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Veröffentlicht am 20.4.2009, 15:01 von NoRe
Betrifft: Macho GesmbH - ISC Gym International Sportcenter
Persönliche Beleidigung wegen rechtmässiger Kündigung

Im April 08 fing ich im FC ISC Gym an, dieses besuchte ich ca 1/2 Jahr lang. Dann zog ich aus Wien weg, ließ den Vertrag mein ausgemachtes Jahr weiterlaufen und entschied mich Anfang April zur Kündigung - mit Schrecken musste ich feststellen, dass lt Vertrag eine 6wöchige Kündigungsfrist besteht. Jedoch war im Vertrag auch folgender Satz enthalten: "Die Macho GesmbH verpflichtet sich, den Vereinbarungspartner schriftlich vor Ablauf der für ihn bestehenden Kündigungsmöglichkeiten auf die Folgen einer Nichtkündigung (Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr) aufmerksam zu machen." Ich schrieb also meine Kündigung per Mail u. berief mich darauf, dass der Erklärungsverpflichtung nicht nachgekommen worden sei. Als Antwort erhielt ich, dass ich mündlich u. schriftlich bei Abschluss des Vertrages darauf hingewiesen wurde u. eine Kündigung nicht mehr möglich sei, jedoch schlugen sie eine pauschale Restzahlung von 150.- € für die Kundenkarte vor. Ich war damit nicht einverstanden, erkundigte mich bei einem Anwalt über die Sachlage u. erhielt zur Antwort dass dies nicht rechtkräftig sei, lt Par. 6, Abs. 1, Zif. 2 des Konsumentenschutzgesetzes. Dies antwortete ich dem Center schriftlich, auch dass ich den Abbucher per sofort storniere u. den Vertrag als hinfällig betrachte - falls die Firma vor hätte, dies einzuklagen könnten sie dies gleich an meinen Anwalt schicken. Ich formulierte alles freundlich und präsentierte die Fakten. Als Antwort erhielt ich jedoch folgende Worte: "Die einfache Tatsache ist ja, dass Sie obwohl ausdrücklich mündlich und schriftlich hingewiesen nicht fähig waren, eine Kündigungsfrist zu beachten. Das Herauswinden aus einem Eigenverschulden Ihrerseits ist erbarmungswürdig, so dass wir auch in Anbetracht der geringfügigen Summe eine Kündigung und Stornierung Ihrer Kundenkarte unsererseits sofort vornehmen. Der Grund hierfür liegt nicht etwa bei Ihrer "Androhung" des Anwalts, sondern hierin, dass wir auf Sie als Kundin künftig unsererseits verzichten." Dieses Schreiben erachte ich als sehr professionell, persönliche Beleidigungen der Kundschaft hätte in meinem Job eine sofortige Kündigung zur Folge. Aber dies ist hier anscheinend anders - ich bedanke mich hier öffentlich ganz herzlich, an solchen Centern ist sicher niemand so richtig interessiert - schon gar nicht, wenn der Konsument in diesem Fall im Recht ist!
 
 Kommentare

tavor (4.5.2009, 14:58)
jetzt hast dich glatt über diediedie darstessen.
kommt von der sonntagsqueruliererei.

Emmannzipator (2.5.2009, 14:38)
Bruxist soll auch ein Piefke sein?

Im übrigen bin ich dafür, daß die die die Deutschen und Fremde hassenden verstoßen werden sollen.

tavor (24.4.2009, 10:16)
sog, gepimperte,
nore und ich habe über seine beschwerde geschrieben.
etwas, das du nie schaffst.

das einzige, was dir immer und überall einfällt, sind deine braunen erinnerungen. die behalt gefälligst für dich.

wehret den anfängen!
sch...piefkes heim ins reich.

Bruxist (24.4.2009, 09:13)
NoRe (23.4.2009, 12:01)
Tavor geht immer von sich und den seinen aus. Da er selbst Jux-Beschwerden schreibt und früher im Forum schrieb, denkt er, die anderen täten es auch - also bezweifelt er grundsätzlich einmal alles.

Die Engländer haben seinerzeit auch geglaubt, die Meldungen über die KZs seien ein Fake aus den eigenen Reihen.

tavor (23.4.2009, 10:44)
sorry, nore.

tavor (23.4.2009, 10:44)
nor,
"mit Schrecken musste ich feststellen"...
da hilft auch keine drohung mit anwalt. ein klärendes gespräch wäre besser gewesen.
ja, ich bin auch oft bei firmen. aber wenn ich mit anwalt käm, hätten wirs schwer mit dem geschäft.

NoRe (23.4.2009, 10:16)
@Tavor: Von heftiger Auseinandersetzung kann nicht einmal im entferntesten eine Rede sein - und meine Annahme, dass ich im Recht wäre, ist keine Annahme sondern Tatsache, so leid es mir tut, ich mach die Gesetze ja nicht.
Wie schon geschrieben, bin selber im Aussendienst tätig und habe auch nicht selten schwierigen Kundenkontakt - persönliche Angriffe sind dennoch einfach nicht passend! Aber, wie auch schon geschrieben habe, das kann natürlich jeder sehen wie er will....auch auch annehmen was er möchte - gott sei Dank leben wir in einem freien Land! *g*

tavor (23.4.2009, 10:06)
gut, nore,
dann ist ganz deutlich, daß einem solchen text eine heftige auseinandersetzung vorangegangen sein muß.
wahrscheinlich wegen deiner falschen annahme, "wenn der Konsument in diesem Fall im Recht ist". was du nicht warst.

da nehm ich eben eher so eine szenerie mit rufen in den wald an...
anstatt eines beschwerdegrundes.

NoRe (23.4.2009, 10:01)
@ Tavor: Stimmt, hab ich mir ausgedacht - fand es lustig! :) Im Ernst, kann dir das Orginalmail gerne schicken - glauben konnte ich es zuerst auch nicht...ändert aber nichts daran, dass ich das Email mit 100 % diesem Wortlaut erhalten habe!

tavor (23.4.2009, 09:44)
würde aber voraussetzen, disk,
daß der text so wie oben auch stimmt.
glaub ich nicht ganz.

disk (22.4.2009, 20:15)
@Tavor: Natürlich darf man vom Kunden erwarten, dass er die Vertragsbedingungen liest. ISC kann ja eine Beschwerde über nicht lesende Mitglieder auf der Mucha veröffentlichen :-)
Im konkreten Fall hat das Unternehmen ja kulant reagiert, lediglich die Art und Weise wie das dem Kunden mitgeteilt wurde, wird vom Beschwerdeführer, völlig zu Recht, beanstandet.

tavor (22.4.2009, 15:43)
da gehts aber nicht drum, wie die firma es sehen soll.
man kann auch vom kunden erwarten, daß er die vertragsbedingungen liest.
wenn man mit anwalt kommt, wird man von keiner firma mehr kulanz bekommen. schon gar nicht, wenn man der firma dann die schuld fürs eigene nichtlesen zuschanzen will.

disk (22.4.2009, 11:45)
@Nore: Sehe ich auch so. Egal wie die Sache rechtlich nun ausgegangen wäre: so geht man nicht mit Kunden um; diese Ausdrucksweise ist einfach unpassend.

Ein gscheiter Geschäftsmann "verkauft" sein Kulanzangebot und verzichtet darauf dem Geschäftspartner seinen Unwillen zu zeigen. Kundenorientierung schaut anders aus ..

Stimme 8 von mir :-)

NoRe (21.4.2009, 07:20)
Kulant entgegenkommen kann ich ja leicht, wenn ich als Unternehmen im Unrecht bin - aber darum geht's ja in erster Linie gar nicht, sondern eher um die Wortwahl - ich finde nicht, dass persönliche Beleidigungen zum Wortschatz einer angeblich professionellen Firma gehören sollten - aber das kann natürlich jeder sehen wie er möchte, ich presönlich finde es nicht in Ordnung

tavor (20.4.2009, 16:31)
wenn dur dir den vertrag erst mit schrecken durchliest, hilft dir auch niemand bei einer klausel, die schon am anfang drinnen war.
mit deinem recht hättest dich brausen können.
dann ist man dir kulant entgegengekommen
und du beschwerst dich trotzdem??


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