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Veröffentlicht am 19.8.2009, 10:15 von wanninger
Betrifft: GLS
Als Kunde chancenlos!!

Folgenden Streich hat mir GLS gespielt: Ich habe ein Paket an eine Adresse in 1140 Wien erwartet. War am 10.08. auch dort, habe nette Nachbarn, die jederzeit ein Paket für mich übernehmen - aber das nur nebenbei. Kein Paket. In der Sendungsverfolgung sah ich am Vormittag des selben Tages schließlich den Vermerk "übergeben an Empfänger" und einen mir völlig unbekannten Nachnamen. Als ich bei GLS anrief, wurde mir gesagt, von ihrer Seite aus wäre das Paket zugestellt, wenn etwas nicht passe, dann müsse der ABSENDER (warum das denn?!?) eine Fahrerbefragung einleiten. Was nach langem Hin und Her auch geschah. Nach einer Woche schließlich stellte sich heraus, dass das Paket es nie in den 14. Bezirk geschafft hatte. Der Fahrer hatte die Lieferung einfach bei irgendeiner Adresse in 1160(!!) Wien abgegeben, der dort wohnhafte Mensch hat es angenommen (sich über das unverhoffte Geschenk wohl gefreut) und damit war die Sache für GLS erledigt. Mir wurde dann noch angeraten, selbst in den 16. Bezirk zu fahren und eine mir wildfremden Person eine Woche nach der Fehlzustellung um die Herausgabe meines Pakets anzubetteln ... da rennst du als Kunde gegen Wände. Kurz gesagt: bei GLS kann anscheinend jeder mit dem IQ eines Hydranten einen Job kriegen und dann eigentlich tun, was er will, denn die stehen alle unter Naturschutz, berechtigte Reklamationen versanden einfach. Es ist mir ein Rätsel, woher diese "Vollprofis" ihre Aufträge bekommen. Ich kann nur jedem dringend davon abraten, ein Paket über GLS zu verschicken oder zu bestellen! Für mich ist klar: NIE WIEDER GLS!!!
 
 Kommentare

tavor (3.9.2009, 17:29)
jojo, in der pfalz brandenburg wird man nicht angezeigt. man bekommt eine anzeige. in seidenpapier sicher. laß dir beim nächsten vhs-kurs eine erklärung bekommen.

anzeigen willst? geh ja! Ä 6 mediengesetz.
da könntest dann, unter heftiger medienpräsenz, deine rassistischen anwandlungen und beschimpfungen von politikern dar- und niederlegen.

Aufpasser (3.9.2009, 16:11)
"bekäm" kommt von bekommen, erhalten...[Hirnschas auf Reisen]....aber eine anzeige bekommt der staatsanwalt, weißt. weil er sie bearbeiten muß, weißt. steht so im gesetz, weißt.

Eh klar, aber Anzeigen bekommen=erhalten auch Leute, die man anzeigt. Und so haben Sie's geschrieben:
"tavor (31.8.2009, 15:35)
ps, wenn ich einen zettel vorfinden tät ....bekäm der staatsanwalt postwendend die anzeige."

Z. B könnten Sie wegen Ihrer rufschädigenden Anwürfe von mir eine Anzeige bekommen!

tavor (3.9.2009, 09:44)
unbeschränkt beschränkt, gelle?
wenn du eine vollmacht hast, heißt das, jemand hat sie dir gegeben, der wird dir sicher auch sagen, was du für ihn annehmen sollst. odr.

und natürlich
"Wer nicht Englisch kann, kann nicht mehr Deutsch."
genau dein problem.
"bekäm" kommt von bekommen, erhalten. ich weiß nicht, wie man in der pfalz brandenburg dazu sagt.
aber eine anzeige bekommt der staatsanwalt, weißt. weil er sie bearbeiten muß, weißt. steht so im gesetz, weißt.

gemeindebehausung ist ein schas auf reisen?
na, endlich wissma, was dir dann ständig um die nase flattert.

Aufpasser (2.9.2009, 17:00)
Und wenn man eine Vollmacht hat, kann man das Kokspackerl annehmen?
Es geht mich doch nichts an, was drinnen ist.

Apropos "gemeindebehausung": ein Schas auf Reisen!


"warum sollt ich den staatsanwalt anzeigen?"
Das möchte ich auch wissen, aber da steht:

tavor (31.8.2009, 15:35)
ps, wenn ich einen zettel vorfinden tät ....bekäm der staatsanwalt postwendend die anzeige.

tavor (31.8.2009, 16:56)
na echt...
du würdest für jemanden anderen was übernehmen? echt? ganz ohne vollmacht? einfach so, weil dir jemand was in die hand druckt? ohne zu wissen was drinnen ist? vielleicht ein packele koks aus holland? oder so ein pfündchen c 4 aus cuba?
naschau...
solche nachbarn würd sich jeder terrorist wünschen.

für deine gemeindebehausung brauchst ein dichtungsmittel? ists vielleicht auch so ein plattenbau? zugich, gelle?

warum sollt ich den staatsanwalt anzeigen?

Aufpasser (31.8.2009, 14:26)
"verantwortlich für die zustellung ist der absender"

So ein Quatsch! Mit der Bezahlung überträgt er die Aufgabe der Zustellung einem Unternehmen. Er hat keinen Einfluß mehr, was dann mit seinem Paket passiert.
Wie sollte sich z.B. Niestaspopolo (30.8.2009, 20:31) "strafbar" machen, wenn er das Paket aufhebt, bis sein Nachbar es abholt?
Und wenn der Zusteller seinen Namen sogar elektronisch notiert und er unterschrieben hat, ist der Verbleib nachvollziehbar. Ich seh da kein Problem.

Sollte wirklich jemand das übernommene Paket unterschlagen, ist das Diebstahl, aber er ist als Täter leicht zu eruieren.

Vorsicht! Die "gemeindebehausung" kroch aus dem Hirnschas-Kastl! Unbedingt Dichtungsmittel aus dem Baumarkt besorgen!

tavor (31.8.2009, 15:35)
Irreal, für Sie nimmt eh niemand was an!
Der Staatsanwalt tät sich freuen, von Ihrem Dummquatsch belästigt zu werden. Wie heißt denn der Straftatbestand? Und wieso zeigen Sie den Staatsanwalt an?

tavor (31.8.2009, 13:35)
ps, wenn ich einen zettel vorfinden tät (wohn halt in keiner gemeindebehausung), daß beim nachbarn abgegeben wurde, bekäm der staatsanwalt postwendend die anzeige.

tavor (31.8.2009, 13:34)
jaklar.
was du in deiner gemeindebehausung treibst, ist anderen aber so was von wurscht.

zugestellt, und darauf kommt es an, ist es erst, wenn der empfänger unterschreibt. ob irgendjemand einen nachbarn wo hineinschreibt, ist schnurz wie hadern. verantwortlich für die zustellung ist der absender. läßt der woanders abgeben, muß er mirs noch einmal zustellen. dafür ist er haft- und klagbar.
spätestens nach der dritten reklamation und neulieferung wird sichs jede firma überlegen.

Aufpasser (31.8.2009, 12:59)
Nicht schon wieder den Vollmachtsmythos strapazieren!
Die einschlägigen Punkte der Postverordnung habe ich Ihnen mehrfach zitiert. Man braucht zur Übernahme als Nachbar KEINE VOLLMACHT!
Die neuen Zustellfirmen weisen immer darauf hin, daß die Pakete auch beim Nachbarn abgegeben werden können. Man kann einen bestimmten angeben oder dies dezidiert verweigern.

Emma (31.8.2009, 08:52)
tavor (19.8.2009, 18:13)
Hattu vollmacht muttu saubermachen!

Niestaspopolo (30.8.2009, 18:31)
Mir hat diese Woche ein Zusteller auch ein Paket für einen über mir wohnenden Nachbarn gegeben. Ich habe unterschrieben und mein Name samt Türnummer wurde in das Gerät eingegeben. Außerdem pickte er einen Zettel an die Tür des Nachbarn. Als ich am nächsten Tag gesehen habe, daß er noch nicht da war, hab ich die Werbung entfernt und ihm den Zettel in den Briefkasten gegeben....wenn er wieder da ist, wird er vorbeikommen.

tavor (19.8.2009, 16:13)
wanninger, auch du...

zuständig für die lieferung ist der absender. wie der zustellen laßt, ist seine sache. wenn nicht zugestellt wird (heißt übersetzt, der EMPFÄNGER muß mit UNTERSCHRIFT die ÜBERNAHME bestätigen), beim absender die lieferung reklamieren.
gls ist uninteressant. daß die nur wenige deutschsprechende beschäftigen, weiß eh jeder. zu reklamieren ist immer beim absender.

wenns ein zusteller bei jemandem anderen abgibt, egal ob der in der nebenwohnung, im nebenbezirk oder in der nebenstadt wohnt, machen sich beide strafbar. der übergeber und der annehmer.

ps, hat dein nachbar eine zustellvollmacht? sonst darf er nämlich eben auch nicht.


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