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Veröffentlicht am 29.5.2001, 22:00 von vclass1
Betrifft: Gendarmerie
Wheelie

Weniger eine Beschwerde, mehr als Anfrage ist mein Beitrag gedacht: Ich wurde heute angenehmerweise in NÖ von einem Exekutivbeamten gestoppt, als ich quietschvergnügt mit meinem Motorrad auf öffentlicher Straße am Hinterrad einhergekommen bin. Dafür blüht mir jetzt eine Anzeige. Ist diese gerechtfertigt? Ist es wirklich VERBOTEN zu wheelen?? Auch am Hinterrad ist das Fahrzeug beherrschbar. Weiters hat sich der gnädige Herr geweigert, mir seinen Dienstausweis zu zeigen. Darf er das überhaupt? Immerhin war ich nicht unhöflich oder bissig, sondern habe ihn schlicht nach seiner Dienstnummer gefragt, die er mir verweigert hat.
 
 Kommentare

Clue (27.7.2001, 22:00)
Spät aber doch geb ich auch meinen Senf dazu ab: Erstens is der "Wheely" (mei, mit 18 war des no a echtes Spasserl!!)leider net erlaubt auf öffentlichen Strassen - hat man ja hier eh schon festgestellt, zweitens is der Bulle sehr wohl verpflichtet auf Verlangen seine dienstnummer vorzuzeigen. eben mit datum und uhrzeit und dienstwagennummer könnt man diese vielleicht noch ausfindig machen. Aber viel Sinn wirds in Deinem Fall net machen, weilst ja eben gegen die Stvo verstossen hast. BLeibt nur zu hoffen, das die Anzeige nicht zu deftig augefallen ist! Viel Spass beim näxten Ausflug auf 2 oder.. einem Rad! Eine Ex-bikerin

max (6.7.2001, 22:00)
Dann schau dir erst einmal das richtige Mucha-Forum an, @Uebsi. Da wirst staunen, was es dort alles zu lesen gibt.

Uebsi (7.6.2001, 22:00)
Wenn es ein Kindergarten wäre, würden so manche Eltern durchdrehen. Ich nehme an, ihr seid Eltern?! Die Umgangsweise ist enorm tief und unter jedem Niveo!
Jemanden zu beleidigen und zurückzuschimpfen ist sicher nicht die Antwort, die diese Seite verdient! Ich finde die MUCHA Seite auf jeden Fall Super und sie sollte nicht als tiefes Forum mißbraucht werden!

Justicia (5.6.2001, 22:00)
Genau diese Leute (wie "osiris") sind gemeint!
Disqualifizieren sich mit Ihren Aussagen selbst...

osiris (1.6.2001, 22:00)
Die @Justicia, die kenn ich - habe ich neulich wieder am Sozialamt gesehen. Das ist eine praktisch blinde Lady, die sich ständig damit abmüht, irgenwie ihr Gleichgewicht zu halten.

Justicia (31.5.2001, 22:00)
@osiris und die "Mucha-permanent-Chatter": Nach lesen einiger Postings musste ich zu dem Schluß kommen, dass Ihr anscheinend den ganzen Tag nichts anderes zu tun habt, Euch über Postings von wildfremden Leuten die Mäuler zu zerreissen...Sozialhilfeempfänger? Oder heimliche Arbeitsplatzsurfer? Ich trinke ein Glas Louis Roederer auf Eure Entlassung und dass sie bald erfolgen mögen, damit sich der IQ in den Foren wenigstens ein bißchen heben mögen..(denn auf eigene Kosten und Zeit sollte es Euch nicht soviel Spass bereiten, so hoffe ich) Ihr armen Würstchen...P.S: @Vclass1 viel Spass beim nächsten Wheelie, Justicia

osiris (31.5.2001, 22:00)
Weniger eine Beschwerde, mehr als Anfrage ist mein Beitrag gedacht: Ich habe heute ausnahmesweise in NÖ einen Exekutivbeamten über den Haufen gefahren, als ich quietschvergnügt mit meinem Porsche auf öffentlicher Straße einhergekommen bin. Dafür blüht mir jetzt eine Anzeige. Ist diese gerechtfertigt? Ist es wirklich VERBOTEN quietschvergnügt zu fahren??

Joe (31.5.2001, 22:00)
Tja, genau bin ich mit den gesetzlichen Vorschriften auch nicht vertraut... Das Argument "gefährliche Fahrweise" zieht in Deinem fall aber auf jeden Fall. Dein Pech nur, daß Du einen Kiberer auf 4 statt auf 2 Rädern ( = die sind ja selber Biker *g*) erwischt hast. Zumal die Typen von "Situationsgerechten Entscheidungen" (keine ersichtliche Gefahr, weil kein Gegenverkehr, Kreuzung, etc) eh keine Ahnung haben...
Ich kann mitfühlen!

vclass1 (31.5.2001, 22:00)
... und siehe da, der nächste Weltmeister ...

Michael Kalmar (31.5.2001, 22:00)
@vclass1:Apropos Kopf. Nach Deinem neuerlichen literarischen Erguss glaube ich, Du bist auf diesen schon mal gefallen. Darum: Immer Helm tragen!

vclass1 (30.5.2001, 22:00)
Herzlichen Dank für die, zu 99%, völlig unqualifizierten und wirklich dummen Beiträge. Bitte erspart mir Eure sinnlosen Antworten, Eure Beleidigungen bringen an dieser Stelle überhaupt nichts. Meine Frage bezog sich auf die Rechtsauslegung und nicht auf Eure absolut unwichtige, nichtswissende und ahnungslose Meinung. Scheinbar der einzige der was davon versteht, danke an Motobiker. Ort des Geschehens war eine Freilandstrasse (kein Wohngebiet, kein Querverkehr, keine Kinder in freier Wildbahn), insofern bestand auch keine Gefährdung Unschuldiger (im Gegensatz zu manchen Autofahrern, die bei Kindergärten eine 30er Beschränkung als Einladung zu 50 und mehr interpretieren). Jeder kann seine Meinung haben, keine Frage, doch sie auf so infame Weise kund zu tun, halte ich für nicht angebracht. Darüber kann ich nur mitleidig den Kopf schütteln ...

marpel (30.5.2001, 22:00)
ja, das ist schon ein pech ... ich war aber dafür fleißig *gg*

viaggiatore (30.5.2001, 22:00)
solche pfeifen gehören nicht nur angezeigt - die bessere bestrafung wäre doch der zeitbegrenzte entzug der radln. wennst dich unbedingt in dieser art und weise austoben willst, dann fahr doch zum hungaro-, ö- oder s-ring. genau mit solchen aktionen bringst nur die biker in verruf. "auch am hinterrad beherrschbar" - in jeder situation, @möchtegernstuntmännlein?

u-aim (30.5.2001, 22:00)
@cavallo: za wos brauchst du a Moped? Tun da de Hufe scho weh (scho so alt?)

osiris (30.5.2001, 22:00)
@tiroler zeisig: bis auf einen Punkt hast vollkommen recht - statt Nachschulung wär ich da mehr für "Führerschein auf Nimmerwiedersehen!"

tiroler adler (30.5.2001, 22:00)
solche sind mir am liebstn - eh wissen, daß es nicht erlaubt ist, die öffentlichkeit gefährden und dann noch deppert werden. es ist besser, sie üben noch ein wenig, gehen in den zirkus, denn dort kann man bei genügend geschicklichkeit noch geld verdienen. und wenn sie auf die schnauze fallen, dann müssen wir ALLE aus unserem säckel mitblechen, denn "pechvogel" ist dann im krankenstand etc.
wahrscheinlich wird die strafe zu gering ausfallen, besser wäre eine nachschulung mit allen kosten!!!

CAVALLO (30.5.2001, 22:00)
@vclass1: Also ich beneide Dich, möchte das auch können, habe aber nur ein Moped aus Milwaukie, und da geht das nicht. Freu mich aber, wenn Du einem Kind ausweichen musst, auf Deinem Hinterrad. Hoffentlich kriegst Du dann wenigstens die Dienstnummer vom behandelten Arzt oder Totengräber....... Ich frag mich, was Du auf der Straße eigentlich verloren hast?

beetle3 (30.5.2001, 22:00)
Tja, selber schuld! die Anzeige gebührt dir zu recht! Denn dieses Vergehen ist ein grober Verstoß gegen die Stvo (warst ja auf einer öffentlichen Straße unterwegs). Die Dienstnummer hätte dir der Beamte zumindest nennen müssen, das ist in der Dienstvorschrift verankert. Es ist allerdings nicht immer gewährleistet, daß der Beamte auch Visitenarten mithat. Zumindest hat man die Möglichkeit, über die Wagennummer, Zeit und Datum den entsprechenden Beamten ausfindig zu machen!

Motobiker (29.5.2001, 22:00)
Was heißt alle ??? schau dir mal die Beiträge an, hat ja eh nur einer geschrieben...

King (29.5.2001, 22:00)
Woher wißt ihr alle, daß die Reifen quietschten? Der war nur quietschvergnügt. Ob die Reifen es auch waren......

Motobiker (29.5.2001, 22:00)
@Christian Ueberriegler : Was haben quietschende Reifen mit Wheelen zu tun? Um das geht's ja garnicht.Autofahrer sind aj nur neidig dass sie nich twheelen können,aber auf offener Straße sollte man es überhaupt nicht machen,mann sieht eh was dabei rauskommt.Würd aber sicher toll aussehen wenn man gleichzeitig wheelen und einen Burnout machen könnte:-)

Helli (29.5.2001, 22:00)
wenn sich jemand so dumm verhält braucht er sich nicht wundern, alle Achtung vor der Gendarmerie, so ist es richtig, DUMME haben auf Strassen nichts zu suchen!

Christian Ueberriegler (29.5.2001, 22:00)
1. Quitschende Reifen ist nur nach § 102/4 KFG in Verbindung mit § 1/1/1 WLSG strafbar. Also Lärmerregung! Dies würde auf einer Landstraße zum Beispiel nicht vorliegen, da ja niemand durch den Lärm belästigt wird! Auf einer Freilandstraße kann ich den Gummi solange rauchen lassen, bis es ihn nicht mehr gibt. Allerdings hätte ich dann eine vorschriftswidrige Bereifung :(
2. Die Dienstnummer muß der Beamte ausfolgen (Normalerweise in Form einer Visitenkarte)
3. Bei der Landpolizei ist alles möglich!

raja (29.5.2001, 22:00)
Das hab ich schon mit dem Fahrradl probiert. Immer wenn sich das Vorderrad gehoben hat, ist mir die Luft ausgegangen. Einmal wär`s fast geglückt, aber da hab ich einen Hund überfahren. Der war eh` nur klein. Das nächstemal versuch ich`s bergab, vielleicht geht`s da.

SMO (29.5.2001, 22:00)
pech gehabt: das zweite rad hat der erzeuger sicherlich nicht nur als jux geplant. es ist ja immer ganz toll, wenn auch in wien nur auf einem rad gefahren wird. zur verkehrssicherheit, trägt dies sicher nicht bei. wäre lustig wenn jeder so fährt wie er möchte. autos eben nur auf zwei rädern u.s.w. aber fahr wenn möglich weiter, die spitäler brauchen doch immer ERSATZTEILE. !!!

Motobiker (29.5.2001, 22:00)
PS : Oder wenn er kein Auto dabei hatte , zumindest Ort und Zeit...

Motobiker (29.5.2001, 22:00)
Naja, im Allgemeinen fällt das Ganze unter den Begriff "gefährliche Fahrweise" da das Motorrad sicher nur bis zu einem gewissen Grad kontrollierbar ist (bei einem erforderlichen Ausweichmanöver SICHER nicht) das der Herr Inspektor gleich mit einer Anzeige droht, ist meiner Meinung nach ein wenig übertrieben, eine Abmahnung hätt's auch getan, aber wéißt eh wie die sind, immer den Chef raushängen lassen, naja nimm's leicht ich hab wegen solchen Lapalien auch schon in die Tasche greifen müssen Motarradfahrer sind halt böse :-) PS : Der Polizist ist gesetzlich verpflichtet dir seine Dienstnummer zu sagen , ich hätte mir an deiner Stelle Datum, Uhrzeit und die Dienstwagennummer aufgeschrieben...


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