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Veröffentlicht am 27.4.2002, 14:43 von gamay
Betrifft: kieser training
pech für verletzte kundInnen

ich bin bei kieser training seit 5 monaten kundin. bedauerlicherweise und unfreiwillig hab ich mich am knie schwerer verletzt. da ich das knie meist hochlagern muss, ist mir von ärztlicher seite geraten worden, das training ab sofort und bis nach der anstehenden athroskopie (verdacht auf meniskuseinriss und kreuzbanddriss) einzustellen. ich hab auch eine schriftliche ärztliche bestätigung. als ich bei kieser training meine karte still legen lassen wollte, weil ich ja zur zeit die geräte nicht benützen kann, erklärte mir einer der zuständigen: "wenn sie verletzt sind, dann haben sie pech gehabt. das sind bei uns die bestimmungen." sollte das rechtens sein (was ich vorerst noch nicht weiß), möchte ich zumindest andere warnen: es gibt viele gute kundInnenorientierte Fitnesscenter, schließt KEINEN VERTRAG bei KIESER TRAINING ab! gabriele mayerhofer
 


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AK-Fitnessstudio-Test

Bitte lesen Sie dazu unseren Archivbeitrag "Unmoralische Angebote von Fitness-Studios" über einen Fitnessstudio-Test der Arbeiterkammer, zu finden unter dem folgenden Link:

http://www.diemucha.at/topstory/archive.php?article=562
 Kommentare

CustomerXY (30.6.2004, 13:01)
Eine weitere Kehrseite von Kieser ist das Trainingskonzept. Gerade diese sogenannten Isolationsübungen an den Maschinen bewirken keine ausreichende Trainingsgrundlage. Die Muskeln werden dadurch viel zu monoton und beschränkt trainiert. Zahlreiche kleinere Stützmuskeln, die jedoch gerade für die Oberkörperstabilisierung im Alltag sehr wichtig sind, bleiben untrainiert, und könnten nur durch ergänzende Übungen mit freien Gewichten (Verbundübungen), gestärkt werden ... Gesundheit hat also auch in diesem Sinner nicht viel mit Kieser zu tun.

Ombudsmann (30.4.2002, 11:54)
Soweit ich die aktuellen Vertragsbedingungen kenne, ist bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung ein Rücktritt möglich. Die Rückseite des Kieser-Vertrages enthält sogar eine Tabelle wie in derartigen Fällen der einbezahlte Betrag rückvergütet wird. Entsprechend dem Eintrag im Firmenbuch ist Herr Kieser persönlich der Geschäftsführer der österreichischen Kieser GMBH. Ich würde den Fall über die www.kieser.com an ihn herantragen.

starcraft (29.4.2002, 12:16)
Ich sage mal so - Pech gehabt schlechtes jahr erwischt.

Little django (29.4.2002, 10:05)
wenns in den agb´s steht ist es rechtens.
im auhofcenter steht das auch,mit der ausdrücklichen ausnahme wenn du schwer krank bist od. verletzt kannst stilllegen. (mit ärztlichem attest)


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