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Veröffentlicht am 13.8.2000, 22:00 von kforab |
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Betrifft: BPD Wels |
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| EU-Führerschein, nein danke! Teil 2
In Bruneck (Südtirol) kann ich ihn nicht verlängern lassen, weil man laut ital. + österr. Gesetz in der EU nur mehr einen Hauptwohnsitz haben kann, welchen ich schon in Wels habe (Bruneck = Zweitwohnsitz), der Fürherschein aber nur am Hauptwohnsitz verlängert werden kann, weil das der zuständige Amtsarzt vom Hauptwohnsitz beantragen muss (bzw. das Formular abschicken muss).
Was nun: Am ÖAMTC Wels riet man mir, doch die ital. Kollegen des ACI in Bozen anzurufen. Dort bot man mir nun die Lösung an, dass ich mit dem Arzt des ACI, der normalerweise psychologische Gutachten erstellt (wg. Trunkenheit ...), einen Termin ausmachen könnte und dieser mir dann das Füherscheinverlängerungsformular ausfüllen könnte. Das Füherscheinmarkerl für die Verlängerung würde dann an die im Führerschein eingetragene Adresse geschickt (Zum Glück habe ich noch die meiner Eltern in Bruneck und nicht die von Wels eingetragen, weil eine Zustellung nach Wels nicht möglich gewesen wäre ...). | |
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Kommentare |
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| witzbold (11.12.2000, 23:00) | |
@Bobi1: Kannst wohl auch nicht leben ohne deine hochgeistig-tiefschürfend-bedeutungsvollen Kommentare abzugeben, gell? |
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| Bobi1 (21.11.2000, 23:00) | |
Wärst halt in Italien geblieben... |
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