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Veröffentlicht am 26.5.2009, 12:20 von Biker6868
Betrifft: Finanzamt Innsbruck
Matzler Jürgen

Sehr geehrte Damen und Herren! Vor ca. 1 Jahr hat meine Frau Ihren Steuerausgleich beim Finanzamt Innsbruck geltend gemacht. Als nach einiger Zeit Ihr Geld vom Ausgleich gekommen ist, stimmte die Summe aber bei weitem nicht mit dem überein was meine Frau eigentlich zurückbekommen müsste. Also erhob meine Frau Einspruch. Jetzt passierte das Unfassbare was wieder zeigt, daß der einzelne Bürger keine Rechte im Staat Österreich hat sondern bei solchen pragmatisierten Ämtern gegen Windmühlen ankämpft. Anstatt sich für den Fehler zu Entschuldigen das Sachen ohne Hinterfragen einfach gestrichen wurden und den richtigen Betrag schnellstens und korrekt zu Überweisen kam von der zuständigen Dame beim Finanzamt folgende Antwort " Erstens haben wir jetzt mal 6 Monate Zeit um uns um Ihren Einspruch zu kümmern und danach kommen Sie schon mal Irgendwann dran. Also nach 6 Monaten der Anruf bei dieser Dame beim Finanzamt war wie folgt. Frage meiner Frau wann nun das Geld kommt-Antwort "Sie brauchen nicht an zu Rufen da dadurch nichts schneller geht im Gegenteil Ihr Akt wird schon Irgendwann dran kommen" Jetzt ist 1 Jahr vorbei und der fehlende Betrag wurde bis heute nicht auf unser Konto Überweisen. Nun stelle ich mir die Frage. Muss man sich wirklich hier in Österreich alles bieten lassen? Durch ein absolutes Fehlverhalten der genannten Dame vom Finanzamt wurde der falsche Betragt Überwiesen und wenn man dann das sogenannte RECHT des Einspruches Wahrnimmt wird man auch noch von Oben herab behandelt. In der Privatwirtschaft würde ein Angestellter der durch sein eigenes Fehlverhalten einen Kunden verärgert und diesen dann noch so von oben herab behandelt sicher nicht lange seinen Job haben, aber wie man sieht kann man sich ja als Pragmatisierter Beamter alles erlauben. Frage nicht wenn man dem Finanzamt mal 10 Cent Schuldig ist, dann dauert es keine Woche und man bekommt ein Mahnschreiben + Mahngebühren ins Haus. Hier geht es um einige Hundert Euro wo wir bei unserer Bank Zinsen dafür bekommen würden, von der Inflation ganz zu schweigen. Hoffe das dieses Schreiben was bewirkt. Danke
 
 Kommentare

tavor (9.6.2009, 07:55)
devolutionsantrag würde mit sicherheit nichts bringen.
und für alles weitere, z.b. beschwerde, müßte man alles belegen. auch die rückfrage bei der behörde und deren antwort, denn anrufe allein bewirken gar nichts.

Biker6868 (5.6.2009, 17:06)
Hallo Grossvater!
Danke für Dein Posting.
Werde mal wenn sich nichts weiter tut deinen Ratschlag befolgen.
..und das mit den 6 Monaten hatte ich oben schon erwähnt.

brackets (3.6.2009, 10:05)
Ich bin zwar kein Jurist, aber nach diesem Zeitraum der Untätigkeit (1 Jahr!), würde ich an deiner Stelle eine Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Wie lange hier die Bearbeitungszeit beträgt, kann ich dir aber nicht sagen. Wenn sich der Differenzbetrag nur um ein paar Euro unterscheidet, würde ich es gut sein lassen und mich fragen, ob es den Aufwand wert ist.

(Ob der vorangegangene Devolutionsantrag Voraussetzung ist, weiß ich auch nicht, aber das weiß grossvater vielleicht.)

tavor (27.5.2009, 15:44)
diese seiten setzen voraus, daß man mit abläufen etwas anfangen kann.
aber sonst richtig. man kann sich auch im verwaltungsverfahren einen anwalt nehmen, frage der kosten-relation.

grossvater (26.5.2009, 20:39)
Beschwerde/Einspruch gibt's beim Finanzamt keine(n). Das, was du gemacht hast (hoffe ich zumindest) ist eine Berufung gegen den Bescheid. Jede Behörde in Österreich hat für die Bearbeitung einer Eingabe bis zu sechs Monate Zeit. Sollte die Frist verstreichen, kann man als Beschwerdeführer einen Devolutionsantrag zur Vorlage an die nächsthöhere Instanz stellen. Diese beauftragt dann in der Regel das Finanzamt, tätig zu werden, hat allerdings wieder eine gewisse Frist zum Tätigwerden.

Generell gilt: Mit einer Behörde kommuniziert man nie, niemals, unter gar keinen Umständen telefonisch. Auch wenn das durch den "Servicegedanken" suggeriert wird.

Wenn du dich schlecht behandelt fühlst, empfehle ich, die Seite des BMF anzusehen. Dort gibts eine Ombudsstelle, an die du dich wenden kannst.

Empfehle als Lektüre das "Steuerbuch" auf der BMF-Seite. Da steht alles drin, was man für die Arbeitnehmerveranlagung wissen muss.

sabifa (26.5.2009, 17:08)
@davor: es wird Zeit daß Du die Beschwerden genauer liest.
Und ob es darum geht was ihm zusteht. In 2. Linie gehts um den Ablauf. Hätt er alles bekommen was er gern hätt, tät er sich darüber ja gar nicht aufregen. Logisch?

tavor (26.5.2009, 16:32)
falsch gelaufen.
die behörde hat maximal 6 monate zeit zur erledigung. da hilft auch kein anrufen. ist die behörde säumig, dann beschwerde. aber sicher nicht per tel.

sabifa,
ob was zusteht, ist nicht die frage. hier gehts ums verfahren.

sabifa (26.5.2009, 13:51)
Bewirken wird dieses Schreiben hier gar nix. Nur damit du dir keine falschen Hoffnungen machst.
Wieso seid Ihr Euch so sicher, daß Euch mehr zusteht? Das dachten schon viele, dabei stand denen aber Einiges vom dem was sie abschreiben wollten gar nicht zu. Daher urgieren viele und das dauert halt. Mit ständigen Anrufen erreichst sicher nichts. Da würd ich schon eher hingehn und mich erkundigen, was aus welchem Grund nicht berücksichtigt wurde.


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