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Veröffentlicht am 7.8.2000, 22:00 von Pichler
Betrifft: Konz. Hausverwaltung Immobilien Lindenberger GmbH, 4020 Linz,Bürgerstr.12/2
Sonderbaren Buchungs- und Abrechnungsmodalitäten

Das Engagieren dieser Hausverwaltung war für mich ein Reinfall. 1. Obwohl die Hausverwaltung konzessioniert ist und sich dafür gut bezahlen lässt, erhielt ich jüngst vom Finanzamt eine Zahlungsaufforderung. Besagte Hausverwaltung ließ den Termin verstreichen, ohne zu zahlen, obwohl sie genügend Geld hiefür hatte bzw. sie in der Abrechnung schon abgebucht hatte (!?). 2. Die Hausverwaltung liefert teilweise falsche Jahresabrechnungen. 3. Sie liefert die Abrechnungen viel zu spät, wenn überhaupt. 4. Vor drei Monaten ist ein Mieter ausgezogen. Bis heute habe ich kein Übernahme-Protokoll. 5. Verschiedenen Hausmiteigentümer werden keine anteilsmäßigen Kontostände mitgeteilt. 6. Haben Miteigentümer Zahlungen zu leisten, so bucht die Hausverwaltung teilweise nicht anteilsmäßig, sondern willkürlich. D.h., einige Miteigentümer zahlen weniger, als sie müssten, andere mehr. 7. Reparaturen werden trotz Urgenz nicht durchgeführt (Kellerfenster). 8. Die Hausverwaltung reagiert schon jahrelang nicht auf meine Schreiben, in denen ich ihr Fehlverhalten darstelle. Für Tipps und Ideen, wie man einen Hausverwalter dazu bringt, seine Aufgaben ordentlich und fristgerecht zu erledigen, wäre ich dankbar. Klagen will die Miteigentümergemeinschaft allerdings nicht.
 
 Kommentare

reineke (2.3.2001, 23:00)
Gerichte anzurufen hat keinen Zweck-dauert alles viel zu lange! Besser ist mit anderen Eigentümern zu schauen ob man eine Mehrheit zur Kündigung des Verwalters zusammenbekommt. Wenn dies der Fall ist schon vorher neuen Verwalter suchen und alles besprechen!
Habe mich selber 5 Jahre mit unfähiger Verwaltung herumgeärgert. Von einem Bekannten wurde uns eine Hausverwaltung
empfohlen die wirklich O.K. ist. Ansprechpartner ist der Chef und der ist kompetent und energisch! Adresse:Immobilien Treuhänder Eduar Precht,Landskrongasse 5/8, 1010 Wien
Tel. 01/5359829 auf Anrufbeantworter ist Englischer Text-nicht wundern!

michael (4.11.2000, 23:00)
Sie können die Hausverwaltung nie dazu bringen, die übernommenen Aufgaben ordentlich und fristgerecht zu erfüllen, leider auch nicht mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder eines Gerichts.

Tip: Begrenzen Sie den Schaden, den Sie schon haben! Wechseln Sie die Hausverwaltung!

Suchen Sie zusammen mit einigen anderen unzufriedenen Miteigentümern mindestens drei andere Hausverwaltungen auf und fragen dort jeweils nach einem Offert für die Verwaltung Ihres Hauses. Dieses (schriftliche) Offert soll jede befragte Hausverwaltung per Post an Sie schicken.

Wenn Sie von 3 Hausverwaltungen die Angebote erhalten haben, besprechen Sie diese mit den anderen Miteigentümern, um eine neue Hausverwaltung auszusuchen und zu beauftragen.

Sie (bzw. die anderen Mitglieder Wohnungseigentümergeinschaft) kündigen danach den Vertrag mit der alten Hausverwaltung und entziehen auch die erteilten Vollmachten.

Alles mit dem Auftrag an die alte Hausverwaltung, eine Endabrechnung zu erstellen und die kompletten Unterlagen der neuen Hausverwaltung zu übergeben.

Es ist zwar ein gewisser persönlicher Einsatz mit der Suche einer neuen Hausverwaltung verbunden, nur spart man so zukünftigen Ärger und meist viel Geld.

Auch empfiehlt es sich, in der kritischen Phase des Wechsels einen Rechtsanwalt beizuziehen, der die gesamte Hauseigentümergemeinschaft vertritt.

ultrakurt (14.9.2000, 22:00)
Vielleicht hörte ich zuviel aus dem letzten Satz, aber wenn die Miteigentümergemeinschaft nicht klagen will, hat das meines Erachtens immer nur 2 Grunde: Unfähigkeit(auch Schwäche), oder Bösartigkeit. Bösartigkeit: es handelt sich um den Bekannten einzelner Miteigentümer(oder besser gesagt: Mittäter ?), oder die haben Angst vor hohen Klagskosten(Schwäche). Im letzten Fall sollten Sie die anderen dennoch dazu motivieren. Im ersten Fall können Sie nur Beweise sammeln, falls Sie gegen das "Team" allein vorgehen wollen. Auf jeden Fall sollten Sie dieser Hausverwaltung ordentlich drohen!

martin (13.9.2000, 22:00)
ganz einfach : beim zuständigen bezirksgericht ihres wohnortes einen antrag auf abberufung der verwaltung

im sogenannten "ausserstreitverfahren" einbringen - das kann auch ein einzelner wohnungseigentümer - und dazu bedarf es keines anwaltes - bei diesen verfehlungen sollte dem stattgegeben werden

nachsatz : wenn vom gericht abberufen, darf diese verwaltung natürlich nicht wiederbestellt werden - daher rechtzeitig um ersatz kümmern

tolka (11.8.2000, 22:00)
mal beim finanzamt bitten, eine überprüfung dieses unternehmens anzuordnen. ansonsten bei der wirtschaftskammer anfragen/oder als privater bei der AK.


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