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Veröffentlicht am 15.11.2000, 23:00 von Mo
Betrifft: Polizei
Sch... Sie doch in Ihr Auto!

Im Jänner 1996 musste ich auf Grund von akuten Verdauungsstörungen meine Autofahrt unterbrechen und eine öffentliche Toilette aufsuchen. Damals herrschte Schneechaos, und ich konnte keinen Parkplatz finden - mir war bereits alles egal - also stellte ich mein Auto am Ende einer leeren Taxizone für 5 erleichternde Minuten ab. Anzeige 1.000,-. 5 Monate später kam nach meinem Einspruch die Aufforderung zur Rechtfertigung, in der ich meine Notsituation, bei der niemand geschädigt wurde, beschrieb - mit der Bitte, die unglückliche Angelegenheit doch mit Humor zu betrachten. 16 Monate nach dem Vorfall, ich hatte schon darauf vergessen, erhielt ich eine 4-seitige (!) Straferkenntnis und wurde mit der Begründung: "Die Gefahr einer wirtschaftlichen Schädigung, die darin bestanden hätte, Kleidung und Fahrzeuginneres von Verunreinigung infolge unkontrollierbaren Stuhlganges säubern (lassen) zu müssen, wäre mir zumutbar gewesen." - zu 700,- Strafe sowie 70,- (!!) Verfahrenskosten verurteilt.
 
 Kommentare

tavor (9.7.2009, 11:10)
teramax,
hast aber sicher nur deshalb bekommen, weil bei den radarkästen keine haltemöglichkeit ist. nimms als billig.

teramax (14.12.2000, 23:00)
300.- OES, wegen Verschmutzung öffentlichen Eigentums, ich schwöhre es war wirklich aller letzte Eisenbahn als ich auf der Südautobahn hinter den Radarkasten gepinkelt hab. Ergo: es geht auch billiger!

raja (16.11.2000, 23:00)
*lach* Gebe dir 1 Stimme!

Susi (16.11.2000, 23:00)
Das nächste mal, stell dein Auto einfach korrekt ab, und hockere dich an den Strassenrand....vielleicht ist Erregung öffentlichen Ärgernisses billiger als Falschparken????

TheSaint (15.11.2000, 23:00)
Für mich hört sich das an, als würden sie dir nicht glauben. Ist ja auch irgendwie verständlich, bei den Märchen die täglich berichtet werden. Ist halt wieder schade, das sowas zu lasten des "braven" Bürgers geht. Moral von der Geschichte: Immer einen Nachttopf mit im Auto haben. ;-) Ps.: Rein Theoretisch könntest du dieses Urteil anfechten mit der Begründung, hättest du dich ang....., wärst du nicht in der Lage gewesen das Auto ordnungsgemäß zu fahren und aus diesem Grund war es unabkömmlich, das Auto stehen zu lassen. Könnte mir gut vorstellen, das sowas durchgeht.

Fly (15.11.2000, 23:00)
Nimm's selbst mit Humor, die Reinigung des Wagens wäre wahrscheinlich teurer gekommen... Aber es zeigt mal wieder, dass hierzulande die wirtschaftlichen Interessen höher zählen als die höchst menschlichen Bedürfnisse.


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