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Veröffentlicht am 26.11.2008, 12:25 von Mylady
Betrifft: MyLady
Schikanen der Wiener Südbahnhofspolizei gegen Behinderte

Da wiehert der Amtsschimmel wieder einmal gewaltig! "Täter“ ließ seine behinderte Gattin auf dem Polizeiparkplatz aussteigen, damit sie bei der Südbahnhofpolizei um Erlaubnis bittet, hier kurz stehen bleiben zu dürfen, um zwei blinde Freunde abzuholen. Der Behindertenparkplatz war besetzt. Man darf man diesen Polizeiparkplatz sehr wohl kurz zum Ein- und Aussteigen einer behinderten Person benützen, die einen entsprechenden Ausweis besitzt, so wie ich (gemäß 29b StVO 1960). Begründung: Man versuchen einmal mit zwei blinden Menschen und einer gehbehinderten Gattin quer über die Tramgleise zu spazieren, um zu seinem Fahrzeug zu gelangen, weil der Behindertenparkplatz besetzt ist, alle Polizeiparklätze aber frei. Wir hofften auf die Hilfe der Polizei. Falsch gehofft! Ich wurde dort drinnen von einem Polizeibeamten beleidigt. Die Behörden haben ganz offensichtlich, so haben wir den Eindruck gewonnen, hier einen Trainingsplatz für ihre amtsmissbräuchlichen Schikanen zu finden geglaubt. Als mein Gatte in die Polizeistelle ging, um sich über diesen Beamten zu beschweren, der seine Gattin frech beleidigt hatte, stand er bereits auf dem mittlerweile frei gewordenen Behindertenparkplatz. Wenn auch jener „vorbildliche“ Beamte das Gegenteil behauptet hat, er hat es nicht gesehen, wollte aber meinen Gatten am Revier wegen solch eines „Vergehens“ zu einer Selbstanzeige nötigen, und versuchte dann scheinbar, als „aggressive Schutzhandlung“, uns diesen Tatbestand in Folge zuzuschieben, weil er von meinem Mann auf sein Fehlverhalten hingewiesen wurde. Diese Handlung alleine müsste einen vernunftbegabten Menschen schon stutzig machen. In weiterer Folge hat er mich dann anschließend auf dem Behindertenparkplatz aufs Beschämendste perlustriert!!! Wir haben uns über diesen Beamten beschwert, doktern aber seitdem nun fast zwei Jahre mit der MA67-Parkplatzüberwachung herum, weil uns der freundliche Beamte wegen eines nicht begangenen Vergehens angezeigt hat (Parkens auf dem Polizeiparkplatz!!!). Verschwendung wertvoller Zeit, die gegen die wachsende Kriminalität, auch im Bereich der Straßenverkehrsordnung, verwendet werden könnte, indem man sich fähig zeigt, Prioritäten zu setzen statt Bestrafungs- bzw. Ermahnungsbriefe an untadeliger Bürger zu verteilen. Unser Fazit: Hüte dich vor der Polizei am Südbahnhof und bitte sie niemals um Hilfe. Das könnte der Beginn einer langjährlichen Amtshandlung werden! Wir sind noch immer nicht fertig mit der MA67-laufendes Verfahren.
 
 Kommentare

ghillie (28.11.2008, 17:03)
...
danke.

fifa7 (28.11.2008, 13:57)
da haben sowohl ghillie als auch busdriver recht.

nur: in meinem beispiel bin ich angezeigt worden wegen sachverhalten, die zweifellos NICHT bestanden haben. und in weiter umgebung war weder ein balkan-bus oder sonst irgendein auto, schon gar keines der polizei in der nähe. also mit ein bisserl mitdenken hätten die polizisten nicht "straßenverkehrsrechtlich amok laufen" müssen.

ebenso wenig wie im beispiel des BF.

ghillie (28.11.2008, 13:33)
busdriver,
darum hat sie auch den Ä 29b stvo mißverstanden.

ghillie (28.11.2008, 13:32)
fifa,
ist dort vielleicht verständlich, weil gleich daneben die balkan-busse wegfahren und der ganze bereich deshalb meist (zumindest jedes mal, wenn ich dort war) von "haltenden" autos verparkt war, die gerade jemanden ein- oder aussteigen ließen. was dann mit gepäck und lebhaften diskussionen oft länger dauert.
dann ist die reaktion der polizei eher erklärbar.
wird sich aber sowieso ändern, wenn der bahnhof neu gebaut ist. darum ist mylady's sache, die sich auch hier schon über jahre hinzieht, nicht so ganz aktuell.

Busdriver (28.11.2008, 13:28)
ich würde zuerst in der stvo den unterschied zwischen halten,parken und anhalten nachlesen. zum aussteigen einer person muß man HALTEN und das verkehrszeichen an dieser stelle heißt HALTEN u. parken verboten! anhalten ist aber ein gezwungenes halten des fahrzeuges (verkehrsbedingt, technischer def. usw.)

fifa7 (28.11.2008, 12:30)
Mylady (27.11.2008, 22:20) ...Wir haben nicht geparkt auf dem Polizeiparkplatz. Mein Mann hat dort angehalten, um mich aussteigen zu lassen. Das ist erlaubt...

ich glaube, wenn du tatsächlich AUF dem platz gestanden bist, darfst du das dort tatsächlich nicht. trotzdem ist die vorgangsweise rücksichtslos und schikanös, noch dazu wo sowieso die anderen pol.parkplätze frei waren....

in meinem fall war es damals so, dass ich nicht einmal auf dem parkplatz selbst, sondern davor auf der fahrbahn kurz angehalten habe, damit jemand aussteigen kann. trotzdem bekan ich eine anzeige wg. parken (!!!) auf (!!!) dem parkplatz der polizei. und dabei war rundherum (an einem sonntag nachmittag) alles leer.....

denen ist wirklich manchmal fad und dann toben sie sich aus....


p.s.: korrektur: das "..Opfer einer - leider halt beweisbaren - Schikane.. hätte zuerst natürlich "NICHT beweisbaren" heißen müssen - sorry !

dady_cool (28.11.2008, 06:29)
ändert nichts daran das diese beschwerde so beschi.en geschrieben ist das man sich nicht auskennt wer da jetzt erzählt. der mann oder die frau.
vorallem was bringt es wenn man die beschwerde x mal schreibt?
für was streitet man da jahrelang herum?
sonst nichts besseres zu tun? keine anderen sorgen? glaub ich fast nicht.

Mylady (27.11.2008, 21:20)
Erklärungen:
Wir haben nicht geparkt auf dem Polizeiparkplatz. Mein Mann hat dort angehalten, um mich aussteigen zu lassen. Das ist erlaubt mit dem 29b sehr wohl erlaubt. Während ich in die Wache gegangen bin, ist er weggefahren.
Gehbehinderund ist nicht gleich Querschnittslähmung. Ich kann noch gehen.
Auf der Wache wollte ich um Erlaubnis zum Parken bitten, weil der Behindertenparkplatz besetzt war. Die blinden Freunde finden nur zur Polizeiwache und nicht zum Taxistandplatz, obwohl Wien sehr groß ist. Dort war der Treffpunkt.
Ich verließ die Wache, und mein Gatte ging hinein, um zu fragen, weshalb man mich beleidigt hatte. Da hatte er bereits, nach einigem Hin-und Herfahren den Behindertenparkplatz frei gehabt.
In der Wache gingen die Schikanen für meinen Mann weiter. Man wollte ihn zu einer Selbstanzeige nötigen, weil die Beamten meinten, wir stünden auf ihren Parkplatz. Auch er verließ die Wache und stieg ins Auto auf dem Behinderttenparkplatz. Dorthin folgte uns der Beamte.

dady_cool (27.11.2008, 18:10)
toll geschrieben!
einmal berichtest du das die gattin hinein ging (ich dachte gehbehindert) das anderemal erzählst du das sie deinen gatten nötigen wollten.

wer schreibt jetzt die beschwerde? der gatte oder die gattin??

ghillie (27.11.2008, 17:11)
natürlich, fifilein,
du glaubst jedes wort. dann lies dir einmal den Ä 29b stvo. dort steht nix von parkflächen, die der exekutive vorbehalten sind.
jedes wort...
wieviele würden noch überbleiben, wennst ernsthaft liest?
diese beschwerde hatten wir hier schon mehrmals, immer wieder vom selben. wennst dich auf einen polizeiparkplatz stellst, reagieren die sauer. ob dus glaubst oder nicht.

fifa7 (27.11.2008, 14:59)
Stimmt - vor dem Südbahnhofwachzimmer muß man tatsächlich auf der hut sein. Auch ich bin dort einmal wahrheitswidrig angezeigt worden und Opfer einer - leider halt beweisbaren - Schikane geworden.

Daher glaube ich an dieser Beschwerde jedes Wort, auch weil die Beschreibung schlüssig ist.

Warum daran was auszusetzen ist weiß eh wieder nur einer....

ghillie (27.11.2008, 12:28)
wien ist sooooooo groß...
wennst einmal zum südbahnhof fahrst, dann siehst, daß diese ausstiegsstellen auf der gürtelseite hinter dem taxistandplatz sind.

aber mit deinem kampfnick schaffst halt nix anderes. wissen wir.

ezll (26.11.2008, 19:57)
@ghillie
wenn mylady einen anderen parkplatz hätte nutzen können, der ebenso leicht für sie zu erreichen ist, dann hätte sie diesen wohl auch genommen.

ghillie (26.11.2008, 17:19)
diese beschwerde hatten wir schon mehrmals. sie wird damit nicht aktueller.

mylady,
warum regst dich auf? der südbahnhof wird eh grad abgerissen. wenn ich mich richtig erinnere, hättest aber die plätze zum ein- und aussteigen auf der nordseite gehabt. und das parkhaus dort noch obendrein.

gammastef (26.11.2008, 14:30)
Da ich öfter am Südbahnhof zu tun habe, allerdings meist mit Öffis unterwegs bin, kann ich zu dieser Situation auch meinen Senf dazu geben.
1. Vor dem Wachzimmer am Südbahnhof gibt es eine Unmenge von Parküplätzen, die ausschließlich für Fahrzeuge der Bundespolizei reserviert sind. genutzt wird normalerweise einer, manchmal zwei, meistens keiner.
2. Auf diesen Parkplätzen stehen häufig Fahrzeuge mit dem berühmten WD-Kennzeichen. Werden diese genauso wie Normalsterbliche von unseren Freunden und Helfern behandelt?
3. Es gibt, soweit ich weiß, 1 (in Worten: einen) Behinderten-Parkplatz und dieser ist meist besetzt. Am Westbahnhof stehen jetzt trotz Umbau mindestens fünf Behinderten_Parkplätze zur Verfügung. Warum gibt es Südbahnhof so wenige Behinderten-Parkplätze?
Auf jeden Fall ist das Verhalten des Beamten sicherlich nicht bgerade vorbildhaft und die Reaktion der Behörde nicht minder beschämend.
Austria, quo vadis?


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