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Veröffentlicht am 7.11.2000, 23:00 von Ana
Betrifft: Stmk. GKK
Kosmetikartikel auf Krankenschein

15 Jahre und gerade eine Meningitis überstanden. Nun gehen meiner Tochter 2 Monate später die Haare büschelweise aus. Also: Zum Hausarzt, Überweisung in die Haarambulanz. In der Haarambulanz nach langem Warten freundliche und hilfsbereite Ärzte, die sofort entsprechende Medikamente verschreiben und weitere Untersuchungen anordnen. Zurück zum Hausarzt und die Rezepte krankenkassengerecht umschreiben lassen. Leider sind die Medikamente chefarztpflichtig. Drum geht es anschließend auch noch in die GKK. Dort hat mir eine Dame hinter dem Tresen lachend erklärt, Haarwuchsmittel würden nicht genehmigt und sind ein rein kosmetisches Mittelchen. Den Facharztbrief der Dermatologie oder auch meine Tochter wollte die Sachbearbeiterin oder ein Arzt erst gar nicht sehen. Vielleicht liegt die ignorante Haltung daran, dass mein Hausarzt mit der Stmk. GKK kein besonders freundschafliches Verhältnis pflegt. Für meine Tochter und mich aber kein großer Trost ...

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 Kommentare

Klemens (18.11.2000, 23:00)
Dass die Kasse kein Haarwuchsmittel bezahlen will ist klar. Sie wollen nicht , dass man sich darob die Haare raufen kann.

PIKATCHU (8.11.2000, 23:00)
Also,meine beste Freundin leidet auch an HAARAUSFALL!Sie hat eine Schilddrüsenerkrankung und dass ihr jetzt so viele Haare ausfallen belastet sie sehr.Sie bekommt auch keine"Schönheitsmittelchen" von der STEIRISCHEN GKK beglichen,dabei kostet dieses PRÄPARAT 925 Schillinge im Monat!Meiner Meinung ist das schockierend das die GKK nicht mal dazuzahlt!Ich hoffe dass die GGK IN ZUKUNFT net jeden krank schreibt bis zum ST.NIMMERLEINSTAG;sondern Haarwuchsmittel auf ihre Medikamentenliste setzt!Gruß PIKA

Gretchen (8.11.2000, 23:00)
Wer kennt einen vernünftigen Hausarzt, der noch bereit ist mit einer Krankenkasse ein stets einseitig pflegliches Verhältnis zu haben. Der müsste ja deppert sein.

Fly (7.11.2000, 23:00)
"Schön" zu sehen, das die GKK in Wien nicht die einzige kranke Kasse dieser Gruppe ist...


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