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Veröffentlicht am 1.9.2009, 13:22 von 5504403
Betrifft: T-Online-Shop Österreich
Große Marke, aber nichts dahinter

Ich habe im Juli ein Handy online bestellt, dabei alle Daten korrekt angegebenund per Vorkasse bezahlt. Das Handy wurde per Post versendet, per Mail bekam ich eine Versandbestätigung mit Trackingnummer. Nachdem das Handy 5 Tage später nochnicht da war habe ich beim Online-Tracking gesehen, dass das Handy am Weg retour zu T-Online ist... Bei der Post sagte man mir, dass die Adresse nicht vollständig war, bei T-Online sagte man mir man werde das prüfen und mir das Handy umgehen neu zusenden... Leider wurde das Handy jedoch an jemanden anderen verkauft und ist mittlerweile bei T-Online nicht mehr lieferbar... Ich habe mit Fristsetzung um Lieferung des Handies oder eines gleichwertigen Ersatzes (z.B. Nachfolgemodell) gebeten - jedoch beruft sich T-Online-Shop darauf, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und somit keine Lieferverpflichtung besteht. Dabei beruft sich der Leiter der Serviceabteilung auf einen Passus in den AGB ("..Kauf vertrag kommt erst bei Ausliefrung zustande.."), welcher jedoch laut zahlreichen Urteilen in DE rechtswidrig und somit nicht gültig ist. Darauf angesprochen habe ich die Auskunft bekommen, dass ich mein Recht gerne einklagen könne...
 
 Kommentare

tavor (3.9.2009, 09:22)
multinickerls höhenflüge...

snIPer (2.9.2009, 17:47)
lieber bf,

glauben sie ja nicht den empfehlungen unseres "muchanarrn" tavor ...

tavor (2.9.2009, 13:38)
einklagen ist möglich. ich würds nicht empfehlen.
aber handy-schnappies sind halt immer nur begrenzt.


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