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Veröffentlicht am 26.5.2009, 12:19 von HollaDieWaldfee
Betrifft: Stadt Wien - Parkraumüberwachung MA67
604 Euro Strafe für Parkvergehen

Nein, ich habe mich nicht vertippt. Sechshundert Euro musste ich unlängst an die Stadt Wien abdrücken. Ich bin vor einigen Jahren beruflich nach Deutschland gezogen, und habe auch mein Auto mitgenommen und umgemeldet. Ich habe noch immer einen Wohnsitz in Österreich, wo ich mein Hab und Gut horte und 1 - 2 mal im Jahr vorbeischaue. Dann habe ich noch einen Wohnsitz in Deutschland, wo ich lebe und wo mein Auto zugelassen ist. Im letzten halben Jahr hat mich ein Projekt immer tageweise nach Wien verschlagen. Mit dem ganzen Stress hatte ich auch manchmal vergessen den Parkschein zu verlängern und hatte dann auch die Anonymverfügung unterm Scheibenwischer. Das hat zwei mal 21 Euro gekostet - dumm gelaufen, aber selber Schuld. Vor einigen Wochen komme ich nach langer Zeit wieder zu meiner Österreich-Adresse, und staune über FLUTEN von Briefen und gelben Zetteln von der MA67. Und schon sehr bald traf mich der Schlag, als ich die Androhungen von Exekutor, Wohnung Aufbrechen und Gefängnis las: 8x 66 Euro + 1x 76 Euro für "fahrlässige Verkürzung der Parkometerabgabe". Natürlich stehe ich in der Beweislast, denn wem will ich erzählen, dass ich für diese neun SCHWERSTEN Gesetzesübertretungen nie einen Zettel an meinem Auto hatte und keinen einzigen Brief an die Zulassungsadresse geschickt bekommen habe? Und dass es niemanden aus dem Magistrat interessiert hat, dass die Briefe ganz offensichtlich nicht zugestellt worden sind, lässt für mich nur einen Schluss zu: Geldgier. Denn die MA67 weiss, dass ich rechtlich in Österreich "greifbar" bin. Aber anstatt solche Situationen vernünftig zu lösen (Telefonat - ich stehe im Telefonbuch, ein netter Brief - ich stehe im Telefonbuch), wird hier mit voller Härte Richtung Profit und Ausbeute gearbeitet. In einem Gespräch mit der MA67 wurde mir zwar freundlich Auskunft erteilt, aber letztendlich wurde ich vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich hätte "Pech gehabt" und sollte bei der Post in Österreich einen Nachsendeauftrag einrichten, für den ich allerdings keinen Anlass sehe, weil mein Auto in Deutschland gemeldet ist und ich keine Weiterleitung von Werbung brauche. Ich finde es ist eine extrem teuere Frechheit und eine Verarsche, die gesetzlich abgesegnet ist. Die komplette Parkraumüberwachung hat nur mit Abzocke zu tun.
 
 Kommentare

murks (16.6.2009, 18:49)
tavor,
Wien IST anders! Hast auch wieder Recht!

tavor (16.6.2009, 08:10)
murks,
ungeachtet des richtigen schlußsatzes,
mit dem parkpickerl zahlst aber keinen parkplatz. denn auf solchen hast damit keinen anspruch. es ist auch kein typisch österreichisches abkassieren. wien ist anders...

murks (15.6.2009, 07:47)
Vor mehreren Jahren mußte man die KFZ-Steuer in Form von Stempelmarken entrichten. Diese KFZ Steuer war der Instandhaltung und den Neubau von Straßen und Autobahnen, sowie für die Schaffung von Parkplätzen gewidmet.
Dann kam irgend ein Politiker auf die Idee diese Steuer über die KFZ-Versicherungen einzuheben. Unter dem Motto "Aus den Augen aus dem Sinn" war schon damals zu erwarten, daß früher oder später eine Autobahnmaut eingeführt wird. Das Parkpickerl finde ich als Bewohner eines wiener Innenbezirkes zwar als sinnvoll, übrig bleibt jedoch die Tatsache, daß wir für unseren Parkplatz, den wir ja gleichzeitig mit der KFZ-Versicherung bezahlen noch einmal zur Kasse gebeten werden, genau so wie bei der Autobahnmaut.
Das Ganze fällt unter typisch österreichische Abzocke.
Doch Gesetz bleibt Gesetz und wenn Wer falsch parkt oder sich sonst wie nicht daran hält, so wird er dafür bestraft. Da wird der BF nicht drum herumkommen.

tavor (12.6.2009, 16:32)
truscherl,
...aber mahngebühr gibts dabei trotzdem nicht.


soghe, bruxemmi...lee,
"Wo heute autos stehn war vor Jahrhunderten von jahren nix und mann musste auch ned bezahlen gell"
kannst das einmal übersetzen? und warum gehst schon wieder auf die männer los? weils von euch femis nix halten?

trutscherl (7.6.2009, 19:38)
dei arme frau

Don2 (7.6.2009, 19:23)
jetzt mach ichs wie bei meiner frau und sag ja du hast recht...
zufrieden?

trutscherl (7.6.2009, 19:12)
hast no imma ned verstanden worums mir geht?

die/der arme böse menschiet muss 28 euro bezhalen, statt 21 euro, wie jeder andere. i wollt ihm/ihr nur erklären, dass es fristen gibt, in denen man allfällige strafen zu bezahlen hat.

Don2 (7.6.2009, 18:34)
du nennst das eine kleinigkeit..
zw. einer mahnung und einer strafverfügung besteht rechtlich gesehen ein großer unterschied..
aber wenn du das nicht so siehst dann ist das für mich schon in ordnung..

trutscherl (7.6.2009, 18:17)
geh bitte don, tua ned umreiten auf klanigkeiten, bild liaba des fahrpersonal aus.

Don2 (7.6.2009, 13:12)
trutscherl;für dich extra nochmals zum mitdenken.
wenn du dein auto in einer kurzparkzone abstellst und die abgabe hinterziehst oder fahrlässig verkürzt, begehst du eine verwaltungsübertretung die mit bis zu 210 € zu bestrafen ist.
bei sonstigen übertretungen die nicht die abgabe betreffen - wie zb. das ausfüllen mehrer parkzetteln über 2 stunden sind mit bis 70 € zu bestrafen.
in der regel wird für erstere ein organstrafmandat mit 21 € und fürs zweitere mit 7 € ausgestellt.
zahlst du deine organmandate nicht ein, wird eine anonym oder strafverfügung ausgestellt die dann mit einspruch anfechten kannst.
einen mahnung oder mahngebühr gibt es nicht..
coprende?

trutscherl (7.6.2009, 10:59)
Don2 (6.6.2009, 13:31)
ein organstrafmandat ist eine amtliche "verurteilung" und nicht eine rechnung. die ma 67 ist kein geschäft wo eine rechnung fällig ist.

und warum steht dann drauf, dass man 2 wochen zeit hat um einzuzahlen? innerhalb 14 tagen fällig, wenn ned nimmt des werkl seinen lauf.

trutscherl (7.6.2009, 10:58)
ok is es halt ka rechnung, sondern a erlagschein. 21 euro bleibens trotzdem und wenns ned innerhalb der zahlungsfrist bezahlt is, kommen eben die 7 euro dazu.

also wozu die i-tipferlreiterei? wenns a tatsache is.

Don2 (6.6.2009, 11:31)
ein organstrafmandat ist eine amtliche "verurteilung" und nicht eine rechnung. die ma 67 ist kein geschäft wo eine rechnung fällig ist. deshalb auch keinen mahngebühr.
wofür die 7 euro zu bezahlen waren entzieht sich meiner kenntnis, wird aber mit dem kurzparken nichts zu tun haben.

trutscherl (6.6.2009, 11:06)
aha, der herr experte, ned nur wenn du ned betahlst, auch wenn du zu spät bezahlst kommen 7 euro dazu.

wenns ka mahngebühr is, unter was fallen dann die 7 euro? treuebonus an die MA67?

Don2 (6.6.2009, 10:46)
trutscherl, schreib net so einen schwachsinn. wenn du das organstrafmandat nicht bezahlst bekommst eine strafverfügung und die kostet dann um 7 euro mehr. aber keine mahngebühr...

trutscherl (5.6.2009, 13:48)
darf ich es trotzdem lesn? aja, auch alle andern zahlen sicher nur 21 euro, gggg.

nochmal für die, die länger brauchen um es zu verstehn.

zahlst du zu spät kommen 7 euro mahngebühr dazu!!

Böse Menschheit (5.6.2009, 12:36)
Achja du bist nicht die einzige die das liesst , ich schreibe es nicht nur für dich hier sondern für andere auch.

Böse Menschheit (5.6.2009, 12:36)
wie oft noch , du warst nicht dabei und ich habe es sogar noch und 2 habe angerufen einmal und nach gefragt warum das so ist .

Hatte die dame gemeint das kommt auf den Parkscheriff drauf an und es sind keine märchen frau obergescheit

trutscherl (5.6.2009, 11:48)
magst du mich erziehen? ggggg

erstens solltest du datzzeichen verwenden, dann wärs einfacher zu lesn und zweitens kannst deine märchen irgendwem erzählen,aber ned mir.

stehen in der kurzparkzone ohne oder mit abgelaufenem parkschein = 21 euro, bei nicht einhalten der zahlungsfrist + 7 euro, also 28 euro.

böse MA67, macht doch für extra dich eigene gestze, lol.

Böse Menschheit (5.6.2009, 08:54)
einen anderen Ton truscherl es war so und sind keine Märchen du kannst so mit deinen Freunden reden aber ned hier so.

trutscherl (4.6.2009, 14:31)
Böse Menschheit (3.6.2009, 11:38)

ja sicher sogar. alle die in wien ohne parkschein stehen zahlen 21€ nur böse menschen müssn 28€ zahlen.

erzähl kane märchen. du bekommst 21€. zahlst ned innerhalb der zahlungsfrist, beginnt das werkl zu laufen und der computer spuckt 21€ + 7€ mahngebühr aus.

Bruxist (3.6.2009, 14:44)
Wo heute autos stehn war vor Jahrhunderten von jahren nix und mann musste auch ned bezahlen gell

...und jeden Monat 36000 Neuzulassungen mehr!

Böse Menschheit (3.6.2009, 09:38)
Ähm truscherl das ist dort gestanden gleich wie ich zum Auto gegangen bin die 28€ ok

Böse Menschheit (3.6.2009, 09:37)
Also liebes >Truscherl.

Ich habe angekreuzt richtig alles und understelle hier keinen was .

Ich find es Überhaupt eine Frechheit so Kurzparkzonen.

Wir vergessen auf eines wir haben uns die Natur geborgt gell vergiss das nicht.

Wo heute autos stehn war vor Jahrhunderten von jahren nix und mann musste auch ned bezahlen gell

tavor (29.5.2009, 09:32)
...oder vorfühlen.

trutscherl (29.5.2009, 05:21)
Böse Menschheit (28.5.2009, 12:47)
Ich habe damals mein Auto im 3 stehnen gehabt und 4 stunden ausgefühlt als ich am nächsten Tag dort war hatte ich eine Anzeige??

hättsest die ankreuzen solln, satt fühlen ....


Hat das mir 28€ gekostet statt 21€ ok.

dass es 28 € statt 21 € gekostet hat, liegt aber ned daran, dass du dort nur 2 stunden stehn dersft, sondern, weil du ned bis zur zahlungsfrist bezahlt hast. dann kommen beim näxten 7 € mahnsgebühr dazu.

also unterstell der 67er nix. is alles deine schuld. man muss eben schaun, wielang man dort stehn darf, und auch zahlungsfristen einhalten.

Emma (28.5.2009, 18:20)
@tavorfeindchen
tavor weiß alles, kann alles, macht alles - nur nichts richtig!

Erich50 (28.5.2009, 18:13)
irgendwer muss ja für die misswirtschaft der spö aufkommen.

tavor (28.5.2009, 13:20)
nein, kann nicht stimmen.
sie wollt die behörde nur mit einem falschen wohnsitz reinlegen.

aber das gefühl spielt sicher eine große rolle dabei.

Böse Menschheit (28.5.2009, 10:47)
Über die Parkraumüberwachung könntma Jahre diskutieren ein Bsp.

Ich habe damals mein Auto im 3 stehnen gehabt und 4 stunden ausgefühlt als ich am nächsten Tag dort war hatte ich eine Anzeige??

Habe mir gedacht wieso habe dort angerufen und gefragt warum haben die mir gesagt ja weil ich nur 2 Stunden stehn darf ok.

Hat das mir 28€ gekostet statt 21€ ok gut habe damal ein Auto gesehn mit 9 Parkscheinen ausgefühlt Parkscheriff ist vorbei gegangen,

Ich habe angerufen und gefragt warum er ned bestraft wird fängt sie an es kommt auf den Parkscheriff drauf an.

Wegen dem kann des scho stimmen was HollaDieWaldfee schreibt.

tavor (28.5.2009, 08:43)
ich weiß eh, emmifriedchen,
daß du weniger als keine ahnung hast von verfahren. frag einen anwalt, der dirs in ruhe noch einmal erklärt.

Bruxist (28.5.2009, 07:51)
Wenn ein ausstehender Betrag eingeklagt wird, gibt es ein Urteil, bei Abwesenheit des Beklagten auch ein Versäumnisurteil. Das endet damit, daß der Gerichtsvollzieher beauftragt wird, das Geld einzutreiben.

tavor (27.5.2009, 15:48)
emmifriedchen,
bist schon wieder im falschen verfahren. bei einem zahlungsbefehl gibts kein versäumnisurteil. genauer gesagt, gar kein urteil.

waldfee,
wennst keinen nachsendeauftrag willst, wegen der werbung, dann frag einmal bei der post, was nachgeschickt wird. werbung sicher nicht. rs-briefe auch nicht.
aber die falsche adreßangabe bleibt dir. mitsamt schaden.

Aufpasser (27.5.2009, 15:37)
tavor (26.5.2009, 18:34)
Wenn man mangels Postkastenüberwachung einen Gerichtstermin versäumt, gibt es ein Versäumnisurteil und dann kommt der Gerichtsvollzieher auch ohne, daß man von dem Verfahren weiß. Kann auch bei Adressenfehler oder Namensverwechslungen passieren.

@BF Bei einem Nachsendeantrag wird keine Werbung mitgeschickt. Und Zeitungen kann man auf dem Formular ausschließen.
Was nutzt es dem Amt, wenn Sie im Wiener Telefonbuch stehen? Sie sind doch in Deutschland!

Joe1403 (27.5.2009, 12:41)
Sie haben die Parkometerabgabe nicht bezahlt und daher gibt es eine Strafe! Völlig zu Recht!

Glauben Sie wirklich, die Stadt geht her und ruft jeden Bürger an um ihm mitzuteilen, daß er bitte die Strafe zahlen soll? Lächerlich!

Und wenn Sie das Auto wie behauptet umgemeldet haben und dadurch ein Dt. Kennzeichen haben, können die Verfügungen a gar nicht an die österr. Adresse kommen!

Da stimmt wohl einiges nicht in Ihren Ausführungen!

tavor (26.5.2009, 16:36)
don,
der mag 67 kann man jederzeit und überall geldgier unterstellen. weißt, da gibts so kleine tricks, man schreibt sich auto-nummer auf, füllt dann ein organmandat aus und gibts ab. und dann laß den trottel von lenker erst einmal beweisen, daß er gar nicht dort war.
ich halt mir hier zurück, würd aber in einem solchen fall (nicht den wie oben!) gleich anzeige erstatten.

tavor (26.5.2009, 16:34)
der exekutor kommt erst, wenns einen rechtskräftigen bescheid gibt und ein gerichtsverfahren läuft. da ist aber etliches schiefgegangen.

unter anderem wahrscheinlich, daß du deinen hauptwohnsitz verlegt hast und trotzdem gemeldet geblieben bist. glück gehabt, denn dafür wäre die strafe noch höher.

Don2 (26.5.2009, 14:41)
wenn man die beschwerde durchliest fallen einem schon eine menge ungereimtheiten auf.
1)wenn du dein auto nach deutschland mitgenommen und angemeldet hast hast, dann müßtest du ein deutsches kennzeichen haben. ergo müßten etwaige lenkererhebungen nach deutschland gesendet werden und nicht nach österreich.
2)wie setzen sich die 8 x66 euro zusammen, bzw.welchen titel haben diese beträge.
3) der ma67 geldgier zu unterstellen ist lächerlich. ein amt geht nach der rechtssprechung vor und schreibt keine freundliche briefe..


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