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 Bauen & Wohnen/MieteZurück 
Veröffentlicht am 8.8.2000, 22:00 von Abel
Betrifft: Stadt Wien - Wiener Wohnen
Gutschrift dann Räumungsklage

Bei Wiener Wohnen ist es üblich, ist man mit der Miete im Rückstand, dass spätestens nach 3 Monaten eine große Mahnung kommt. Um so mehr bekam ich eine Gänsehaut, als eines Tages die Räumungsklage ins Haus flatterte. Grund: Eine 6 Monate alte Miete sei offen. Nach Urgenzen und viel telefonieren, bekamen wir nur die Aussage, sie sei offen. Da ich alle Zahlscheine aufhebe, konnte ich belegen, dass die Miete überwiesen wurde. Nach 6 Wochen, ich musste mittlerweile alles zahlen (7.300,-), wurde gesagt, dass der Erlagschein gefunden wurde und es ein Fehler der Buchhaltung war. In der Zwischenzeit kam aber noch eine Räumungsklage mit fixem Termin. Kosten: 590,-. Jetzt sind weitere 5 Monate durch das Land gezogen, und jetzt kommt eine Gutschrift von über 22.000,- ins Haus, da wir zu viel an Betriebskosten bezahlt haben. PS: Zahlt man mittels Erlagschein fristgerecht ein, bekommt man dennoch die Mahnspesen von 60,-, da es lt. MA 17 3 Wochen dauert, bis der Betrag in der EDV verbucht ist. Da macht Wohnen Spaß!
 
 Kommentare

Peter (28.8.2000, 22:00)
Zahlt man bei der PSK ein, so gilt der Überweisungsbetrag mit Übernahmetag als angekommen - egal, wie lange er bankintern braucht.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte der Mieter die internen Bearbeitungszeiten von Wiener Wohnen berücksichtigen müssen??

Ich zahle meine Miete auch per Erlagschein und habe noch nie eine Mahnung erhalten. Kann sich also nur um ein Gerücht oder einen speziell schlampig-langsamen Sachbearbeiter handeln.

Lisa (24.8.2000, 22:00)
Haarsträubend, echt!


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