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Veröffentlicht am 13.12.2000, 23:00 von teramax
Betrifft: Unser Freund und Helfer
Die Tangente

Leute, lasst den Kopf nicht hängen, ich zahlte am Samstag um 06.50 Uhr Früh 300,-, weil ich die Frechheit besaß, auf der nahezu autoverlassenen Südost-Tangente in der mittleren Spur zu fahren. Nur positiv daran ist, jetzt kann mich nichts mehr erschüttern. mfG MÄX
 
 Kommentare

beppo3 (24.4.2001, 22:00)
ich gebe robert voll und ganz recht. fehler und gesetzesbrüche (auch, oder erst recht kleine) gehören bestraft.

Robert (23.1.2001, 23:00)
Laut §1 der STVo, die ja bekanntlich jeder in der Fahrschule lernt (oder auch nicht) gilt in Österreich Rechtsfahrordnung. Die mittlere Spur ist halt nicht rechts. Mittelstreifen und Linksfahrern sollte man sechs Hunderter für diese Ignoranz abnehmen!

brigitta (18.1.2001, 23:00)
an Dr. STVO:
Hast du dir auch schon einmal überlegt, warum es dieses Gesetz geben könnte (vorausgesetzt es hat sich jemand was dabei gedacht)?
Jedenfalls ist das Einfordern dieses Gesetzes von einem einsamen Tangenten-Fahrer wohl ein Blödheit, die sich nur die Polizei leisten kann.
Schön, dass ihr alle so autoritätsgläubig seid!

Rasender LKW (15.1.2001, 23:00)
Schon seltsam daran ist aber, wieso sich unsere Freunde und Helfer (lol) mit solchen Dingen beschäftigen, wenn man - egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit - auf der Tangente beobachten kann, daß man - so man brav 80 km/h fährt - hemmungslos von fast jedem LKW-Fahrer überholt wird. Es nützt nämlich nichts, in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen und vor allem nach irgendwelchen Unfällen eine Aktion Scharf durchzuführen, wenn an 90% der Tage des Jahres diese Mißstände nicht bestraft werden. Als PKW-Fahrer muß man es auf der Tangente eigentlich mit der Angst zu tun bekommen.

Dr.StVO (13.1.2001, 23:00)
Scheinbar habt ihr den Führerschein gewonnen oder es ist schon sehr lange her, dass ihr ihn gemacht habt.

Denn: Das Rechtsfahrgebot gibt es tatsächlich noch immer.

§7 Abs 1 StVO:
Der Lenker eines Fahrzeuges hat soweit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist.

Ausnahme:
§7 Abs 3a StVO:
Im Ortsgebiet darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges auf Straßen mit mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichneten Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung den Fahrstreifen frei wählen.

Solltet ihr das nicht mehr gewußt haben, dann empfehle ich euch dringend eine Nachschulung. Andernfalls wundert euch nicht, dass ihr Strafe bezahlen müßt.

miau (22.12.2000, 23:00)
@A.N. Falsch. Das ist Miaus Gesetz.

A.N. (20.12.2000, 23:00)
@Vozzi: §1 -neon- hat immer recht! §2:sollte -neon- einmal nicht recht haben, tritt §1 in Kraft

Vossi (20.12.2000, 23:00)
Zu Neo: Da bist Du leider im Irrtum. Diese Vorschrift wurde nur auf mehrspurigen Straßen im Ortsgebiet aufgehoben. Die Tangente ist vom Ortsgebiet ausgenommen, was man bei jeder Auffahrt an dem VZ Ortsende erkennen kann. Daher gilt auf der Tg. das Gebot des Rechtsfahrens.

-neo- (17.12.2000, 23:00)
kann nicht sein oder der kennst dich selbst mit der StVO nicht aus, die rechtsfahrvorschrift gibt es nicht mehr.

zaaar (17.12.2000, 23:00)
@miau - Yup, sieht ganz danach aus.

miau (15.12.2000, 23:00)
@zaaar: Was meinst: KISS-Version Nr.2?

zaaar (14.12.2000, 23:00)
Notorische Mittelstreifenfahrer gehören auch ordentlich gestraft.

XXL (14.12.2000, 23:00)
Warum? Vielleicht weil die mittlere Spur nicht äusserst rechts ist?


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