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Veröffentlicht am 12.9.2002, 10:59 von shockheadedpeter
Betrifft: Swiss/Iberia
Wer ist zustaendig fuer verlorenes Gepaeck?

Fuer den 8.9. war ein Flug mit SWISS gebucht: Wien-Zuerich-Malaga. Erst am Gate durfte man erfahren, dass der Flug ausfaellt wegen technischer Probleme. O.k., sehe ich ein, man will ja schließlich weiterleben. Das SWISS-Personal war auch wirklich bemueht, einen Ausweg zu finden und bot mir dann Wien-Barcelona-Malaga mit Iberia an. Fuer die 3 Stunden Wartezeit gab es einen Gutschein zum Mittagessen, fand ich auch schwer o.k. Auch die Verspaetung des Fluges Barcelona-Malaga hab ich noch geschluckt, nicht jedoch die Tatsache, dass mein Gepaeck nicht ankam. Ich brauch wohl nicht zu erklaeren, wie toll es ist, einer nur wenig Englisch-sprechenden Dame am Lost&Found in Malaga zu erklaeren, dass man zwar Iberia geflogen ist, aber nicht gebucht hat. Nun mein eigentliches Problem: Welche Airline ist nun fuer das verschlampte Gepaeck verantwortlich? Ich musste mir einige Dinge fuers Uebernachten einkaufen und will dafuer natuerlich Ersatz haben. Kann mir jemand sagen, wo ich mich da hinwenden kann? Trotzdem Dank an SWISS und Iberia, dass das mit dem Umbuchen so rasch geklappt hat, dass ich zumindest noch am gleichen Tag ans Ziel kam.
 
 Kommentare

mosaik (18.9.2002, 10:53)
kleine Richtigstellung: Nicht die Fluglinien sind schuld am Verschwinden / falschen Transport von Gepäckstücken, sondern jeweils der Flughafen. Denn der ist für den korrekten Transport zur richtigen Maschine verantwortlich.

Was die Haftung anbelangt, ist das schon alles richtig, was da geschrieben wurde.

Dies nur zur Weiterbildung Interessierter...
Herzlichst mosaik

osiris (12.9.2002, 11:20)
"Den letzten beissen die Kunden!"

d.h. schlicht und einfach, dass diejenige Airline, die laut Gepäckabschnitt das gute Stück am Zielort ausliefern hätte sollen, den Kopf hinhalten muss - die ist verantwortlich für den Schaden. Brauchst natürlich die ganzen Unterlagen wir "lost & damage report", Gepäckabschnitt....

kiara131 (12.9.2002, 11:16)
Im Prinzip ist immer die letzte verwendete Fluglinie für die Suche und Reklamationen zuständig, im vorliegenden Fall würd ich jedoch mal bei SWISS einreichen, da die wahrscheinlich den Fehler gemacht haben ( müsste man sich anschaun, wo das Gepäck hängen geblieben ist). Noch einfacher: wenn Du eine private Versicherung über Kreditkarte hast, kannst Du dort einreichen, die zahlen Dich aus (kriegst auch mehr als bei Fluglinien) und regressieren dann bei der Fluglinie. Das ist dann allerdings nicht mehr Dein Problem...


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