

Und dass bei uns dieselben Vorschriften gelten wie in Deutschland weil wir in der EU sind halte ich für ein Gerücht...

Siggi1 (16.12.2002, 09:23)
beim Thema deutsches Recht = in vielen Punkten gleich oder ähnlich dem österreichischen Recht, da Österreich viele Punkte von Deutschland abgeschaut hat ,man nehme nur die Frankfurter Tabelle welche auch von österreichischen Gerichten verwendet wird

Siggi1 (16.12.2002, 09:21)
Hab die Arbeiterkammer angerufen und die sagte, dass 1, 2 und 5 Centstücke angenommen werden müssen und hat mir auch mitgeteilt, dass eine Beschwerdestelle für solche Fälle bei der Nationalbank gibt und dort hab ich angerufen und das Apollo Kino gemeldet

shini (16.12.2002, 09:15)
@Lakritze: Auch wenn in Österreich meines Wissens nach tatsächlich dieselbe Regelung gilt (Annahme in angemessenem Umfang), so wäre es doch schön, wenn die deutschen Besucher dieser Seite endlich begreifen würden, dass Österreich zwar in der EU ist, dies aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass deutsches Recht auch in Österreich gilt.

Wenn, dann gilt europäisches Recht, aber ganz sicher net deutsches...

Lakritze (15.12.2002, 12:14)
Nach deutscher Rechtsauffassung ist ein Unternehmen sehr wohl verpflichtet, kleine Münzen in angemessenem Umfang anzunehmen. Heisst also, überspitzt gesagt, wenn Du die 17,40 Euro ausschliesslich in 2Cent Münzen bezahlen hättest wollen, wären sie dazu nicht verpflichtet gewesen, in Deinem Fall aber schon.
Nachdem Ö ja auch zur EU gehört, dürften bei uns wohl dieselben Vorschriften gelten wie in D.
LG,
Lakritze

Theo der freie (15.12.2002, 07:05)
Ich gebe Dir ja recht- dass war nicht ok; alle Euromünzen sind Zahlungsmittel. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass dein Vertragspartner das annehmen muss, solange kein Kontrahierungszwang besteht.


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