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Veröffentlicht am 9.12.2008, 08:27 von gerdus
Betrifft: HDI Versicherung
HDI verliert Original-Meldezettel und Ä57-Prüfbericht

Bei der Ummeldung eines Kfz in der Landesdirektion Steiermark "passierte" per heute eine echte Ungeheurlichkeit: Der Original-Meldezettel und der Ä57-Prüfbericht (Pickerl), die beigebracht werden sollten, wurden nach dem Kopieren irrtümlich (aus Schlamperei) einer Kollegin des Versicherungsbereuers übergeben und umgehend einer ANDEREN Kundin mit nach Hause mitgegeben. Versicherungsbereuer mit Kopiereramnesie ist: Mag. Richard W. HDI Hannover Versicherung AG Liebenauer Hauptsteaße 246, 8041 Graz Die Freundlichkeit beim Erkennen dieser Ungeheuerlichkeit durch Mag. W. war NICHT gegeben! Er hat es anfangs nicht einmal der Mühe Wert gefunden sich zu entschuldigen, sondern nur gemeint ich solle nicht "so einen Trara" machen! Die Entschuldigung musste regelrecht eingefordert werden! Die ANDERE Kundin kann leider - in Zeiten von Googel, Herold und allgemeinem Telefonbesitz - nicht telefonisch kontaktiert werden (obwohl Name und Anschrift der HDI bekannt sind) und von HDI gebeten werden, diese Original-Dokumente an HDI bzw. den Eigentümer zu retounieren. Daher muss der GUTE ALTE POSTWEG bemüht werden. Falls der Original-Meldezettel und der Ä57-Prüfbericht nicht wieder auftauchen, wer übernimmt die Kosten für neue Dokumente? Wer übernimmt die Fahrkosten zur Meldestelle und zur Werkstatt? Die HDI? Von dem Ärger und dem Zeitaufwand einmal ganz abgesehen... Wie wäre es, wenn Herr Mag. W. die ANDERE Kundin persönlich besucht und den Meldezettel erbittet? Wäre das kein Kundenservice? Weiters gebe ich zu bedenken dass der Fall auch aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht ohne ist! Wer schützt mich vor dem Missbrauch meiner Daten? Je länger man darüber nachdenkt desto schlechter wird einem, dass eine wildfremde Person meinen Original-Meldezettel hat! Und weiters gebe ich zu bedenken: Mei der Ummeldung hätte nicht noch einmal die HDI als Versicherung genommen werden müssen! ...leider ist es dazu aber zu spät
 
 Kommentare

gerdus (9.12.2008, 23:38)
@ghillie
Dein erster Beitrag ist mir nicht entgangen. Einscannen ist eine sehr gute Idee!
@Trüffelchen
Tja, hinterher ist man immer klüger! Schön dass du den Sinn meines Beitrags so verinnerlicht hast.

Trüffelchen (9.12.2008, 19:57)
des gfoit ma. a beschwerde schreim und dann tips gebn wie ma so a beschwerde vermeiden kannt. hättstas halt selba kopiert bevorst dahingangen bist. so a schmäh...

ghillie (9.12.2008, 17:46)
gerdus,
auf einem zmr-ausdruck steht zwar das ausdruckdatum, aber nirgends ein ablaufdatum. auf einem meldezettel ja auch nicht.
hättest den beitrag nicht herausgenommen, dann hättest meinen ersten tip gesehen. unterlagen einscannen, dann kannst sie jederzeit ausdrucken.

gerdus (9.12.2008, 16:14)
@ghillie
Nein, man kann nicht einfach so einen Beitrag wieder herausnehmen, es war aber nötig.
Eine Bestätigung aus dem ZMR geht prinzipiell auch, diese ist aber nur 10 Tage ab Ausstellung gültig. Üblich ist nun mal der Meldezettel im ORIGINAL, Kopien können abgewiesen werden.
Mein Tipp daher an alle: Man fertigt sich selber Kopiene der Unterlagen an, so dass man die Originale nur mehr HERZEIGEN muss und nicht mehr zum Kopieren HERGEBEN muss. Die Kopien werden dann übergeben.
@lh
Nun, man ärgert sich halt und ich denke hier ist der richtige Ort, dem Ausdruck zu verleihen.
@ ALLE
DANKE FÜR EURE BEITRÄGE!

lh (9.12.2008, 13:51)
@gerdus: ein bissl übertreibst aber schon. Soll dir niemals eine ärgere "Ungeheuerlichkeit" zustoßen.

ghillie (9.12.2008, 13:46)
gerdus,
aha.
und da kann man einen beitrag einfach herausnehmen, umschreiben und wieder reinstellen??? bitte wie geht das.

auf deine frage "Wer schützt mich vor dem Missbrauch meiner Daten?" ohne kritik die einzige antwort: du selbst.

gerdus (9.12.2008, 12:05)
@ghillie:
Der Beitrag wurde korregiert und erweitert!
cu

ghillie (9.12.2008, 09:35)
beitrag weg,
beitrag wieder da...
wozu?

noch einmal die gleiche empfehlung:
man gibt niemandem einen originalmeldezettel. niemandem punkt.
man besorgt sich um 3 euro eine meldebestätigung aus dem zmr, die man dann jederzeit verwenden kann.


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