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Veröffentlicht am 27.7.2009, 15:42 von riwako
Betrifft: behindertenausweis 29b
parkausweise nach Ä 29b

seit neuesten sieht man immer mehr ausländische fahrzeuge die einen behindertenausweis hinter der windschutzscheibe haben nach den muster wie der österreichische nach Ä29b der erlaubt fast überall zu parken und das auch kostenlos in kurzparkzonen oder in gekennzeichneten behindertenzonen es nimmt so überhand das man als einheimischer gar keinen behindertenplatz mehr bekommt es ist schon sehr verdächtig das binnen einen halben jahr so viele behindertenausweise auftauchen will ja nicht behaupten das sie alle gefälscht sind aber sehr verwunderlich ist es schon auch bei einheimischen wäre es angebracht zu kontrollieren ob die ausweise nicht gefälscht sind denn da tauchen auch sehr viele neue ausweise auf besonders in den sogenannten VIP fahrzeugen auch das ist schon sehr verwunderlich natürlich gilt die unschuldsvermutung nur binnen einen halben jahr hunderte neue schwer gehbehinderte ist schon mehr als fraglich.
 
 Kommentare

tavor (12.8.2009, 10:45)
das war gut.

fliegenschiss (11.8.2009, 19:18)
Vorbildlicherweise barrierefrei geschrieben, ohne Punkt und Komma.

tavor (11.8.2009, 10:09)
sabifela,
diese rückständigkeit...
ständig im land davor unserer zeit unterwegs...

die behindertenausweise nach Ä 29b stvo gibts nur für GEHbehinderte. eigentlich logisch, wenn man lesen kann. aber jetzt hast deine notwendigkeit für einen anderen ausweis schon deutlich genug rübergebracht.

sabifa (10.8.2009, 17:25)
@davor: jetzt stellst dich noch blöder als du bist.
Am 5.8. um 10:59 hast DU Folgendes geschrieben: hast aber schon begriffen, daß es die behindertenausweise nur für GEHbehinderte gibt
Und das stimmt nicht. Wühlst ja so gern in den Paragraphen, also suchs dir selber raus.

tavor (10.8.2009, 08:29)
sabifela,
alle habens schon begriffen, daß du uns permanent auf eine andere behinderung aufmerksam machen willst.
ist wirklich lieb von dir. aber weißt, die parkberechtigung, um dies da oben geht, gibts wirklich nur für GEHbehinderte. weißt auch warum? jemand mit einer anderen behinderung (blind, psychisch, etc.) dürfte gar nicht autofahren, braucht daher auch keine parkberechtigung.

hast das vielleicht jetzt verstanden?
für jede andere art von behinderung darfst dir gern einen anderen ausweis holen. aber eben nicht fürs parken.

sabifa (8.8.2009, 17:39)
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Trotzdem bekommen auch andere Personen einen Behindertenausweis.

aber aber (8.8.2009, 16:33)
@Sabifa, haben Sie nicht gesehen, dass die Beschwerde nur den Behindertenausweis des 29b StVO betrifft?

hamkat (8.8.2009, 13:14)
Ach nett, was der " Vibratorfreund " so alles kann.
Soll ich Ihn dir vorbeischicken oder hast einen selber zu hause.

" grins "

sabifa (8.8.2009, 12:47)
@Paragraphenreiter: du schreibst den Text über die Gehbehinderten. Es gibt aber trotzdem auch Behindertenausweise auch für andere Erkrankungen. Auch das findet man im Internet. Kannst aber selber googeln, das machst ja gerne.

aber aber (8.8.2009, 10:17)
hat dich dein freund schon wieder vor die tür gesetzt?

hamkat (8.8.2009, 08:32)
Alles befreit haben wollen und dann protzen Autos fahren.

tavor (5.8.2009, 15:20)
sabifele...
lesen, bitte.

Ä 29b (1) stvo:
Die Behörde hat Personen, die dauernd stark gehbehindert (sic) sind, auf deren Ansuchen einen Ausweis über diesen Umstand auszufolgen. Inhalt und Form des Ausweises hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie durch Verordnung zu bestimmen. Bei Wegfall der dauernd starken Gehbehinderung ist der Ausweis vom Inhaber der ausstellenden Behörde unverzüglich abzuliefern; kommt der Inhaber dieser Verpflichtung nicht nach, so hat die Behörde den Ausweis zu entziehen.

sabifa (5.8.2009, 14:53)
Auch das stimmt nicht. Wieso sprichst immer bei Themen mit, von denen du offenbar Null Ahnung hast? Es gibt Behindertenausweise NICHT nur für Gehbehinderte. Es gibt Behinderungen die man nicht sieht.

tavor (5.8.2009, 08:59)
elloco,
hast aber schon begriffen, daß es die behindertenausweise nur für GEHbehinderte gibt? arm und schuppenflechte sind da anatomisch nicht dabei.

Elloco (3.8.2009, 20:36)
Also meine Frau hat auch erst angesucht, Nach Motorradunfall Bruch der Elle und Speiche, seit einem Jahr verwachsen die Knochen nicht, die Knochen verplattet, Knorpelriss im re. Knie, Schuppenflechte am Ellbogen, nicht zu sprechen von der psychischen Belastung, da ssie 3 Tage nach dem Unfall (Fremdverschulden) gekündigt wurde und nun Angst hat, ob sie wieder was arbeiten kann.

Arm 20%,Knie 10%, Schuppenflechte 20%.
Somit gesamt 20%.
Das sie nun nur mehr mit einem Automatik Auto fahren kann und dieses auch ein hohes sein muss ist denen egal, genau so wie das die nächste U-Bahn/öffentl. Verkehrsmittel 800 m weit weg ist und somit ein Schmerzfreies gehen nicht über 600m möglich ist.
Aber die Entscheidungsträger sind ja andere

tavor (3.8.2009, 07:08)
erich,
machmal ist dir schon fad, gell?

Erich50 (2.8.2009, 19:06)
man sieht in letzter zeit generell viele zuwanderer mit behinderungen.die sind wahrscheinlich aus kriegsgebieten zu uns geflüchtet.wir sind eh so ein reiches land.

tavor (31.7.2009, 08:07)
...und in ihrer paranoia wird alles gleich wieder zu straftaten.

die ausnahmeregelung gilt nur für gehbehinderte, davon gibts halt mehr und mehr, durch die höhere lebenserwartung. siehe den herausgeber eines kleinformatigen tagesblattes.

Aufpasser (30.7.2009, 16:31)
Geht ja eigentlich nicht gegen Ausländer, sondern der BF hat den Verdacht, daß durch die starke Vermehrung an Behindertenparkplatzbedürftigen der Verdacht der Fälschung im Raum steht. In einer Sendung über Trickdiebstähle konnte man sehen, wie mit Hilfe des PCs alle möglichen Ausweise gefälscht werden können.

matiz (30.7.2009, 14:49)
ist ein ausländischer behinderter weniger wert als ein einheimischer behinderter? diese beschwerde grenzt an ausländerfeindlichkeit!!!

tavor (28.7.2009, 07:53)
dieser Ä erlaubt aber auch die anerkennung ausländischer (geh)behindertenausweise. wenn jetzt mehr behinderte auftauchen, weil die grenzen offen sind, ist das eine logische folge.
viel mehr stört, wenn faule (nicht behinderte) sich aus bequemlichkeit auf einen behindertenparkplatz stellen. beides aber kein grund für eine beschwerde, wenn du einen ausweis als fälschung behauptest, kannst nur anzeigen. dafür ist diemucha nicht zuständig.

Dummquatscherin (28.7.2009, 06:33)
eines ist nach freischaltung dieser aneinanderreihung von worten auch klar: die so genannte mucharedaktion erfüllt sicher die behinderteneinstellungsquote.

dady_cool (28.7.2009, 06:20)
@riwako bei geistiger behinderung sollte man eh kein kfz bewegen!

sabifa (27.7.2009, 20:46)
Gibts bei dir vielleicht auch Punkt, Beistrich, Umschalttaste? Die Endloswurscht liest keiner gern.

tschuschenkoffer (27.7.2009, 20:02)
was is dabei waun wia auslenda a duat parken kennan.

bist ja nur neidig.

unediges aos.......


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