Home
Firmenreaktionen
Gästebuch
 Shopping/AutohandelZurück 
Veröffentlicht am 14.12.2000, 23:00 von JK
Betrifft: Lutz Tulln
Billig gekauft - teuer bezahlt

Im März 1999 war ich auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen. Auf meinem Streifzug durch diverse Autogeschäfte landete ich bei Lutz Tulln, wo mir ein Auto sehr gut gefiel. Nach längerem Verhandeln mit dem Verkäufer wurden wir uns über den Preis einig, 90.000,- - bei sofortiger Unterschrift des Kaufvertrages. Euphorisch, wie ich war, unterschrieb ich den Kaufvertrag natürlich sofort, doch 2 Tage später wurde ich von der Firma Lutz angerufen, dass das Auto einen falschen Preis angeschrieben hatte und in Wirklichkeit 115.000,- kostet und sie das Auto um 90.000,- auf keinen Fall verkaufen könnten, weil der Verlust zu hoch wäre. Aber ich könnte ja vom Kaufvertrag zurücktreten. Das wollte ich auch nicht, ich war schon total eingestellt auf dieses Auto. Die Firma Lutz kam mir keinen Schritt entgegen, und blöderweise habe ich damals die 25.000,- draufgezahlt. Im Bekanntenkreis erfuhr ich, dass dies ein beliebter Trick dieser Firma ist. Wenn das wirklich so ist, sind das sehr traurige Verkaufsmethoden.
 
 Kommentare

wo (4.1.2001, 23:00)
ps an latifundi! jeder kaufantrag muß von der geschäftsleitung abgesegnet werden und ist nur gültig, wenn er nicht binnen einer woche widerrufen wird, was hier ja geschehen ist. deshalb ist es wirklich ein fressen für die anwälte, aber nicht so wie du meinst. jeder mündige kunde liest den kaufantrag, bevor er unterschreibt. das alles hat auch einen vernünftigen hintergrund, bei dem sich käufer und verkäufer gegenseitig absichern können. heute arbeitet fast jeder autohändler mit formularen, die vom verein für konsumenteninformation ausdrücklich empfohlen werden. was wollen die kunden denn sonst noch alles????

wo (4.1.2001, 23:00)
an alle meine kritiker!
wurde der preis nun "ausgehandelt" oder war das auto so ausgepriesen? wenn der preis ausgehandelt wurde, dann wird es doch noch die entscheidung der geschäftsleitung bleiben, wieviel geld sie sich wegnehmen läßt und das ist auch ok so. schließlich sind preise kalkuliert! sollte das auto aber wirklich so ausgepriesen (90.000,--) gewesen sein, ist hier ein bedauerliches mißgeschick passiert. schlußendlich bleibt die frage: ist die krücke nun 90.000,-- oder 115.000,-- wert?

Peter Murero (28.12.2000, 23:00)
So etwas auch noch bekannt zu machen,ist

echt ein Armutszeugnis des KÄUFERS!!!

RS (22.12.2000, 23:00)
Wenn das alles stimmt dann plädiere ich für einen sofortigen Führerscheinentzug des Käufers

latifundi (20.12.2000, 23:00)
an wo:Herrrr Autoverkäufer, wenn das Auto mit einem bestimmten Preis angeschrieben ist(wie IK behauptet)kann der nicht nachträglich nach oben korrigiert werden! Ein gefundenes Fressen für die Anwälte der Konsumenteninfo. Andererseits gehört schon eine ziemliche Portion Hirnverbranntheit dazu, tatsächlich die geforderte Nachzahlung zu leisten!

AS (20.12.2000, 23:00)
Lieber Wo: Warum kann ein "Autoverkäufer" nicht selbst entscheiden wann ein Kunde seine "Vorstellingen" und Wünsche übertreibt, und zwar bevor der Kunde unterschreibt!!!!

JK (17.12.2000, 23:00)
Lieber Wo! Das war mein erstes Auto, also hatte ich keine besonderen Vorstellungen und Wünsche, der liebe Verkäufer hat meine Unerfahrenheit nur ausgenützt. Heute würde ich natürlich auch anderes handeln.

Walko (16.12.2000, 23:00)
Ich hätte das Auto in diesem Fall sicher nie gekauft, sondern, die Konsumenteninformation oder einen Autofahrerclub eingschaltet.

:-) DU TROTTEL (16.12.2000, 23:00)
WAHNSINN wie kann man nur so deppert sein und das Auto dann noch kaufen?

wo (16.12.2000, 23:00)
bin selbst autoverkäufer. der herr hat es wohl mit seinen vorstellingen und wünschen übertrieben und der verkäufer hat offensichtlich noch unbedingt ein geschäft gebraucht.

es ist schon ganz gut, wenn man kunden auch einmal ein klares "nein" sagt, wies in diesem fall die geschäftsleitung getan hat. autoverkäufer sind nicht die nutten der nation.

osiris (14.12.2000, 23:00)
Bravo ! für soviel Blödheit gehören JK eigentlich die 50.000,- öS

Das glaub ich nicht (14.12.2000, 23:00)
Sorry, aber so blöd kann ja gar keiner sein??!!


© 2000-2024 - Barbara Mucha Media Ges.m.b.H. - Mediadaten
Jede Veröffentlichung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Das Copyright für den Titel DIE MUCHA liegt ausschließlich bei der Barbara Mucha Media Ges.m.b.H.