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Veröffentlicht am 20.9.2000, 22:00 von niemann |
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Betrifft: hauptverband der sozialversicherungsträger |
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| was passiert, wenn ich die sozialversicherungsnummer wissen möchte ?
was passiert, wenn ich die sozialversicherungsnummer meines sohnes wissen will?
ich schicke ein e-mail an den hauptverband der sozialversicherungsträger und bekomme keine antwort.
deshalb rufe ich tags darauf (14. sept 00) an. frage nach, wie das mit der e-mail-beantwortung funktioniert. das kann schon 2 - 3 tage dauern, bekomme ich als antwort. denn die mails werden ausgedruckt und nun als brief via !post! an die richtige stelle weitergeleitet.
darf ich darauf hinweisen (falls dieses mail jemals die richtige stelle erreicht), dass jedes mail-programm auch die funktion \"weiterleiten\" zur zufriedenheit vieler anwender erfüllt. so wäre auch eine schnellere beantwortung innerhalb der sozialversicherungen möglich (oder kann es sein, dass in diesem unternehmen noch nicht jede abteilung zumindest einen computer zur verfügung hat?)
jedenfalls gibt es auch telefonisch kein service, sprich keine verbindung. das wird nur im text der warteschleife versprochen. also rufe ich bei der zuständi | |
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Kommentare |
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| igel (28.10.2000, 22:00) | |
die Versicherungsnummer erhält man bei der zuständigen Krankenkasse und nicht beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger |
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| josef souhrada (13.10.2000, 22:00) | |
also ich bin recht froh, dass man nicht praktisch anonym (die elektronische Signatur ist in der Praxis noch lange nicht soweit ...) Auskünfte über persönliche Daten bekommt. |
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| Mr. Shopping (5.10.2000, 22:00) | |
Man kann seine E- mail mit Zertifikat
versehen, sodass der Absender vom Empfänger
durchaus identifiziert werden kann.
Geht ganz leicht, nur die wenigsten wissen, woher
nehmen. |
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| Bobby (21.9.2000, 22:00) | |
e-mail ist leider kein sicheres Kommunikationsmedium; d.h. es gibt keine Garantie dafür, dass der Absender eines (einer?) e-mail auch tatsächlich derjenige ist, der er vorgibt zu sein. Da die Sozialversicherungsnummer unter das Datenschutzgesetz fällt, ist eine Beantwortung via e-mail rechtlich mehr als bedenklich... |
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