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Veröffentlicht am 8.10.2001, 22:00 von Duke
Betrifft: Heimbau & Eisenhof
Sobald du kein Mieter mehr bist ...

Wie die Überschrift schon sagt, sobald du kein Mieter mehr bist bzw. wenn du dich in deiner Kündigungsfrist befindest, kennen gewisse Leute und Einrichtungen keine Dienstleistung mehr ... Es wird der nötigste Briefverkehr betrieben, und nach und nach kommen Zahlungen und Gebühren ins Haus, welche plötzlich eingehoben werden müssen. Notariatskosten, auf Grund der gerichtlichen Aufkündigung usw., alles gut und schön, nur sollte man davon vorher zumindest in irgendeiner Form in Kenntnis gesetzt werden. Jahrelang wird einem das Geld aus der Tasche gezogen, solltest du Anliegen oder Bedürfnisse haben, kommen diese Leute mit Dienstvorschriften, Paragraphen usw. Eigentlich habe ich die Erfahrung gemacht, dass vor allem die oben erwähnte Genossenschaft nur darauf wartet, bis der letzte Kündigungstag vergangen ist und danach keinerlei Gesprächsbereitschaft mehr besteht. Jahrelang bezahlt/Dienstleistung gleich null. Zuerst wird einem untersagt, die Wohnung weiterzugeben, wenn der Kündigungstermin näher rückt, könnte man vielleicht doch einen Nachmieter bringen, da die Genossenschaft ja ansonsten um Zahlungen umfällt. Ich kann nur eines sagen, ich wünsche keinem Mieter eine solche Behandlung von Seiten der Genossenschaft, wie wir bzw. auch Bekannte von uns dies erleben durften. Also immer brav zahlen, nie etwas verlangen oder ansprechen, dann ist man der wahrscheinlich gern gesehendste Kunde bei der Genossenschaft.

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 Kommentare

arg (30.10.2001, 23:00)
Meine Erfahrungen mit der Heimbau bei der Vermittlung eines Nachmieters sind ähnlich. Erst heißt es, man darf keinen Nachmieter nennen (auch nicht aus der eigenen Familie), dann erfährt man daß man den Genossenschaftsbeitrag er erhält wenn ein neuer Mieter gefunden ist, aber die Heimbau kennt keinen. Rührend - den Nachteil hat man auf jeden Fall selbst.

ana (9.10.2001, 22:00)
@Duke: Na, ja für dein Geld hast schon etwas bekommen. Deine Wohnung! Und die Notariatskosten kassiert nicht der Vermieter, sondern der Notar. Die "gerichtliche Kündigung" muß im Mietvertrag, den du sicher unterschrieben hast, vereinbart sein.


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