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Veröffentlicht am 17.9.2000, 22:00 von Scarlett
Betrifft: Hausverwaltung Ernestine Zickler, Währingerstr. 112, 1180 Wien (Besitzer: Fa. I
Hilfe!!!

Meine Eltern wohnen seit 39 Jahren in derselben Wohnung (insgesamt über 43 Jahre im selben Haus) und haben seit Kurzem extreme Probleme mit den Nachbarn: Lärmbelästigungen bis in die frühen Morgenstunden, die Gänge im Haus sind derart verdreckt, dass es einen sogar ekelt, mit Schuhen durchzugehen, von Ratten ganz abgesehen. Wenn meine Eltern die Nachbarn höflich ersuchen, etwas leiser zu sein (nachts), werden sie beschimpft und 2 x sogar bedroht (Ein junger Mann stellte den Fuß in die Tür, als meine Mutter in der Früh die Zeitung hereinholte, und wollte sie zurückdrängen. Als mein Vater ihn diesbezüglich zur Rede stellte, drohte er: "Ich schmeiß dich die Stiegen runter."). Hausverwaltung - und speziell Besitzer - unternehmen dagegen nichts, man hört nur Kommentare wie: "Wenn Ihnen was nicht passt, können Sie ja ausziehen." Mieterschutz und Konsumentenschutz können nicht helfen, weil der Hausbesitzer auf stur schaltet. Wer weiß hier Rat oder kann helfen?
 
 Kommentare

Dr. Ute Fuchs (12.2.2001, 23:00)
Klage und Stafanzeige gegen Nachbarn. Guter, weil selbst erfolgreich erprobter Rat gegenüber der HV, Mietminderung vornehmen, das hilft, die Sprache verstehen sie. Ich habe es zwei Jahre durchexerziert. Als ich dann gar keine Miete mehr zahlte, war der Schaden so schnell behoben, ich konnte es kaum glauben.

Rattenfreund (12.12.2000, 23:00)
Man ekelt sich mit Schuhen durchzugehen? Das kann ich mir vorstellen, daß es den Ratten dann auch graust!

Rudi Karell (26.11.2000, 23:00)
Deine Eltern sollten doch einfach zu deren Nachbarn gehen, anläuten und singen: " Lass dich überraschen, bald kann es geschehn......

Rudi Karell

Scarlett (23.10.2000, 22:00)
Ich möchte mich gern bei allen bedanken, die so hilfreiche Ratschläge gegeben haben - meine Eltern werden nichts unversucht lassen!

schwauchi (23.10.2000, 22:00)
§107/1 strafgesetzbuch:,gefährliche drohung'

wer einen anderen gefährlich bedroht,um ihn in furcht und unruhe zu versetzen,ist mit freiheitsstrafe bis zu einem jahr zu bestrafen.

dieses ist ein sogenanntes offizialdelikt und muß von amts wegen verfolgt werden,MUSS also angezeigt werden können.

idealerweise mit zeugen,was ja deiner story nach leicht zu bewerkstelligen ist.

daß nur im falle des schadenseintrittes angezeigt werden kann,ist nicht korrekt.

Was ihr braucht ist entweder einen guten anwalt,oder bringt die nächste anzeige bei einem anderen wachzimmer im selben bezirk ein.

evtl treffen noch folgende §§ zu:

§105 Strafgesetzbuch 'Nötigung'-durch gewalt oder mit gefährlicher drohung wird eine handlung,duldung oder unterlassung erreicht....=wiederum offizialdelikt

§109 StgB 'Hausfriedensbruch'-eintritt in wohnung wird mit gewalt oder durch drohung mit dieser vorgenommen-privatanklagedelikt(du mußt die behörde zur strafverfolgung ermächtigen)

also,es schaut nicht so schlimm aus in bezug auf die rechtslage.

lupo (15.10.2000, 22:00)
ein tip von mir.probier es einmal bei einen fernsehesender wie de ATV z.B.der hat mir nähmlich auch schon bei einigen sachen geholfen.fragen kost'nix

xira (25.9.2000, 22:00)
wie waers mit mietervereinigung oder mieter-selbsthilfe-zentrum? die haben genug erfahrung in solchen angelegenheiten und können sicher helfen.

wienerin (21.9.2000, 22:00)
Ja das klingt wirklich sehr nach einer leider anscheinend immer noch üblichen Taktik ein Haus "Mieterfrei" zu bekommen. Versuchs mal mit einer dicken Beschwerde bei der Bundesinnung für Immobilienmakler und Verwalter. Die können in der Regel sehr wohl was gegen solche schwarzen Schafe in der Immo.Branche was tun.

Fly (20.9.2000, 22:00)
Da schau, auch in Österreich wird 'entmietet'... Echt, ohne hier jemandem irgendetwas vorwerfen zu wollen, das klingt mir fast so, als ob es sich hierbei um das Ziel handelt, Deine Eltern aus der Wohnung zu bekommen.

Scarlett (18.9.2000, 22:00)
Leider haben meine Eltern schon öfter die Polizei eingeschaltet - ohne Erfolg!! Der Kommentar der Polizei bzgl. Drohungen und Angriffen: "Solange nichts passiert (tatsächlicher tätlicher Angriff mit nachweislicher Körperverletzung) können wir gar nichts machen". Müssen meine Eltern tatsächlich erst verletzt werden, bevor etwas geschieht?

site (18.9.2000, 22:00)
bei jeder lärmbelästigung die polizei rufen.

wenn diese dann einige male da war, muss der

hausbesitzer mit stur-sein aufhören, da die mieter

dann gehen MÜSSEN


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