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Veröffentlicht am 7.6.2009, 09:38 von destiny
Betrifft: Uniqa Kfz-Haftpflicht
Sparen auf Kosten eines verunfallten Kindes !

Der,zu 100% fremdverschuldete Unfall geschah am 5.5.2007. Meine Tochter (damals 13J) wollte vor einem stehenden Auto die Strasse überqueren, wurde vom Fahrer übersehen, niedergestoßen und überrollt/mitgeschleift. Mit Verletzungen wie: SHT,beidseitige gedeckte Lungenrisse,Pneumothorax,Oberarmtrümmerbruch, Beckentrümmerbruch(open book) samt gesprengtem Ilioskaralgelenk, schwersten Prellungen und tiefen Schürfwunden am ganzen Körper (10 mal 5cm am Kopf) für 49 Tage( davon zwei Wochen Intensiv) ins Spital gebracht. Danach Physio- und Psychotherapie für lange Zeit. Spätfolgen wie Gelenkschmerzen und Migräne wg. HW-Syndrom etc. Während anfänglich Arzthonorare und Befunde bzw. Nachhilfestunden wg versäumten Schultagen bezahlt wurde, gibt es nun eine Wendung. Die Uniqa hat, da die neurolog. Gutachter schlampig gearbeit haben (beim 1.Mal brauchter der Arzt genau 10Minuten), sämtliche Unterlagen zum Nachbearbeiten an ihre Ärzte gegeben und meint nun " sie hätte schon so viel in dieser Sache gezahlt. Die zuständigen Sachbearbeiter sehen keinen Grund sich die Post unseres DAS Anwalts auch nur durchzulesen. Täten sie dies, würde ihnen auffallen, das sich in dieser Liste Punkte finden, die unter die Schadenersatzpflicht fallen und in jedem Fall beglichen werden müssen. Auch den VVO einzuschalten brachte nicht den gewünschten Erfolg. Die Uniqa machte sich wieder nicht die Mühe, meine letzte Rechnung auch nur anzusehen. Auf die Höhe des Schmerzengeld zu warten ist eine Sache, aber die Heilungskosten nicht zu begleichen ist eine Andere !!! Das sind zwei Paar Schuhe und es ist mir ziemlich egal, wenn die Uniqa für diesen Unfall, verschuldet durch einen ihrer Versicherungsnehmer (ist übrigens die Firma/Deloitte weil Dienstwagen), schon soundsoviel bezahlt hat. Das ist die Aufgabe einer Haftpflichtvesicherung !! Um hier alles genau zu beschreiben würde ich mehr Platz brauchen, doch eines ist klar : Hier wird versucht ein Unfallopfer über den Tisch zu ziehen und das Kind(bzw die Familie) gezwungen vor Gericht zu gehen, wo sie dann wieder zu Gutachtern muss und wieder unheimlichen Stress hat und leidet !!! Man lässt meinem Kind keine Möglichkeit mit dem Thema halbwegs abzuschließen und das Leben zu genießen - einfach jung sein !!! Die Folgen des Unfalls werden sie ohnehin ihr Leben lang begeiten (wie die Narben, zeitweilige Schmerzen durch Migräne und die Tatsache dass sie keinerlei Zusatzversicherung mehr abschließen kann) Forsetzung folgt...
 
 Kommentare

tavor (3.7.2009, 13:55)
nein, so läuft es nicht. das gericht genehmigt nur. und zwar mit beschluß.
dein ps versteh ich nicht. klagen kann nur der gesetzliche vertreter.

destiny (2.7.2009, 05:56)
@tavor
es läuft so : die summe wird an den anwalt und danach an mich überwiesen.
bei der bank mündelsicher angelegt, das gericht erhält vom anwalt eine mitteilung, dass dem so ist und schreibt an die bank, damit sie das bestätigt.
danach hat das gericht die hand drauf bis das kind volljährig ist - sie bekommt ein schreiben vom gericht in dem steht, dass sie nun (weil volljährig) über ihr geld verfügen kann !
ich finde die lösung gut so !
lg
p.s. es ist auch so, dass bei minderjährigen das pflegschaftsgericht sein ok für ein gerichtsverfahren geben muss - ohne kannst nicht klagen !!

tavor (1.7.2009, 11:23)
destiny,
also da würd ich mich nochmals erkundigen. das gericht verwaltet nicht, es müßte höchstens die verwaltung (durch treuhänder?) genehmigen.

destiny (30.6.2009, 21:54)
@gamma
Es mag schon sein, dass manche menschen aus einem derartigen vorfall kapital schlagen wollen.
Nicht, dass ich mich vor irgendwem, der mich gar nicht kennt, rechtfertigen müsste, aber - es geht hier um die hinhaltetaktik der versicherung und um die, im gesetz verankerten ,punkte die unter "heilbehandlung" fallen und nicht bezahlt werden.
Und um weiteren spekulationen einhalt zu gebieten - die schmerzengeldsumme, wird vom gericht verwaltet und die auflage ist, es mündelsicher anzulegen !!!
D.h. selbst eltern, die ihr kind als ware betrachten, haben darauf keinen zugriff !! weil dies per gesetz so geregelt ist.
Sogar die bank muss die mündelsichere anlage dem gericht bestätigen - und glaub

mir, ich würde dankend und mit großer freude drauf verzichten, wenn ich damit diesen unfall und seine folgen rückgängig machen könnte.
lg

tavor (30.6.2009, 11:16)
gamma,
wennst grad unten liest, würdest dir einiges ersparen. vor allem deine unnötigen vorwürfe.

gamma777 (30.6.2009, 05:13)
So tragisch es auch ist, wenn ein Kind bzw. ein Mensch unverschuldet zu Schaden kommt, so halte ich die Reaktion der Eltern doch für sehr überzogen. Worum geht es hier offensichtlich? Doch lediglich um pure Geldgier. Aus dem hier geposteten Beitrag ist zu entnehmen, dass bereits ein medizinischer Sachverständiger mit der Abklärung der Höhe der Schadenersatzansprüche und ein Anwalt mit der Durchsetzung der selbigen beauftragt worden sind. Aber auch diesen unbeteilgten Dritten wird von den Eltern jegliche Kompetenz abgesprochen. Wenn man sich wie hier nicht aussergerichtlich einigen kann, so wäre es doch das Vernünftigste, ein ordentliches Gericht die Sache rechtskräftig entscheiden zu lassen. Auch wird das Gericht dafür Sorge tragen, dass die Schadenersatzzahlungen dem geschädigten Kind zu Gute kommen, und nicht von den Eltern möglicherweise missbräuchlich verwendet werden.

tavor (18.6.2009, 11:44)
aha, danke.

destiny (17.6.2009, 10:18)
*tavor
das läuft noch aussergerichtlich, er hat eine diversionzahlung angeboten bekommen, bezahlt und den rest machen die versicherung und unser anwalt(ist so wie bei der causa "althaus") - das zieht sich halt und nun ziert sich die uniqa, weil sie halt viel zahlen muss- es gibt ein uneingeschränktes schuldanerkenntnis .
ich will halt nur dem kind die neuerlichen gutachter ersparen falls wir vor gericht gehen.
im augenblick sind sie schwer am rechnen - mal sehen...

tavor (16.6.2009, 07:47)
destiny,
aber trotzdem, was hat das gericht wegen der schadenersatzansprüche entschieden?

destiny (15.6.2009, 16:38)
Danke für eure lieben einträge !

wo es passierte ist eine einbahn und das auto hat angehalten, weil der querverkehr so üppig war und er warten musste.

sie hat geschaut und ist dann über die strasse - im selben moment ist er aber losgeprescht, weil er in eine lücke reinwollte - hat sie übersehen und ist erst stehengeblieben als die anderen ihn angehupt haben.
er hat nicht mal mitbekommen, dass er sie mitschleift bzw drübergefahren ist.

steht auch so in den vielen zeugenaussagen.
und ja es geht ihr schon wieder ganz gut !!
lg destiny

syl (15.6.2009, 14:42)
@ViennaDjTeam: FALSCH
@daddy_cool hat selbstverständlich recht. Kinder sind vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen! Immer - jederzeit - überall

tavor (12.6.2009, 11:08)
versicherung ist eigentlich egal. den schadensanspruch prüft das gericht.

viennadj,
du hast im ernst eine rechtspflegerin gefragt? wow.

mologo (11.6.2009, 22:55)
Jaja die Uniqa, bei der gibt es nur Probleme, ich hatte auch schon mehrere Schwierigkeiten mit denen. Beim Kassieren funktioniert alles, hat man Probleme ist keiner Zuständig bzw. es gibt klauseln usw.

ViennaDjTeam (10.6.2009, 14:33)
"es ist ganz egal wo das kind niedergefahren wird"

Ein Irrglaube der immer mit der Ausnahme aus dem Vertrauensgrundsatz begründet wird . Sprich einmal mit einem Rechtsanwalt , einem Exekutivbeamten oder einem Sachbearbeiter einer Versicherung . Die können Dir genügend Beispiele aufzählen , bei der Rechtsprechung der Vertrauensgrundsatz nicht anerkannt wurde . Paradebeispiel : Kind zwischen geparkten Autos auf die Strasse gelaufen . Klar wenn Dir das vor einer Schule passiert oder neben einem Kinderspielplatz schaut die Sache natürlich anders aus . Eine Freundin ist Rechtspflegerin und mit ihr hatte ich die Diskussion auch ,weil ich im festen Glauben war , bei Unfällen mit Kindern ist immer der Fahrer der schuldige . Sie hat mir ein Dutzend anderslautende Fälle gezeigt . P.S : Glaubt ihr am Schutzweg hat IMMER der Fussgänger Vorrang vor allen Fahrzeugen ? NEIN ! Die Strassenbahn muss vor dem Schutzweg nicht anhalten um dem Fussgänger ein Überqueren zu ermöglichen

Clooney (10.6.2009, 09:52)
schon Recht so..
solche Versicherungen gehören an den Pranger (Volkasanwalt wäre gut)..
ausserdem hat man bei Haftplflicht sowiso ne gewisse Deckungssumme..

wobei die "Versicherungsspielchen" sind eh nix neues (verzögern, jahrelange Prozesse usw.)

um derartige Fälle vermeiden zu können, sollte es ein öffentliches "Versicherungs Blacklisting" geben..

lg CLoon

dady_cool (10.6.2009, 07:52)
@viennadjteam

es ist ganz egal wo das kind niedergefahren wird. kinder sind vom vertrauensgrundsatz ausgenommen. die haben quasi einen schutzweg in der hosentasche!!
wenn man ein kind niederfährt, ist man schuld.

tavor (9.6.2009, 14:23)
das müßte im polizeibericht stehen und sollte vor gericht verhandelt worden sein.

ViennaDjTeam (9.6.2009, 11:14)
Liebe Destiny , ich hoffe Deiner Tochter geht es inzwischen wieder gut und es bleiben keine Spätfolgen zurück . Das ist wirklich nicht schön was Deiner Tochter widerfahren ist . Was mich persönlich interessiert hätte ist der Unfallhergang . Du schreibst das dieser zu 100% fremdverschuldet war nachdem Deine Tochter vor einem stehenden Auto die Straße überqueren wollte . Ist dieser Vorfall auf einem Schutzweg passiert ? Hat der Lenker des Unfallfahrzeuges das stehende Fahrzeug überholt ? Oder stand Deine Tochter zwischen geparkten Autos ("stehendes Fahrzeug") und hat die Fahrbahn betreten und wurde vom Unfallenker gerammt .

tavor (9.6.2009, 07:28)
destiny...

tavor (9.6.2009, 07:28)
destin,
deine beschwerde versteh ich nicht. versicherung gut und schön. aber bei schweren unfallfolgen haftet eigentlich der verursacher. ob und wie das der mit seienr versicherung verrechnet, ist nicht deine sache.
jetzt sind zwei jahre um. was sagt das gericht dazu?

trutscherl (8.6.2009, 20:08)
eventuell auch über den patientenanwalt.

Emma (8.6.2009, 16:56)
Kann man da nichts mit der Volksanwaltschaft machen, oder dem ORF mit "Help" und "Konkret"? Der Helpseite in der Krone? Das gehört in die Öffentlichkeit, die Mucha ist zahnlos!


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