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Veröffentlicht am 13.9.2000, 22:00 von Anonym
Betrifft: Bezirksgericht Wien 21/Jugendamt Wien 17/18/19
Sorgerecht

Seit über einem Jahr gelingt es mir nicht, das endültige Sorgerecht für meinen vierjährigen Sohn zu erhalten - zig Termine am Jugendamt, zwei Gerichtsverhandlungen - und der Richter will noch immer nicht entscheiden - weil ich aus guten Gründen meinem Ex-Mann kein ausgedehntes Besuchsrecht einräumen möchte! Ich lebe ein "normales" Leben, meinem Kind geht es gut, aber lt. Gericht und Jugendamt kann das Verfahren noch gut 4 Jahre dauern, weil eben mein Ex-Mann den Antrag auf Obsorge nicht zurückzieht - das sind Zustände wie im Islam!!!
 
 Kommentare

tavor (24.4.2009, 10:28)
sog, gepimperte,
warst du echt auch bei dieser plattform? hab deinen namen gar nicht auf der mitgliederliste gelesen.

an der angara gäbs ein komplett neues plattendorf für die ganze gemeinschaft. magst nicht auch?

tavor (23.4.2009, 10:31)
claudia herdegen...
mitglied einer radikalfeministischen plattform, die obsorge nur für frauen will. und der nicht ganz zufällig so illustre namen angehören, wie
max friedrich, grete laska, terezija stoisits, barbara prammer, ulrike lunacek, eva rossmann - und als prunkstück helene klaar.

Manuela Lumpert (2.11.2001, 23:00)
Liebe Schreiberin dieses Beitrags! Melde dich bitte bei uns! klick mich nur kurz an und schreib eine mail! Ähnlich wie in deinem Fall ist es auch bei unseren Fällen!

Dr. Sommer (25.8.2001, 22:00)
Sehr geehrte Mutter!

Sollte nicht das Recht des Kindes im Vordergrund stehen?!

Beide Elternteile haben die gleichen Pflichten wie Rechte mit dem Kind Kontakt zu halten. Was sind Sie für eine Mutter das Sie dem Kind das Recht absprechen wollen den Kontakt zu seinem
Vater zu halten.

Weiters glaube ich nicht, das Sie über den Islam bescheid wissen. Es gibt genügend Bücher um über diesen Glauben nachzulesen.

Mutter werden ist nicht schwer, Mutter sein dagegen sehr!

Seit 1.7.2001 gibt es die Möglichkeit das gemeinsame Sorgerecht bei Gericht zu beantragen! Ein Schritt zur GLEICHBERECHTIGUNG!

Auch Väter haben die GLEICHEN Rechte wie Pflichten wie eine Mutter. Es schein allerdings in Österreich noch nicht das Bewustsein vieler Frauen erlangt zu haben, daß viele Männer(Väter) bessere Erzieher sind als gewisse Mütter (Frauen). Lt. Statistik bekommen bereits 42% der Väter die alleinige Obsorge zugesprochen!

gz. Dr. Sommer

DI. A. Warnecke (28.9.2000, 22:00)
Schön, wenn Mann überhaupt um das Sorgerecht kämpfen kann. Leider ist das nicht immer der Fall, wenn mangels Trauschein keine Rechte "vergeben" wurden. Da kann doch die Ex-Lebensgefährtin ohne Rücksicht auf den Willen und das Wohl der Kinder unter Ausnutzung einer menschenverachtenden Gesetzeslage machen, was sie will. Die Gerichte und besonders die Jugendämter haben die längst stattgefundene Emanzipation der Männer öffenbar verschlafen und leisten den Kindern in vielen Fällen einen Bärendienst. Der durch das Gesetz gedeckte Spielraum wird nicht einmal ansatzweise ausgenützt, um einvernehmliche Lösungen zu fördern. Gäbe es eine etwas fortschrittlichere Rechtsprechung, würde es oft auch keinen Sorgerechtstreit geben.

otto (19.9.2000, 22:00)
Also ich kann hier nur eines sagen anscheinend haben Frauen immer einen guten Grund um dem Vater das Besuchsrecht zu verweigern und der ist ihn zu ergern ihn zu erpressen es geht ihnen in den seltensten Fällen um das Kind es geht nur um zu zeigen das sie als Frau mehr rechte haben. Ich weiss genau wovon ich rede ich bin selber Vater und mein Kind lebt bei mir aber die Mutter kann es jederzeit sehen wenn sie das will oder wenn das kind es will und interesanterweise funktioniert das super und ich finde das sollten alle so machen Besuchsrecht jederzeit das ist sicher nicht das beste für die Mutter und auch nicht für den Vater aber für das Kind.

Dr. Hannibal Lecter (18.9.2000, 22:00)
Wenn seine Motivation nicht "Kinderinteresse" sondern "Mama ärgern" heißt, eine dumme Frage: warum gibt man ihm nicht das gewünschte Besuchsrecht? Wenn er sich tatsächlich für das Kind gar nicht interessiert, wird es recht schnell verflachen. Oder liegt die Wahrheit vielleicht darin, daß zwischen Vater und Mutter auf dem Kinderrücken ein Machtkampf ausgetragen wird -- wobei natürlich jeder ganz genau weiß, was ein 4-jähriges Kind will und braucht und daher im Namen des Kindes spricht und handelt. Ich denke, daß die Gefahr, daß man in emotionalen Belastungssituationen seine eigenen Bedürfnisse und die des Kindes verwechselt bzw. vermischt SEHR groß ist.

Anonym (17.9.2000, 22:00)
Wenn einem Mann waehrend aufrechter Ehe das Kind nicht interessiert, er sein erstes Kind schon jahrelang nicht gesehen hat (weil er kein Interesse an Kindern hat), dann sind das nur einige der "guten Gruende". Man muss unterscheiden, ob wirklich das Interesse am Kind dahintersteht, oder ob diese Aktionen nur gesetzt werden, um die Mutter zu aergern, was hier der Fall ist. Noch dazu wurde der Fall von einer Sozialarbeiterin "verschleppt", die in weiterer Folge vom Jugendamt gekuendigt wurde, weil sie eben schon zuviel Mist gebaut hatte (in anderen Faellen).

Dr. Hannibal Lecter (16.9.2000, 22:00)
Furchtbar, er ist ein Mann und will das Sorgerecht. ALS MANN!!! Schrecklich. Aber wenn ihm etwas an seinem Kind liegt, dann hat er wahrscheinlich keine andere Wahl. Sonst ist das Kind weg. Dann dies ist das Furchtbare an unserem bisher gelebtem Sorgerecht: wenn's der MAMA nicht paßt, dann ist man sein Kind los -- und das Kind seinen Vater. Und das Ganze wird auch noch als Kindeswohl verkauft. Und auch als normales Leben.

Aber es freut mich zu lesen, daß den Jugendämtern und Gerichten bei so einer Haltung mittlerweile doch Bedenken kommen.

Dr. V. Winter (15.9.2000, 22:00)
Zustände wie in Islam? Waren Sie schon mal dort? Ich finde daß dieser Beitrag hier fehl am Platz ist.

petra (15.9.2000, 22:00)
Noch nichts von der Verfassung gehört? Darin ist vorgesehen, daß "beide Elternteile vor, während und nach der Ehe die gleichen Rechte und Pflichten" in Bezug auf ihre Kinder haben. Noch nichts von der Kinderrechte-Konvention gehört? Die sieht vor, daß Kinder das Recht haben, von beiden Elternteilen betreut zu werden.

Das "normale Leben" des Kindes muß Vorrang haben vor den egoistischen Wünschen (irgendeines) Elternteiles!

raja (15.9.2000, 22:00)
Was sind "gute Gründe" einem Vater das Treffen mit seinem leiblichen Kind zu verbieten? Und was ist in Deinem Fall ein "normales Leben"?


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