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Veröffentlicht am 26.7.2000, 22:00 von E.V.
Betrifft: Verkehrsamt Wien
Gutachten des Amtsarztes

Ich wurde wegen einer längeren Geschichte, die in keinster Weise irgendetwas mit meinem Führerschein zu tun hat, am 24.03.2000 zur Untersuchung beim Amtsarzt im Verkehrsamt vorgeladen. Ich wurde aufgefordert, Blutbefunde erstellen zu lassen, die ich privat zahlen musste, weil diese Untersuchung nicht von der Krankenkasse bezahlt wird. Als ich die Befunde vorlegte (Sie waren für mich eindeutig positiv.), wurden diese überhaupt nicht beachtet, sondern ich musste die Hände ausstrecken und auf Grund meines leichten Fingerzitterns (Tremor) wurde vom Amtsarzt Alkoholmissbrauch festgestellt, und ich wurde aufgefordert, meinen Führerschein in den nächsten Tagen abzugeben und einen neuen zu beantragen, der mir auf ein Jahr befristet werden würde. Auf meine Vorhalte wurde mir mitgeteilt, dass mir ein Einspruch erhebliche Kosten verursachen würde, da mehrere Gutachten notwendig wären, die ich zu bezahlen hätte, und es besser wäre, den Einspruch bleiben zu lassen. Nach dem Motto: "Hast du Geld, kannst du Einspruch erheben, hast du keines, musst du die Ungerechtigkeit über dich ergehen lassen." Mein Hausarzt wollte die Vorgangsweise des Amtsarztes, wie dieser ein GUTACHTEN erstellt, nicht glauben, weil ein Tremor (Fingerzittern) viele Ursachen haben kann.
 
 Kommentare

Robert Atzinger (17.8.2000, 22:00)
Heiße selber Robert, bin allerdings nicht blöd.

Speznaz (15.8.2000, 22:00)
Das Zeigt wieder, daß es anscheinend Menschen gibt die über alle Leute bescheid wissen (Bezug auf Robert). Vielleicht sollten mal diese Leute vor Ihrer eigenen Haustür kehren!!

E.V. (5.8.2000, 22:00)
Weiters möchte ich feststellen, dass ich seit 25 Jahre in Besitz meines Führerscheines bin,der mir noch nie abgenommen wurde,und auch keine Befristung eingetragen ist.Wer die Umstände wissen möchte die zur Untersuchung führten wissen möchte der möge hier seine E-mail adresse angeben

und ich schreibe Ihnen dann eine Sachverhaltsdarstellung. Danke E.V.

E.V. (5.8.2000, 22:00)
Lieber ROBERT.

Ich fuhr weder mit einem KFZ in betrunkenen Zustand, noch befand ich mich auch nur in der Nähe eines Kfz. ich fuhr überhaupt nicht mit einem KFZ,auch kein Verkehrsunfall. Der Grund für die Untersuchng würde hier einige Seiten bedürfen,wo sie Ihre Meinung was mich betrifft sofort ändern würden,da ich was Alkohol am Steuer betrifft voll Ihrer Meinung bin.Diese Tatsachen machen eben die Vorgangsweise d. Amtsarztes so bedenklich.Der Unabhängige Verwaltungssenat hat sich der Angelegenheit bereits angenommen.

Robert (31.7.2000, 22:00)
Bei dieser rührseeligen Geschichte vergisst der Autor allerdings zu erwähnen, warum er zum Amtsarzt vorgeladen wurde.

Wenn ich raten müsste, würde ich sagen, dass er entweder wiederholt alkohlisiert am Steuer erwischt worden ist, oder dass

sein Blutalkoholgehalt über 1,6 Promille gelegen ist.

Das zeigt, dass er kein sehr verantwortungsbewusster Mensch ist und ihm Menschenleben offensichtlich nicht sehr viel bedeuten.

Und so jemand wagt es, die berufliche Integrität eines Arztes in Frage zu stellen.

Derjenige sollte froh sein, überhaupt nochmal seinen Führerschein zu erhalten und sich nicht auch noch darüber beschweren, dass

dieser befristet ist.


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