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Veröffentlicht am 29.4.2009, 07:02 von NoGo
Betrifft: CardComplete ehemals Visa Austria
Card Complete ehemals Visa Austria und das Kundenservice

Ich habe meinen Urlaub in Mexiko verbracht und dort versucht in einem Lokal eine Zahlung mittels Visa-Karte zu tätigen. Das Terminal konnte trotz mehreren Versuchen keine Leitung aufbauen und somit habe ich in bar gezahlt. Ich habe die Visa-Karte keinen Moment "alleine" gelassen und auch keine Belege unterschrieben. Zu Hause angekommen musste ich feststellen, dass ich 2 Umsätze dieses mexikanischen Lokals auf meiner Rechnung habe. Bei Card Complete bat man mich um eine schriftliche Stellungnahme. Dies tat ich und schilderte die Situation. Danach erhielt ich von Card Complete einen Brief in dem ich aufgefordert wurde meinen Barzahlungsbeleg als Beweis zu übermitteln. Dieses Vorgehen fand ich bereits recht eigenartig, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass mich eine Kreditkartenfirma dazu verpflichten kann meine Belege, die ich NICHT mit Kreditkarte zahle, aufzuheben. Die beiden Umsätze wurden mir auch prompt bei der nächsten Abrechnung abgebucht. Ich rief bei Card Complete an um mich zu erkundigen, ob dies ein Versehen war. Mir wurde gesagt, "bis wir nicht den Beweis haben, dass Sie es nicht waren, gehen wir davon aus, dass Sie es waren. Die Belege wurden ohnehin schon angefordert." Sehr interessanter Kundenservice. Man geht also prinzipiell einmal davon aus, dass der Kunde die Unwahrheit sagt und daher belastet man ihn auch. Mir wurde aber großzügigerweise versichert, dass "wenn sich herausstellt, dass Sie es nicht waren, erhalten Sie das Geld zurück". Na bravo, mit soviel Service hätte ich gar nicht gerechnet.
 
 Kommentare

Bruxist (13.5.2009, 16:08)
@tavor
Wo steht, daß er keine Rechnung bekommen hat? Bei Barzahlung kriegt man mindestens einen Kassen-Bon - und eben den oder die Rechnung hebt man auf! Den braucht man auch nicht unterschreiben!

tavor (13.5.2009, 09:10)
pimpernellen...torin
...bladddsch!

hättest oben gelesen, würdest wissen (sollt man meinen), daß nogo keinen beleg aufheben konnte, weil er keinen unterschrieben hat. drum glaub ich frecherweise auch dir nicht, daß du belege aufhebst, die es nicht gibt.

Bruxist (7.5.2009, 14:39)
Klar, warum denn einfach, wenn's auch umständlich geht....
Wenn ich im Lokal merke, da gibt es Schwierigkeiten, passe ich umso mehr auf und hebe Belege auf.

tavor (4.5.2009, 14:27)
die üblichen dummen kommentare, von disk & co.
natürlich muß nicht der kunde beweisen, daß er bar bezahlt hat. sondern die firma muß einen vom kunden eigenhändig unterschriebenen beleg vorlegen. gibts den nicht, dann kein geld.

haudraufundschluss (3.5.2009, 14:37)
@dummquatscharin & Dummquatscherin

wie bei narrisch guat:


i bin da original .... ; na na, i bin da original ...

Warum kopiert eigentlich niemand tavor-ghillie-tschuschenkoffer-multinicker?

Emmannzipator (2.5.2009, 14:25)
Genau bei einem Fall, wo es Probleme beim Zahlen mit der Karte gibt, sollte man sich einen Beweis aufheben. Erzählen kann man vieles. Der BF wurde von dem Lokal betrogen und das kann er mit der Rechnung nachweisen, sonst nicht!

Im übrigen bin ich dafür, daß die Nickverhunzer in ihre Schranken verwiesen werden sollen.

Dummquatscherin (1.5.2009, 14:59)
@plagiat2: armer idiot.

es kann trotzdem nur eine geben. und das bin ich.
da kannst noch mit 100 abänderungen daherkommen. bezeichnend für diese unadministrierte sähriöse seite.

Dummquatscharin (30.4.2009, 13:27)
@dummquatscharin & Dummquatscherin: Mein Nick dürfte hier sehr begehrt sein... :-)

matiz (30.4.2009, 06:27)
und NoGo, hast schon Fieber?

Dummquatscherin (29.4.2009, 18:43)
@plagiat: auch wenn dir mein nick so gut gefällt, dass du dich als plagiat registrierst, du bist und bleibst ein plagiat.

dummquatscharin (29.4.2009, 18:12)
Card Completer handelt hier vollkommen korrekt und selbstverständlich muss der Kunde beweisen, dass er bar bezahlt hat!
Im Nachhinein könnt ja dann jeder kommen und sagen, die Zahlung mittels Kreditkarte hat nicht funktioniert und ich habe bar bezahlt!
Also, vollkommen korrektes Verhalten des Kundenservices von Card Complete.

bourbon (29.4.2009, 08:11)
Im Gegensatz zur Beschwerde "Blumenstrauss" verstehe ich die Beschwerde vom NoGo hier nicht.

Hier handelt es sich um die ganz normale (und meiner Meinung nach berechtigte) vorgehensweise der Kreditkartengesellschaft.

Sicher ist es ärgerlich, wenn ein Umsatz ungerechtfertigter Weise abgebucht wird (ist mir auch schon passiert), allerdings kommt das Geld dann auch verlässlich zurück, wenn der Nachweis "seitens der Kreditkartengesellschaft" nicht erbracht werden kann.

Eigenartig finde ich hingegen, dass ein Barzahlungsbeleg verlangt wurde. Abgesehen davon, dass man solche Sachen meistens nicht aufhebt, geht der die Kreditkartengesellschaft wirklich nichts an.


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