Home
Firmenreaktionen
Gästebuch
 Shopping/ModehandelZurück 
Veröffentlicht am 25.12.2008, 22:34 von svrroot
Betrifft: Tally Weijl Donauzentrum
Beschädigte Ware wird nicht umgetauscht

so geschehen heute am vormittag: meine tochter (11 jahre) kauft ihrer freundin zu weihnachten eine tasche bei tally weijl im donauzentrum. gestern wollte sie diese weihnachtlich verpacken, macht das preisschild ab und checkt die tasche auf weitere zetterl usw. sie entdeckt einen riß rund um den verschluss und beschließt die ware am nächsten tag umzutauschen - lange rede kurzer sinn, die verkäuferin und die angebliche geschäftführerin weigern sich umzutauschen, die tasche sei schon gebraucht da kein preisschild mehr auf der ware ist und fordern sie auf das geschäftslokal zu verlassen!! (wer verschenkt schon geschenke mit preisschild?) hab versprochen mich der sache anzunehmen und bin selbst hingefahren - selbe antwort:"pech gehabt!" der hinweis auf die tatsache dass wir innerhalb der 15 tage umtauschrecht liegen (am kassabon vermerkt), blieb ebenso ungehört wie meine vehemente forderung nach name und ansprechperson einer beschwerdestelle, einzig einen zettel mit einer handynummer die es gar nicht gibt wurde mir ausgehändigt. am montag werd ich in der schweiz anrufen, in österreich scheint es keine zentrale zu geben.
 
 Kommentare

tavor (27.5.2009, 16:07)
so ist es.
immigrantinnen verstehen das nur nicht immer.

fremdkoerper (13.2.2009, 15:18)
also soweit ich weiss ist das "Umtauschrecht" ein Entgegenkommen den Händlers an den Kunden aber kein Recht im rechtlichen Sinne.

ghillie (8.1.2009, 09:55)
dein verständnis merkte man sehr deutlich.
es zieht sich hier wie ein roter faden durch.
weit weg vom thema.

Emma (7.1.2009, 16:33)
Hab ich gelesen und im Gegensatz zu Ihnen sogar verstanden!

ghillie (7.1.2009, 15:45)
gepimperte,
bevor du dich wieder ergießt,
lies einmal, worum es oben geht.

Emma (7.1.2009, 15:08)
Eben..."im gleichen Zustand wie erhalten "und deshalb ist es auch kein "Umtausch" (bei Nichtgefallen immer nur Kulanz) sondern ein Gewährleistungsfall. Denn selbst wenn die Tasche reduziert gewesen sein sollte, muß sie in Ordnung sein.
In der Zeitung stand, daß selbst, wenn es Schilder gibt "Kein Umtausch von reduzierter Ware" dieses nicht für beschädigte Ware gilt. Kulanz allerdings ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Ein Schild vom Abverkauf "Ware 2. Wahl" oder "mit kleinen Fehlern" muß nicht zurückgenommen werden.

ghillie (5.1.2009, 18:15)
natürlich setzt das (freiwillige!!) umtauschrecht eine ware im gleichen zustand wie erhalten und originalverpackt voraus. mit preisschild.
aber wo war dann die rechnung mit adresse?

Aufpasser (5.1.2009, 14:56)
Nur weil Sie gestern nicht auf der Mucha waren, brauchen Sie es mir nicht ankreiden. Ich hatte halt am Vormittag PC-Arbeit.
Im übrigen haben nur Sie hier "gift und galle gesprüht", s. "gepimpertes Suhlviech" auf allen Threads und noch andere üble Beschimpfungen, also schließen Sie nicht von sich auf andere!!
Ständig schreiben Sie "gepimperte". Sexualnotstand so groß, daß Sie sich verbal befriedigen müssen?
Aber da Sie nicht nur mich so nennen, sondern auch andere Poster, ist's mir egal. Sonst hätte ich's persönlich nehmen müssen.
So aber ist es Ihr Problem!


"...der hinweis auf die tatsache dass wir innerhalb der 15 tage umtauschrecht liegen (am kassabon vermerkt)...
Daraus ist zu entnehmen, daß die BF einen Kassabon hat und ihn auch vorlegte.

ghillie (5.1.2009, 10:05)
na klar, gepimperte,
rechnung mit adresse genügt!
wo steht oben, daß eine solche vorgelegt wurde?
dir gehts einfach nur darum, am sonntag irgend was hinzuschmieren, aus lauter frust, daß andere statt dessen familienleben haben.

Bruxist (4.1.2009, 16:39)
Die BF hätte gleich mit dem Kind hinfahren sollen. Das überläßt man keiner 11jährigen. Wieso ließ sich die Mutter mit einer Auslandstelefonnummer abspeisen? Der Kaufvertrag besteht mit genau diesem Gescgäft und hier muß umgetauscht werden. Muß man vielleicht künftig bei allem in China oder Taiwan reklamieren?

Aufpasser (4.1.2009, 11:41)
Einfach nur furchtbar! An der Ware muß kein Preiszettel sein. Rechnung mit Adresse genügt! Ein klassischer Fall für Gewährleistung. Außerdem war die Tasche sicher kein Einzelstück!

ghillie (2.1.2009, 15:08)
ich weiß eh, gepimpertes suhlvieh,
daß du nicht lesen kannst. im gesetz steht halt was anderes. wahrscheinlich kennst aber nur das argb (allgemeines reichsgesetzbuch).
für alle anderen ist es verständlich: kein preiszettel an der ware, also kein nachweis, woher die ware kommt. darüber hinaus bleibt nur fehlende elterliche aufsichtspflicht.

unverschämte unterstellung! eh klar! ausnahmslos alle kriminellen in österreich haben die staatsbürgerschaft! sagt auch die polizei!

Aufpasser (2.1.2009, 10:22)
ghillie (30.12.2008, 00:31)
Ein Kind kann ab 7 selbständig Gegenstände erwerben ohne Einwilligung der Eltern, wenn sie altersgemäß und dem Preis entsprechend angemessen sind. Das heißt alle Arten von Süßem und Schulsachen, Bücher, auch Geschenke im Gegenwert von Taschen usw. Nicht aber ein Fahrrad, größeres Spielzeug usw

Was bitte soll das im obigen Fall für ein "Trickbetrug" sein? Tasche selbst kaputt machen und dann die gleiche als Ersatz fordern? Die Tasche war augenscheinlich ungebraucht, die Rechnung, aus der das Geschäft hervorgeht samt Datum und Preis auch. Ein klarer Fall von Gewährleistung, noch dazu, wenn auf der Rechnung eine Umtauschfrist garantiert ist.
Daß die BF Ausländerin sein soll habe ich auch nicht gelesen und sind Ausländer in Ihren Augen gleich "Trickbetrüger"?
ghillie (30.12.2008, 19:09)
.....die hohe ausländerquote ...tatsache ist, daß viele dieser professionellen betrüger den trubel dieser shopping center ausnutzen...

Unverschämte Unterstellung!

ghillie (2.1.2009, 08:51)
mutest mir wirklich die lugnercity zu?
aber ok, ich hab kagrauh eben anders in erinnerung, soll so sein.

lh (31.12.2008, 07:40)
@ghillie: die Ausländerquote in der Umgebung des DZ ist bei weitem nicht so hoch, wie du glaubst wissen zu müssen bzw. dir einbildest. Geh mal in die Lugner City oder auf die Mariahilferstraße. Dann weißt du, was eine hohe Ausländerquote bedeutet.

rene (30.12.2008, 18:31)
Hallo svrroot:

Lt. Konsumentenschutz Seite:

AK Zentrale
Prinz Eugen Straße 20-22, 1040 Wien

Wir können Ihnen per E-Mail (die Fachabteilungen finden Sie links in der Navigation) nur kurze und allgemeine Informationen für eine erste Orientierung anbieten, aber keine Beratung!

Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Fachabteilung.

Telefon: 01 501 65 0

Anfrage an alle: Täusche ich mich oder ist nicht der Händler dazu verpflichtet mir nachzuweisen das ich die Tasche beschädigt habe.... Der Händler ist dazu verpflichtet seine Ware zu kontrollieren. besonders wenn die offen irgendwo herumstehen....

ghillie (30.12.2008, 18:09)
lh,
man kann natürlich alles mißverstehen. auch die hohe ausländerquote in der weiteren umgebung des dz.
tatsache ist, daß viele dieser professionellen betrüger den trubel dieser shopping center ausnutzen und nicht selten kinder dafür verwenden. aber den fall, daß jemand ein geschäft reinlegen wollte, mit ware ohne beleg, hatten wir ja erst kürzlich hier.

lh (30.12.2008, 10:18)
@ghillie: du hast aus der Umgebung geschlossen? Aha!
Und was willst mit deiner Schlussfolgerung aussagen? Dass die Leute aus der Umgebung ihre Kinder zu Trickbetrügern erziehen?

ghillie (29.12.2008, 23:31)
gern, quatscherin.
steht zum beispiel in Ä 151 abgb. mündigkeit erst ab 14, Ä 21 abgb.

sollte man wissen, wenn man jahrelang im handel beschäftigt war.

cheyquatscherin (29.12.2008, 17:12)
@ghillie: was soll der Schwachsinn "das geschäft hätte nicht an ein kind verkaufen dürfen. geht aber im vorweihnachtstrubel oft unter"?
Ich selbst war jahrelang im Handel beschäftigt (Elektro) und wir haben ständig an Kinder verkauft. Wenn ein Kind Geld dabei hat, kann es kaufen was es will.
In welchem Gesetz steht, das ein Kind nichts kaufen kann??
Ich finde es immer wieder interessant, was in diesem Forum für Schwachsinn verbreitet wird. lol

ghillie (29.12.2008, 15:50)
auch unter ema wirds nicht besser...
ja, gewährleistungsanspruch würde bestehen. wenn der kunde nachweisen kann, daß 1. die ware aus diesem geschäft stammt, 2. der schaden schon beim kauf vorhanden war.
nachdem beides hier nicht möglich scheint, wird die unvorsichtige mami pech haben.

lh,
ich habe aus der umgebung geschlossen.
zulässig?

Aufpasser (29.12.2008, 13:43)
GENAU!
Bei uns kaufen 11jährige noch ganz andere Sachen - ohne Einwilligung oder Begleitung der Eltern!
Der Beschwerde entnehme ich, daß das Preisschild vorhanden ist, auch wenn es nicht mehr an der Tasche hängt. Aber es ist sowieso nicht notwendig, nur der Kaufnachweis und das ist die Rechnung.
Und auf dem Kassabon steht, daß es sich um das nämliche Geschäft handelt.
Lesen und verstehen!

E.M.A. (29.12.2008, 12:28)
Es besteht hier GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH, auch wenn die Ware bereits verwendet wurde - im "üblichen" Umfang...

Der Verkäufer hat folglich 2 Möglichkeiten: 1.) Besserung
2.) Tausch

***************

lh (29.12.2008, 09:21)
@ghillie: wenn du nicht in Wien wohnst und schon gar nicht in Transdanubien, wieso glaubst du dann über Trickbetrüger im DZ Bescheid zu wissen?

ghillie (28.12.2008, 18:01)
geh gepimperte,
zum ersten, nein. zum zweiten, aber der preiszettel nicht. und damit zum dritten, wenn die ware aus dem geschäft stammt.

aber ich weiß eh, mit begriffen wie verantwortung der eltern fangst du nichts an.

Aufpasser (28.12.2008, 17:39)
Ein 11jähriges ist bedingt geschäftsfähig und darf eine Tasche kaufen! Auch der Rest ist einfach QUATSCH!
Auch ein Erwachsener hätte den Riß übersehen können. Und die Rechnung ist vorhanden.
Eine beschädigte Ware muß umgetauscht werden!

ghillie (28.12.2008, 16:29)
ihr habts probleme...

geht ganz einfach.
1. das geschäft hätte nicht an ein kind verkaufen dürfen. geht aber im vorweihnachtstrubel oft unter.
2. was ein kind so treibt, ist in der verantwortung der eltern, nicht einer verkäuferin. wenn die mama nicht aufgepaßt hat, was ihre kleine trieb, darf sie sich auch nicht aufregen.
3. wenn kein preiszettel mehr dran ist, wird eine ware nicht mehr zurückgenommen. man weiß ja nicht, wo sie herstammt und es gehen genügend trickbetrüger um, die mit solchen maschen reinlegen wollen, grad im donauzentrum. kinder werden heutzutage gern dafür verwendet.

also ganz einfach, man versucht, die nichtwahrnehmung der eigenen aufsichtspflicht jemandem anderen in die schuhe zu schieben.

aja,
wen erkennt man daran, daß er mangels privatleben sogar zu weihnachten zuflucht bei der mucha sucht? richtig.
dein übliches gewährleistungsgerede kannst dir hier abschminken.

Emmannzipator (28.12.2008, 14:01)
Wenn der Kauf nicht schon monatelang her ist, die Tasche wirklich nicht benutzt wurde, ist das ein Fall der Gewährleistung. Schadhafte Ware muß umgetauscht werden, zumal eine Rechnung vorhanden ist.
Also einfach noch mal hingehen und nicht auf einen Chef im Ausland verweisen lassen. Diese Klärung ist Sache des Geschäftsführers.

Bei einwandfreier Ware kann ein Umtausch
aus Kulanz erfolgen - muß aber nicht.
Daß der Media-Markt am Samstag um 6 Uhr für die Umtauscher öffnete und im Fernsehen berichtet wurde, daß der 27. einer der umsatzstärksten des Jahres ist, ist bezeichnend für unsere Gesellschaft. Ich frage mich nur, warum muß man gerade an diesem Tag umtauschen oder Gutscheine einlösen?

Peter S (28.12.2008, 00:07)
verbraucherschutz und dann anwalt

geht nicht um die paar Euro, sondern ums Prinzip ! Manche Verkäufer sind der Meinung mit den Kunden machen zu können was sie wollen !

brackets (27.12.2008, 18:13)
Wieviel hat die Tasche denn gekostet? Bei einem hohen Preis würde ich ggf. geltend machen, dass die Kleine noch nicht voll geschäftsfähig ist und das Geld in vollem Umfang zurückfordern.

Ansonsten würde ich der Firma einfach einen eingeschriebenen Brief oder Fax schicken und das Geld zurückverlangen.

Dabei tät ichs aber auch schon belassen, denn die werden nicht drauf reagieren und wegen der (vermutlich) paar Euro, würd ich mir kein graues Haar wachsen lassen.

Aufpasser (26.12.2008, 14:21)
Wenn die Ware fehlerhaft ist und nicht deswegen etwa preisreduziert abgegeben wurde, muß umgetauscht werden (noch dazu, wenn dies auf der Rechnung vermerkt wird) - am Ball bleiben und sich nicht mit teuren Auslandstelefonate abspeisen lassen. Was ist das für eine Firma? Chinesen?


© 2000-2024 - Barbara Mucha Media Ges.m.b.H. - Mediadaten
Jede Veröffentlichung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Das Copyright für den Titel DIE MUCHA liegt ausschließlich bei der Barbara Mucha Media Ges.m.b.H.