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Veröffentlicht am 10.9.2000, 22:00 von eine genervte Mutter
Betrifft: Fahrschule Laa/Thaya
Wo bleibt der Fahrlehrer???

Meine Tochter hatte Fahrstunde mit dem Motorrad.Der Fahrlehrer fuhr vor ihr und meine Tochter hinten nach. In einer Kurve stürzte sie mit dem Motorrad. (Gott sei Dank, hatte sie nur eine Schürfwunde am Knie!) - Weit und breit kein Fahrlehrer!! Ein netter Mann half meiner Tochter, das Motorrad aufzustellen, eine Freundin von mir kam mit dem Auto vorbei und blieb bei meiner Tochter. - Weit und breit kein Fahrlehrer!! Nach 20 Minuten kam der Fahrlehrer!! Wo war er? Hat er als Fahrlehrer nicht die Pflicht, auf seine Schüler zu achten?
 
 Kommentare

pe (8.10.2000, 22:00)
bin zufällig aus laa, wohne aber jetzt in wien...kenne auch die laaer fahrschule nur zuu gut; meine freundin hat dort den a-schein gmacht...erste fahrstunde schaut so aus, daß dir der lehrer mit 140-150 km/h davonzieht, und dich im nachhinein fragt: na ge bitte, wo bleibst'n madl heast?

naja, wundert noch irgendwen irgendwas?

jo bin (3.10.2000, 22:00)
Vielleicht hats den Fahrlehrer eine

Kurve weiter auch auf die "Goschn"

gelegt? Wie wärs mit dieser Theorie :-))

Alexej Muraschov (18.9.2000, 22:00)
zu Harald:

im Prinzip haben Sie hier vollkommen Recht - die Fahrlehrer kann man in solchen Situationen nicht beneiden. Aber es ist leider (vom Fahrlehrer aus gesehen) so, dass man während einer Fahrstunde die volle Verantwortung für den Schüler trägt. Strafzettel dürfen natürlich nicht anfallen - denn jeder Schüler muss ja mit der STVO vertraut sein, bevor er "ausfährt" (war zumindest vor 2-3 Jahren noch so - kann sein, dass es schon wieder anders ist). Naja, und sich als Fahrschüler einen Strafzettel einhandeln macht sich glaube ich nicht besonders gut :)

Das mit der Handhabung ist so eine Sache - der Fahrlehrer sollte erkennen können, ob der Fahrschüler sich noch am Gelände (bzw. angelegener Strasse) üben muss, oder sich bereits ins "Strassengeschehen" stürzen (nicht wörtlich nehmen) darf. Ist der Schüler einmal mit seinem Fahrlehrer im wirklichem Verkehr, erklärt somit der Fahrlehrer stillschweigend, daß der Schüler mit der Handhabung des Motorrads vertraut ist und seinen Pflichten laut STVO nachkommen kann (-- Vertrauensgrundsatz!) Naja, und dann wird es natürlich blöd für den Fahrlehrer, wenn es doch nicht so ist. mfg Alexej

Tantchen (16.9.2000, 22:00)
Hallo meine liebe Nichte!!

Die Reaktionen sin ja ganz toll!!

harald (15.9.2000, 22:00)
ich habe auch nicht in frage gestellt, dass der fahrlehrer seine aufsichtspflicht verletzt hat bzw. falsch gehandelt hat, sondern habe lediglich versucht eine erklärung für eben dieses "falschhandeln" zu suchen :o)! ich stimme ihnen also durchaus zu, alexej!!! was mich jetzt aber aus purem interesse beschäftigt ist. ein verkehrsteilenhmer, der einen unfall verursacht (z.b. aus der kurve fliegt) ist natürlich selbst schuld. ein fahrschüler ist noch kein verkehrsteilehmer in dem sinn...kann daher auch nicht schuldfähig gemacht werden. es ist j auch so, dass (so hat es mir zumindest mein fahrlehrer erklärt!!) ein fahrlehrer allfällige strafzettel die im zuge einer fahrstunde anfallen können, zahlen muss (da ja auch er dafür verantwortlich ist!!). es klingt jetzt vielleicht dumm, aber ist der fahrlehrer eigentlich auch für den unfall eines fahrschülers (wie im aktuellen fall) verantwortlich, weil er den schüler "überfprdert" hat bzw. ihm die handhabung des motorrads nicht nahe genug gebracht hat?! mfg harald kahr

Alexej Muraschov (15.9.2000, 22:00)
zu Harald Kahr: könnte wirklich so sein,

aber ganz ehrlich waage ich zu bezweifeln,

dass der Fahrlehrer - wäre es ihm aufgefallen

dass sein Schüler weg ist, tatsächlich

im Sinne der STVO umkehrt. Ist nur

meine Meinung dazu - weil, irgendwie ist

ja jeder zuerst Mensch und erst dann das,

was er seinem Beruf nach ist. Also ich

mit jemandem unterwegs bin - der dazu

auch noch Anfänger ist - und der nach

eine Kurve auf einmal nicht mehr da ist,

drehe ich sicherlich sofort um und schaue

nach dem Rechten, oder? Abgesehen davon,

dass ich dann berufswegen für diesen

Menschen verantwortlich bin. Es ist doch

ein rein menschlicher Zug, sich Sorgen

zu machen! Und vor allem 20 min lang

nach einer geeigneten Stelle zum Umkehren

suchen? Das passiert einem selten auf

einer Autobahn! Und ist nicht im Sinne

der STVO ein "Hindernis" der wie auch

immer (durch Sturz, Motor absterben usw.)

in eine Kurve (sicher unübersichtlich,

sonst hätte ja der Fahrlehrer das Mädchen

im Rückspiegel sehen müssen) liegen/stehen

bleibt aus dieser Kurve zu entfernen?

Also ich finde - egal wie die Situation

war - wenn er nicht gerade einem anderen

Verletzen geholfen hat oder sonst

irgendwie seiner Bürger- bzw. Berufspflicht

nachgegangen ist, dann hat er genau diese

aufs gröbste verletzt!

harald (14.9.2000, 22:00)
sorry wegen der tippfehler...hab ich erst im nachhinein bemerkt :-)

harald kahr

harald (13.9.2000, 22:00)
natürlich darf so ein vorfall eigentlich nicht passieren, aber ich bin mir sicher, dass der fahrlehrer ihre tochter nicht aus langeweile liegen gelassen hat!

vorab möchte ich klarstellen, dass ich KEIN fahrlehrer bin, jedoch auch vor 1,5 jahren den a-schein gemacht habe.

die sache ist so; der fahrlehrer muss sich (natürlich auch im interesse seines "schützlings" natürlich auch auf den VOR ihm stattfindenden verkehr konzentrieren!...kann sich also auch nicht pausenlos umdrehen. ist der fahrschüler jetzt in einer kurve gestürzt und der fahrlehrer dreht sich nicht unmittelbar nach der kurve sondern erst 20 sekunden später (vielleicht hinter der nächsten kurve) um, so ist sein schützling plötzlich "verschwunden".

jetzt muss sich der fahrlehrer aber auch nach die stvo halten und kann nicht plötzlich hals über kopf umdrehen...muss also (wahrscheinlich über einen "umweg") den verunglückten fahrschüler ausfindig machen. des weiteren (ist aber im falle eines unfalles mit unwichtig!) trägt der fahrlehrer ja auch eine gewisse art von verantwortung für das fahrzeug mit dem der schüler unterwegs ist, denn der chef hat mit einem ramponierten motorrad auch keine freude...

ich bin mir ziemlich sicher, dass der fahrlehrer nicht absichtlich falsch gehandelt hat oder die "aufsichtspflicht" verletzt hat, sondern dass es sich um eine verkettung unglücklicher umstände handelt.

nochmal: ICH BIN KEIN FAHRELHRER und will auch niemanden aus habrei verteidigen! ;-)

mfg harald kahr

Alexej Muraschov (12.9.2000, 22:00)
Doch hat er! Man kann ihn sogar rechtlich

zur Verantwortung ziehen - ja es für

diesen Vorfall ja Zeugen gibt. Wenn Sie

es sich antun wollen, wäre nach einer

Verhandlung sicherlich eine Entschädigung

drinnen.


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