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Veröffentlicht am 25.9.2001, 22:00 von verwundert
Betrifft: Polizei
Unsere liebe Polizei

Mitte August sind wir in unsere Neubauwohnung gezogen, sowie 27 andere Mieter auch. Unter anderem benützten wir beim Umzug einen ausgeborgten Anhänger. Da ein 4 Personen-Umzug nicht innerhalb von wenigen Tagen stattfinden kann, stellten wir den Anhänger neben unserem Auto auf der Straße (wo sonst?) ab. Das Auto wurde nicht angekuppelt, weil beides zusammen sonst in die Fahrbahn hineingestanden wäre und somit den Verkehr behindert hätte. Jedoch getrennt voneinander wurde NIEMAND behindert. Nun erhielten wir eine Anzeige über öS 600,-, weil der Anhänger "alleine" herumgestanden ist, obwohl wir ihn täglich mit Kartons einräumten, die wir, wenn der Hänger voll ist, zum Müllplatz führen und nicht in den Müllraum werfen würden. Auf unsere telefonische Anfrage erhielten wir die ironische Antwort, das sei sehr toll von uns, nicht die Müllabfuhr zu belästigen, jedoch die Strafe wäre trotzdem zu bezahlen, auch wenn wir nur wenige Tage den Hänger abstellen würden. Für eine positive Erledigung eines schriftlichen Einspruches sehe man keine Chance. Angezeigt wurden wir von einem Polizisten aus Hirschstetten, der in Süssenbrunn anscheinend Dienst macht. Diesem Herrn muss wohl sehr langweilig sein, wenn er sieht, dass hier ein Neubau bezogen wird, die Leute anzuzeigen. Wo ist die Polizei, wenn man sie braucht? Ist ein "allein stehender" Anhänger, der niemanden behindert, wirklich gesetzeswidrig? @raja und wie ihr alle heißt: erspart uns eure dummen statements. machts das lieber im chat.
 
 Kommentare

FryingPan (4.10.2001, 22:00)
@oj: Was verboten ist muss NICHT Diskussionslos hingenommen werden. Das Zeigen die vielen Gesetzesaufhebungen duch den VfGH. Es kann (sollte) nicht sein, das man nur zwischen zwei Alternativen wählen kann und trotzdem beide bestraft werden.

raja (2.10.2001, 22:00)
Der wird damit beschäftigt sein, im Auftrag vom Bischof Krenn die Mohammedaner zu observieren, @miau.

miau (2.10.2001, 22:00)
.... genau @raja: und in Wien ist noch dazu der @blocker unterwegs - siehst eh, der hat so viel zu tun, dass ihm keine Zeit mehr für die Mucha bleibt ...

CAVALLO (1.10.2001, 22:00)
Hast ja jetzt doch was gsagt!
Merk Dir eins, Tiroler: VURSCHRIFT IS VURSCHRIFT !!!

raja (29.9.2001, 22:00)
In Österreich ist fast alles verboten, da brauchst gar nict @verwundert sein.

Clue (28.9.2001, 22:00)
@verwundert: das ist tatsächlich verboten einen anhänger alleine und vor allem in zweiter spur (so lese ich das jedenfalls heraus) stehen zu lassen. das wären ja sogar 2 delikte gegen die stvo.!

ärgerlich ist es, keiner freut sich über anzeigen oder einen wisch wegen falschparkens,... aber mit einem einspruch würden sie sich nur lächerlich machen!

oj (28.9.2001, 22:00)
Ich verstehe die Aufregung auch nicht. Was verboten ist ist verboten da gibt es keine Diskussion auch wenns ärgerlich ist. Wie kann man nur auf die Idee kommen bei sowas schriftlich Einspruch zu nehmen?

Robert Riha (27.9.2001, 22:00)
Es wurde doch nur das Gesetz beachtet. Das Abstellens eines Hängers ohne Ankuppelung an das Zugfahrzeug ist verboten und wird bestraft. Ich verstehe die Aufregung nicht.

raja (27.9.2001, 22:00)
I hab ja gar nix gsagt!

osiris (27.9.2001, 22:00)
Bin auch verwundert. Sag wie gross ist die Wohnung, wenn mit euch (wieviel Personen?) auch noch 27 andere Mieter einziehen?? ;-)


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