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Veröffentlicht am 7.8.2000, 22:00 von Ein Steuerzahler
Betrifft: Krankenhaus Lainz/Verrechnungsstelle
Ein Hoch auf die ausgeschlafenen Beamten

1997 musste sich meine Frau mehreren Eingriffen an der Niere im Krankenhaus Lainz unterziehen. Gott sei dank, hat sie diese, nicht sehr lustigen Eingriffe gut überstanden. Der Spaß sollte noch kommen und zwar mit der lustigen Verrechnungsstelle. Dort spielt man anscheinend das Spielchen \"Wie verwirrt (pflanzt) man Kunden am besten\". Mittelpunkt sind die gemeinhin als \"Essensbeitrag\" bekannten Kostenbeiträge. Nun die Chronologie: Für den 1. Aufenthalt erhielten wir die Rechnung nach schon 2 Monaten. Sie wurde von uns prompt bezahlt. Für den 4. Aufenthalt ging's schon schneller, 1 Monat. Wir bezahlten umgehend. Nun war der Elan verflogen. Für den 3. Aufenthalt kam die Rechnung nach 10 Monaten. Sie wurde von uns prompt bezahlt. Damit schien die Sache zu Ende, denn wir hatten schon Kostenbeiträge für 21 Tage bezahlt, pro Jahr sind maximal 28 Tage zu bezahlen und die Summe der im Spital verbrachten Tage ging darüber hinaus. So denkt ein dummer Nichtbeamter. Die Jahre ziehen ins Land, es wird Winter, es wird Sommer. Ein erneuter Winter, ein neuer Sommer, ein neuer Winter. Es wird Frühling, und ein Beamter wacht auf. Da gab's doch mal einen 2. Aufenthalt! Herausgekramt die verstaubten Akten, siehe da, 9 Tage zu verrechnen. Also flugs geschrieben \"ZAHLUNGSAUFFORDERUNG, sg. Dame ... bla bla bla ... 9 Tage Restkosten ... bla bla bla ... werden Sie ersucht, den fälligen ZAHLUNGSRÜCKSTAND binnen 2 Wochen zu begleichen ... bla bla bla ... Der Verwaltungsdirektor H., OAR Dipl.KW-BW\" Hoppala, denkt sich da der dumme Steuerzahler. Da war doch was vor 3 Jahren. Habe ich böser Steuerzahler etwa eine Rechnung nicht bezahlt? Ich krame also und suche die uralten Belege heraus - wie gut, dass ich solche Sachen nicht wegschmeiße, aber, denke ich, was macht jemand, der nicht alles so lange aufhebt? Ich rechne 21 Tage + 9 Tage gibt 30 Tage. Wir brauchten aber nur 28 Tage zu bezahlen. Außerdem habe nicht ich etwas verschlampt sondern die Krankenhausverwaltung, wieso daher also die böse ZAHLUNGSAUFFORDERUNG. Weiters steht doch im ABGB Ä1486 Abs.3 explizit eine 3-jährige Verjährungsfrist für Forderungen aus \".. .Beköstigung, Pflege, Heilung ... durch Personen ... oder Anstalten, die diesem Zweck dienen.\" Ich denke also, was soll das, und schreibe einen Brief an den Herrn Verwaltungsdirektor mit den vielen Titeln (weiß Gott, was das OAR ... zu bedeuten hat?), erkläre die Sachlage und bitte um Aufklärung. In der darauf folgenden längeren Korrespondenz bekomme ich Verschiedenes erklärt: - dass ja die Verrechnung so kompliziert sei, dass auch die Verwaltung nicht so richtig damit zurecht käme - die Zahlungsaufforderung sei ja nicht böse gemeint, die Verwaltung hätte nur schon vor Jahren eine Rechnung ausgestellt, sie nie abgesendet und daher nun diese Mahnung, ich sollte mir jedoch keine Gedanken darüber machen, sondern brav zahlen - warum ein Tag in der Abrechnung doppelt aufscheint - dass es keine Verjährung gäbe, da angeblich für die Krankenanstalten ein eigenes Gesetz gelte, das keine Verjährung vorsieht (das heißt, sie können auch nach 30 Jahren noch irgendwas herauspicken und an Patienten verrechnen, wenn diese auch in akutem Beweisnotstand sind, denn wer weiß nach 30 Jahren noch, wann er wo wie lange in einem Krankenhaus gelegen ist, welche Kostensätze er zu bezahlen gehabt hätte etc.) - dass man zwar nur 28 Tage Beiträge zahlen muss, ABER wenn das Versicherungsverhältnis wechselt (meine Frau beendete zu dieser Zeit gerade die Karenz nach unserem 3. Kind), man aber auf Grund JEDES Versicherungsverhältnisses vom Patienten die 28 Tage kassiert! - ich ja doch so lieb sein sollte zu bezahlen. Der dumme Steuerzahler möchte die, trotz mehrfachen Briefwechsels nicht befriedigend aufgeklärte Sache, wegen der für einen Kosumenten bestehenden Rechtsunsicherheit, von einem Rechtsanwalt und dem Konsumentenschutz prüfen lassen. Da hat er aber nicht mit den (nun) ausgeschlafenen Beamten gerechnet. Flugs flattert eine, auf die doch so \"harmlose\" ZAHLUNGSAUFFORDERUNG gegründete EXEKUTION ins Haus. Nun weiß der dumme Steuerzahler, wer am längeren Ast schaukelt. Ich bitte nun den ganz ausgeschlafenen Beamten vor den Vorhang, Herrn Verwaltungsdirektor RegRat OAR Dipl.KH-BW H. Bravo, Bravo, Bravo!
 
 Kommentare

H.J. (10.9.2000, 22:00)
Wo kämen wir denn hin, wenn Stuerzahler auch noch Rechte hätten. Wir Ärmelschoner bestimmen was recht ist und was nicht. Und jetzt gute Nacht.

Provinzler (21.8.2000, 22:00)
Wie schaffst du es, so viele Zeichen in deinem Beitrag unterzubringen? Hast du Beziehungen?

Spaß beiseite, deine Geschichte klingt wirklich arg. Übrigens, ich weiß, glaube ich, was O-AR bedeutet, aber das schreib ich lieber nicht, vielleicht lesen das ja auch Kinder!


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