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Veröffentlicht am 12.12.2000, 23:00 von hamson
Betrifft: Wachzimmer Innere Stadt
3 Strafzettel für einmal falsch parken??

Nachdem ich mein Auto im Halteverbot der Innsbrucker Universitätsstraße parkte, staunte ich nicht schlecht, beim Abholen des Fahrzeuges am nächsten Tag. Ganze 3 Strafzettel (zu je 200,-) klebten an der Windschutzscheibe. Am zuständigen Wachposten (Wachzimmer Innere Stadt, Maximilianstraße) erklärte mir eine Polizistin, ich müsse am Abend (17:00 Uhr) wiederkommen und mit dem Polizisten des 1. Strafzettels reden. Auf die Frage, ob es denn legitim sei, mehrere Strafzettel für ein und dasselbe Vergehen zu bekommen, bekam ich keine Antwort. Um 17:00 Uhr erhielt ich die Antwort : "Der Kollege ist auf Streife und kommt um 22:00 Uhr." Antwort auf das Strafzettelfiasko konnte mir auch ein weiterer Polizist nicht geben. Schließlich habe ich über www.help.gv.at herausgefunden, dass diese Vorgehensweise nicht legitim sei und wie ich weiter vorgehen soll. Vielleicht sollten manche unsere Polizisten öfter mal ins Gesetzesbuch schauen!
 
 Kommentare

Manfred (11.2.2001, 23:00)
Absolut genial! Sollte Leute sollte man nicht zweimal wiederkommen lassen, sondern jede Stunde, bis sie nicht nur fragen "ja bin ich denn blöd?", sondern auch die Antwort zu ahnen beginnen.

Joe (8.1.2001, 23:00)
Verwechselts das aber nicht mit den Kurzparkern. Wenn ein Kurzparkzeitfenster zu Ende ist und ein neues anfängt kannst nämlich sehr wohl 2x (oder öfter) gestraft werden

jenny (7.1.2001, 23:00)
ich hatte einmal 7 strafen für das gleiche vergehen innerhalb einer woche (vergehen: 5 meter zur kreuzung nicht beachtet). habe nur eine zahlen müssen, da ich beweisen konnte dass ich in dieser woche nicht in wien war und mein fahrzeug nicht bewegt habe. man kann also NICHT für das gleiche vergehen 2 mal od. öfter bestraft werden!!!also susanne, sei net so obergscheit, oder bist im ersten jura semester???

Susanne (20.12.2000, 23:00)
Beim Abstellen eines KFZ (wenn es nicht bewegt wurde) handelt es sich nach dem allg. Verwaltungsverfahrensgesetz und ein "fortgesetztes Delikt" und darf demnach nur einmal bestraft werden.

Alle anderen Kommentare richten sich selbst, ihr Volltrotteln.

Susanne

nicoletta32 (16.12.2000, 23:00)
wenn man in einer gebührenpflichtigen kurzparkzone einen ganzen tag parkst, kommst mit 300,-- schon auch nicht davon, sondern wesentlich mehr - ich finde es völlig gerechtfertigt. ich muss den anderen zustimmen, normalerweise hättest abgeschleppt gehört.

latifundi (14.12.2000, 23:00)
Diese Meldung schlägt einem doch glatt mit der Krone das Fass ins Gesicht! Da hat einer die Chuzpe, lässt seinen Karren 24 Stunden im Halteverbot stehen und beschwert sich auch noch über die Strafe. Dir hätte alle zwei Stunden ein Strafzettel gebührt und selbstverständlich Abschleppen mit allen damit verbundenen Vergnügungen. Muss leider Schluss machen . mir kommt grad die Galle hoch!!!

Liebes (14.12.2000, 23:00)
Lieber hansom: Du verstösst gegen ein Gesetz und beschwerst Dich dann über die Strafe? Oder beschwerst Dich drüber das der Polizist auf Streife war? Oder darüber das Du keine Antwort gekriegt hast? Und Du hast recht, es ist nicht legitim das an einem Tag drei Strafzettel für ein und dasselbe Vergehen(!!) bekommst, aber wär´s Dir lieber gewesen wenn man Dich abgeschleppt hätte? (Was ich Dir ja vergönnt gewesen wäre!!) Mach Dich also bitte nicht noch mehr lächerlich und lass einfach Deinen Beitrag löschen.....

raja (13.12.2000, 23:00)
Normalerweise wirst abgeschleppt. Die Universitätsstraße ist sowieso immer verstopft (dank dem hervorragenden Verkehrskonzept in Innsbruck). Bist im Internet-Cafè gesessen, oder?

martin (13.12.2000, 23:00)
es gehört mut dazu, einen tag im halteverbot zu stehen und sich dann noch öffentlich zu beschweren.

morchel (13.12.2000, 23:00)
die drei "strafzettel" gut aufheben!

robert (13.12.2000, 23:00)
Warte auf die Anzeigen und berufe dagegen


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