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Öffentliche Einrichtungen/Ämter & Behörden | Zurück |
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Veröffentlicht am 11.9.2000, 22:00 von ETS-AK |
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Betrifft: Arbeiterkammer |
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| Wozu noch?
Ich war einige Zeit in einem Linzer Reisebüro beschäftigt. Als wir Mitarbeiter keine Gehälter mehr bekamen (3 Monate kein Gehalt!), kündigte das gesamte Team. Nun versuchen wir alle (3 Personen + 1 Lehrling), die ausstehenden Gehälter einzufordern. Meine Außenstände sind z.B.: 3 Monatsgehälter, 145 Überstunden, Resturlaubstage, Samstagsdienste, etc. Alles wurde korrekt von uns (inkl. Büroleiter) aufgezeichnet und dokumentiert. Daraufhin gingen wir zur AK Linz. Diese kann leider nichts für uns tun, da das gesamte Team nun wieder zusammenarbeitet und damit die Zeugenaussagen nicht gültig sind! Danke, AK! | |
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Kommentare |
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| gabi (1.11.2000, 23:00) | |
liebe susanne berger, du hast ja wohl ein rad ab? wenn meine arbeitszeit nun bis 23 uhr geht, soll die ak ein notfalltelefon einrichten, weil ich könnte ja um 22.45 noch mit kündigung bedroht werden?! |
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| susanne berger (17.10.2000, 22:00) | |
daß die ak hilft kann man nur glauben!!!!
man zahlt zwar brav ak umlage, aber
man bekommt dafür nichts! wird dir um 16.15
uhr die kündigung angedroht! dann erreichst du erst
nächsten tag jemanden der sich eventuell beraten könnte*
da sollst du dann von der firma aus um 9.00 uhr
anrufen wo dir der chef zuhört*
die haben mich voll im stich gelassen*
die ganze ak gehört restlos eingestampft* |
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| nick (27.9.2000, 22:00) | |
Hallo Susanne! Tja, die "neue Regierung" - ich glaube, dass Thema sollten wir lieber lassen, denn ich habe die Befürchtung, jetzt geht's bergab....! Und einen Anwalt muss ich mir sowieso nehmen (auf Anraten der AK). |
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| Susanne (26.9.2000, 22:00) | |
Hallo Nick! Es freut mich zu lesen dass die Kommunikation zw. gabi und dir nun wieder freundlicher werden dürfte....mir fällt bei dir auf, vielleicht irr ich mich, dass du Hilfe von wem erwartest aber nicht genau weisst von wem!? Die AK dürfte ihr möglichstes getan haben, du sprichst aber weiterhin von "...wusste nicht dass solche Gemeinheiten in Ö zulässig sind..." ,"...dass dies in Ö möglich ist.." . Würde es die AK nicht geben, würden die Dienstgeber noch ganz andere sachen machen mit den Dienstnehmern, glaubst du nicht? Und dann könntest du dir privat einen Anwalt nehmen der deine Interessen vertritt. oder siehst du das anders? Und ich denke in Punkto sozialer Absicherung und Hilfestellung war Österreich bis jetzt vorbildhaft. Aber ärger dich nicht weiter lieber Nick, mit der jetzigen Regierung wird alles besser werden. Da gibts dann vielleicht keine AK mehr. Da brauchst dich dann auch nicht über mangelnde Hilfe ärgern, und vielleicht gibts dann auch kein Arbeitsamt mehr und kein Arbeitslosengeld mehr. Und dann wird ja alles besser werden. Oder? |
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| nick (26.9.2000, 22:00) | |
Liebe Gabi! Ich wollte natürlich niemandem zu nahe treten, tut mir leid. Ich frage mich nur, warum solche "Gemeinheiten" in Österreich zulässig sind. Ich habe mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen, war echt für diese Firma Tag und Nacht da und war auch immer bereit Überstunden zu machen, am Wochenende zu arbeiten, etc.
Außerdem habe ich mich ja bei der AK vor meiner Kündigung erkundigt, was man da machen kann, diese teilten mir jedoch nur mit, dass ich mein Gehalt nur "schriftlich" einklagen kann. Dies hab ich ja auch dann gemacht, aber bis jetzt keinen Groschen gesehen. Ausserdem ist die Firma mittlerweile in Konkurs gegangen, vielleicht habe ich da nun bessere Chancen....! Ich möchte mich nochmals entschuldigen, ich wollte Dich wirklich nicht beleidigen! Bin echt nur stinkesauer, denn ich dachte nicht, dass dies in Österreich möglich ist. Naja, jedenfalls hoffe ich, bald wieder von Dir zu hören! Ciao |
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| gabi (24.9.2000, 22:00) | |
da du nichtmal die grundbegriffe kennst: kündigen heißt dienstverhältnis beenden (es paßt alles, aber ich will nichtmehr), begründeter vorzeitiger austritt heißt es paßt was nicht (keine überstunden ausbezahlt zum beispiel) und deswegen hör ich sofort (begründet) auf, weil ich werd ja nicht noch mehr überstunden machen die ich dann auch nicht ausbezahlt bekomme. du hast mit deiner kündigung bekundet es paßt alles, aber ich will nichtmehr. was liegt das pickt und läßt sich leider nachträglich nichtmehr in einen begründeten, vorzeitigen austritt abändern, wo du noch geld gesehen hättest. |
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| gabi (24.9.2000, 22:00) | |
hallo nick der frustrierte bist du, sonst hättest dich hier wohl kaum zur verfügung gestellt. wer sich hier anbietet muß auch was einstecken können. ich hab dir nichts unterstellt, lies noch mal meinen text aufmerksam durch, sondern hab gesagt wie es das gesetz sieht, und nicht meine persönliche meinung. an dein geld wirst wohl nicht kommen, weilst die falsche kündigungsart wie schon ganz am anfang erwähnt gewählt hast, nämlich anstatt begründet (grund kein geld) vorzeitig beendet einfach gekündigt wurde ohne den grund anzuführen, hast dir selber ein ei gelegt, daß jetzt nichtmal mehr die ak ausbaden kann. vielleicht verstehst jetzt endlich. |
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| nick (21.9.2000, 22:00) | |
Also Gabi, ich weiß echt nicht, was bei Dir falsch läuft, Du scheinst mir ja sehr frustriert zu sein. Wenn Du Menschen so behandelst, wie Du mir unterstellst, naja, dann viel Spass im weiterem Leben. Ich kann Dir nur sagen, dass ich niemanden mit dem Verlust seines Jobs drohe, denn wir sind seit Jahren ein eingespieltes und befreundetes Team und arbeiten Hand-in-Hand. Auch wenn es - für Dich - vielleicht unmöglich klingen mag, dies gibt's tatsächlich! Meine Frage steht aber nach wie vor im Raum: WIE KOMME ICH NUN ENDLICH ZU MEINEM GELD???? Wenn die Zeugen nicht zugelassen sind???? |
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| susanne (18.9.2000, 22:00) | |
Hallo Nick! Ich kann nicht glauben dass du überhaupt kein Geld von der AK erhalten haben sollst oder noch wirst. Vielleicht ist das Verfahren ja auch noch gar nicht abgeschlossen? Ich glaube vielmehr du hast die noch ausstehenden Gehälter bekommen oder wirst sie noch bekommen, die Leistung der Überstunden ist nicht beweisbar und die Zeugen werden aus dem Grund nicht akzeptiert den glaub ich Gabi genannt hat. Dies würde logisch klingen. (Vor Gericht kann ja auch die Gattin zum Beispiel nicht gezwungen werden gegen ihren Mann auszusagen da sie in einem Abhängigkeitsverhältnis steht. Find ich auch gut so. ) Liebe Grüße |
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| gabi (18.9.2000, 22:00) | |
na nick jetzt haben wirs ja endlich, du bist der neue dienstgeber, deshalb sind deine mitarbeiter von dir abhängig und können wegen dem abhängigkeitsverhältnisses nicht als deine zeugen auftreten, da du ihnen ja gedroht haben kannst, wenn sie nicht zu deinen gunsten aussagen verlieren sie den job. nicht das ich das von dir glaube, aber da hast gerade die erklärung warum sie nicht als zeugen zugelassen sind! schön langsam kommen wir ans ziel. |
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| nick (17.9.2000, 22:00) | |
Hallo! Zuerst mal zu Gabi: Natürlich ich ich angemeldet, denn ohne Anmeldung rühre ich persönlich keinen Handgriff. Vertrag (Arbeitsvertrag) hat es jedoch keinen gegeben, somit gilt der KV. Soweit - sogut.
Nun zu Susanne. Ich brauchte Zeugen, da der Dienstgeber abstritt, diese Überstunden angeordnet zu haben (Frage: wir hatten Öffnungszeiten von 9.00 bis 19.00 Uhr und waren nur 2 Vollzeitkräfte und 1 Lehrling/wie soll sich dies ausgehen-von der Arbeitszeit her). Daher benötigte ich die Zeugen.
Angemeldet war ich sehr wohl, denn ich habe ja die An- und Ammeldung der GKK. Jedenfalls ist diese Angelegenheit sehr, sehr mühsam, denn mein ehemaliger Arbeitgeber findet immer irgendwelche Gründe nicht zahlen zu müssen, oder überweist nur ATS 500,--, damit man sieht, er ist ja zahlungswillig. Naja, mittlerweile habe ich mich selbständig gemacht und behandle meine Mitarbeiter nicht nur korrekt und rechne übergenau ab. Aus gewissen Fehlern lernt man. Die Aussenstände dieser - ehemaligen - Firma, werde ich wohl nie bekommen, ich habe mich mittlerweile damit abgefunden. Soll sich ein schönes Leben mit meinem - ehrlich verdienten - Geld machen. |
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| Asterix (17.9.2000, 22:00) | |
Hallo Obelix! Ich finde du redest- wie soll ichs freundlich ausdrücken- SCHWACHSINN. Ich weiss gar nicht was ich zu soviel Blödsinn überhaupt sagen soll....wahrscheinlich kann man da gar nichts sagen. Wahrscheinlich trinkst du heimilich, läufst dann im Suff gegeben eine Mauer und musst dann noch zuguterletzt bei deiner Frau. Du bist ein armer Mensch. Und tschüss |
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| gabi (17.9.2000, 22:00) | |
an obelix:
wennst das zu mir gesagt hättest, hätt ich deinen fall auch in der untersten lade verschwinden lassen! |
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| Obelix (15.9.2000, 22:00) | |
Dann haut endlich am Putz.
Hatte selbst einmal so ein Problem (KONKURS).
Erst als ich den BETREUER fragte ob er heimlich trinkt, ob er gegen eine Mauer gelaufenist, Ob er bei seiner Frau müßen habe ging bei diesen Verein etwas weiter. Anscheinend muß man sie in den Arsch treten damit es weitergeht.
Daher mein Tip: Jeden Tag anrufen oder hingehen und mit der Anwesenheit quälen und sie werden MUNTER |
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| gabi (14.9.2000, 22:00) | |
zu sascha, ausmisten sollte man nicht den roten palast sondern dein hirn. die kleinen kammerln als heilige hallen zu bezeichnen zeigt mir eigentlich, daß du noch nie bei der ak warst. die ak ist auch kein verein, was du wissen solltest und dort arbeiten auch genug von deiner fraktion, die sind ja dann auch für den hugo wenn du schon alle in einen topf schnmeißt. wenn dein chef ein arsch ist, bleibt nur die möglichkeit sich einen neun (vielleicht auch wieder arsch, das zeigt die zeit) zu suchen. hast jetzt dein geld gekriegt? das hast nämlich nicht dazu gesagt, ich sag mal ja, sonst hättstas ja erwähnt. |
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| gabi (14.9.2000, 22:00) | |
hallo nick, welche hintergrundinfos verheimlichst denn noch, aus dem was du uns bis jetzt offenbart hast, kann man eigentlich noch nicht sagen, dast nichts mehr kriegst. ich glaub auch, daß du gar nicht angemeldet warst und jetzt mal zu deinem recht kommen willst, auf das du ja durch nichtanmeldung verzichtet hast. ja da helfen dir die zeugen auch nicht (waren die auch nicht angemeldet?). |
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| susanne (14.9.2000, 22:00) | |
Lieber Nick!
Bei deiner Geschichte bemerke ich einige Lücken, oder glaube sie zu bemerken. Wofür brauchst du überhaupt Zeugen? Dienstgeber zahlt nicht, ich fordere ihn schriftl. auf zu zahlen, zahlt er nicht, mach ich einen berechtigten vorzeitigen Austritt, gehe zur AK, lege dort meine Kontoeingänge (bzw. Nichteingänge) auf den Tisch, und alles andere erledigt meines Wissens nach der dortige Angestellte. Nach einiger Zeit wird dir Geld überwiesen (durch die AK), und wie die sichs holt ist eine andere Sache. Das hat gar nichts zu tun mit anderen Mitarbeitern.Der Dienstgeber hat zu beweisen dass er gezahlt hat. Was sollen da deine Kollegen beweisen oder bezeugen? Dies wäre auch so bei einer Kündigung. Dir steht zu wofür du gearbeitet hast bis zu dem Tag an dem du gearbeitet hast. War es ein reguläres angemeldetes Dienstverhältnis? Hattest du einen Dienstvertrag? Oder hast du vielleicht dort nichtangemeldet sprich schwarz gearbeitet? und warst du in den Gesprächen in der AK nicht vielleicht ein wenig aufgebracht und bist du vielleicht (ich möchte dir nichts unterstellen, vielleicht irr ich mich) vielleicht schon vorurteilsbehaftet ins Gespräch gegangen nach dem Motto "Scheiss AK!"? Du solltest vielleicht deine Aggressionen gegen deinen ehemaligen Dienstgeber richten, nicht gegen die AK. Denn ich finde dies ist eine ganz tolle Institution. (Auch ich bin nicht in der AK beschäftigt, siehe Manuela) Liebe Grüße Susanne und ich freue mich schon auf deine Antwort! |
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| nick (13.9.2000, 22:00) | |
Liebe Susanne! Ich habe im obigen Betrag nur die "Kurzfassung" geschrieben, da ja nur 1.000 Zeichen zur Verfügung stehen. Aber gerne zitiere ich auch dem AK-Brief vom Februar d. J.:
"....Nach unserer Einschätzung über die Beweislage ist Ihre diesbezügliche Verfahrensposition möglicherweise sehr ungünstig, da die von Ihnen namhaft gemachten Zeugen zur Zeit in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind (...)"! Die Außenstände habe ich (termingerecht/d. h.: vor Kündigung und nach einigen Terminen (!!!) bei der Arbeiterkammer) bei der Geschäftsführung eingefordert. Daraufhin kam ein Brief, der besagte, dass die ausstehenden Gehälter zur Anweisung gebracht werden (haha). Diese kamen natürlich nie an, bei keinem der Mitarbeiter. Sicherlich habe auch ich etwas falsch gemacht, ich hätte nie bei dieser Firma (Grüße an Klagenfurt!) anfangen sollen, bzw. schon reagieren sollen, als ich merkte, dass es mit dieser Firma bergabging! Die Beratung bei der AK war immer (BETONUNG AUF IMMER) äußerst inkompetent und überheblich! Bei keinem der Mitarbeiter haben diese etwas zusammen gebracht! Aber Beiträge kassieren, dass können sie. Wenn ich als Unternehmer (Dienstleistungsunternehmen) so handeln würde, müsste ich vermutlich nach einem halben Jahr Konkurs anmelden. Also, nochmals die Frage: FÜR WAS BRAUCHE ICH DIE AK?????? |
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| sascha (13.9.2000, 22:00) | |
Traurig aber wahr. Habe so ähnliches mit der Arbeiterkammer Wien im 23 Bezirk Liesing erlebt.
Als erstes muss man einen Termin ausmachen dauert ca. 2 Wochen. Danach nochmals einen "Wunschzettel" ausfüllen und dann darf man die heiligen Hallen des Referenten betreten der mir nach 5 Minuten nur sagt ich sollte den Dienstgeber wechseln.
( Mein Problem bestand darin das ich keine Überstunden ausgezahlt bekam).
Ein trauriges Spiel das da mit den Beitragszahlern gemacht wird.
Vielleicht sollte man diesen Roten Palast einmal ausmisten und durch angagierte und kompetentes Fachpersonal ersetzen.
Wäre doch mal toll wenn alle Arbeitnehmer nur 1 Monat lang keinen Arbeiterkammerbeitrag zahlen würden, vielleicht gibt es dann ein Umdenken bei diesem Verein !!! |
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| Susanne (13.9.2000, 22:00) | |
Auf mich wirkt diese Geschichte etwas sonderbar. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Beendigung des Dienstverhältnisses und Begründung eines neuen.) Vielleicht sollte man sich in so einem Fall von der AK VORHER beraten lassen. Dort sind sicherlich auch einige sehr kompetente und engagierte Leute. Nachher auf die AK zu schimpfen wenn man vielleicht selber etwas falsch gemacht hat find ich unfair und billig. |
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| renate (12.9.2000, 22:00) | |
Wie wär's wenn Ihr Euch an einen kompetenten Anwalt (Schwerpunkt Arbeitsrecht) wendet? Die Juristen der AK sind nicht unbedingt berühmt dafür, sich bis zum letzten einzusetzen!! Jedefalls klingt diese Begründung mehr als fadenscheinig! |
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