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Veröffentlicht am 13.11.2008, 11:06 von Rob73
Betrifft: Hella Rollläden
Warnung vor Hella ALU/PVC Rollläden!!!

Achtung bei der Rolllädenbestellung der Firma Hella,wenn die Ausführung ALU/PVC auf der Bestellung steht und jeder Berater von zB Bau mein Haus/Hanlo auch 100mal versichert es handelt sich um Alukerne wie beim Muster mit PVC-Beschichtung,ist es aber tatsächlich so dass sie nur ALU-Führungsschienen und reine PVC-Rollläden geliefert bekommen! Die reinen PVC-Rollläden halten etwa ein Jahr dann beginnen diese sich zu verformen und biegen sich bauchig nach innen,was bei Hella in der Toleranz ist,nur für den Kunden sieht es halt optisch besch...eiden aus. Es ist auch kein Zustand welcher nur die Sonnenseitigen Rollläden betrifft,denn die tägliche Morgensonne reicht da auch schon aus! Reklamationen werden zwar aufgenommen aber nicht behoben,ist ja in der Toleranz des Herstellers. Ein Datenblatt oder Meßprotokoll um diese angeblichen Toleranzen nachzuprüfen bekommt man aber auch nicht als Kunde wenn man eines haben möchte! Fazit:Rollläden im Wert von 5-6000.- sind nur die Hella Billigstausführung und bleiben nur ein Jahr formstabil und ich denke nach dem Ende der Garantie ist die Verformung soweit fortgeschritten dass die Funktion auch beeinträchtigt ist! Natürlich tauscht dann Hella gerne gegen Mehrpreis den Mist gegen ALU/ALU aus! Ein weiteres Kapitel vom Hausbau,alles belegbar und bezeugbar... falls sich wer im falschen Stolz gekränkt fühlt.
 
 Kommentare

ghillie (24.11.2008, 12:35)
vorsicht, sabüff ist ein rudelnick.
da hätt auch der corvette keine freud damit.

Trüffelchen (23.11.2008, 13:11)
do is a schmähstad da @menstruator-corwett. an heiratsantrag von da @frau obalehrerin, des gibts ned alle tag *hihihi*

sabüff (20.11.2008, 14:29)
@corvette: du bist sehr intelligent. Das merkt man an vielen von deinen Kommentaren. Du dürftest viel von mir gelernt haben.

ghillie (19.11.2008, 20:40)
sachwalter bin ich schon. meinst, ich sollt dich noch dazunehmen? naja, wird viel arbeit sein, fürcht ich.

corvette (19.11.2008, 17:21)
Ghillie du kannst keinen Rechtsstreit mit einem AK-Anwalt führen. Denn jedes Gericht würde dich nach wenigen Minuten als unzurechnungsfähig einstufen. Du solltest dich zeitgerecht um einen Sachwalter bemühen.

ghillie (19.11.2008, 16:12)
aber corvettele,
du hast doch wieder einmal voll recht!

ich würd mich freuen, einen rechtsstreit gegen deinen ak-anwalt zu führen, in dem er den inhalt eines mündlichen vertrages beweisen muß.

corvette (19.11.2008, 06:50)
ghillie (18.11.2008, 15:42)
diskele,
die ak ist kein anwalt. du kannst sie deshalb auch nicht beauftrafen.
nein, mündliche vereinbarungen zählen nur dann, wenn sie schriftlich bestätigt werden. steht in jedem normalen vertrag. lies dir einmal einen durch. sicher hätt sogar die ak ein muster...

Da ist wieder einmal so einiges falsch an ghilliekasperls Aussagen. Wie immer.

Die AK ist kein Anwalt, man kann sie aber trotzdem beauftragen. Und so nebenbei haben die Anwälte. Mündliche Vereinbarungen zählen NICHT nur dann wenn sie schriftlich bestätigt werden. Denn dann sind sie ja nicht mehr mündlich sondern schriftlich. Und es steht NICHT in jedem normalen Vertrag. Es gibt oft Verträge wo hingewiesen wird das schriftliche Vereinbarungen ungültig sind. Aber es steht nicht in jedem Vertrag.

Ghillie hat uns wieder mit seinem Drang nach Mitsprache mit Vermutungen, Falschaussagen und völlig absurden Infos zugemüllt.

corvette (19.11.2008, 06:38)
ghillie (16.11.2008, 12:33)
ormes pensionisterl,
in den 50ern bin ich erst in die volksschule gegangen. da sind die überstunden leider noch nicht verrechnet worden.


Eher in eine Schule für geistig Behinderte.

ghillie (18.11.2008, 15:32)
disk,
dann viel spaß mit der durchsetzung eines mündlichen vertrags.
ich würd dir raten, beauftraf einmal einen anwalt und laß dirs erklären. dann soll er dir auch gleich die entscheidungen zeigen, mit denen z.b. tele2 mit den berüchtigten telefonverträgen abgeblitzt ist.

kommt davon, wenn man auf ak hört, statt selber im gesetz blättert.

disk (18.11.2008, 15:00)
Wer hat davon geschrieben, die AK zu beauftragen? Versuch doch das Geschriebene in Ruhe zu lesen, ohne deine ewigen Vorbehalten gegenüber der AK.

Mündliche Vereinbarungen sind gleich rechtwirksam wie schrifliche. Was soll in einem "normalen" Vertrag stehen, der mündlich errichtet wurde? Welche Muster sollte es für mündliche Verträge geben?

Die Beweisführung ist schwierig, deshalb rate ich ab. Die Judikatur selbst unterscheidet nicht, ob die Vertragserrichtung schriftlich oder mündlich erfolgte.

ghillie (18.11.2008, 14:42)
diskele,
die ak ist kein anwalt. du kannst sie deshalb auch nicht beauftrafen.
nein, mündliche vereinbarungen zählen nur dann, wenn sie schriftlich bestätigt werden. steht in jedem normalen vertrag. lies dir einmal einen durch. sicher hätt sogar die ak ein muster...

disk (18.11.2008, 08:47)
@ghillie: Warum sollte die AK uneigennützig agieren? Wenn der BF einen Anwalt beauftraft, darf er auch nicht damit rechnen, dass dieser aus "sozialen und humanitären" Gründen die Interessen des BF vertritt.

Auch mündliche Vereinbarungen zählen - gleich wie jede schriftlich getroffene Zusage. Das Problem liegt in der Beweisbarkeit dieser Vereinbarungen.

ghillie (17.11.2008, 14:36)
der vertreter kann sagen, was er will. es zählt das, was im vertrag steht.

Saal und Ach (16.11.2008, 21:23)
lh (13.11.2008, 12:29)

Nicht JEDE/JEDER ist eine Fachperson, Worte vom Vertreter sollen entsprechen.

Saal und Ach (16.11.2008, 21:20)
Ihren Unmut kann ich verstehen, wenn ALU bestellt und Kunststoff kommt, eh bekannt, in der Rechnung ist ALU und am Fenster Kunststoff.
Lustig ist, es ist nie anders!

HELLA hat hat einen Vorteil, TEUER, mehr nicht

ghillie (16.11.2008, 11:33)
ormes pensionisterl,
in den 50ern bin ich erst in die volksschule gegangen. da sind die überstunden leider noch nicht verrechnet worden.

disk,
kompetent sicher. alles um zwangsbeiträge. nur mit konsumentenschutz hat die ak nix zu tun. auch wenn sie dafür immer propagiert wird. sicher nicht uneigennützig...

corvette (15.11.2008, 06:31)
ghillie (14.11.2008, 18:08)
...mit der kommst sicher weiter.
denn die kammer für arbeiter und angestellte ist die kompetente vertretung für alle arten von arbeitsrechtlichen konflikten.
beschichtet oder nicht.

Der war gut und zeigt wieder einmal ghillies wirliches geistiges Niveau. Weil er in den 50er Jahren einmal dioe AK für eine Überstundenforderung gebraucht hat glaubt er heute noch immer das die nichts anderes tun.

corvette (15.11.2008, 06:29)
lh (14.11.2008, 08:31)
@corvette: Es darf schon PVC beschichtet heißen wenn es einfach mit PVC beschichtet ist -
Sicher! Aber der BF wollte ausgezeichnete Qualität zum Preis von billigem Klumpert, denn um 5 - 6000,- Rolladen für ein ganzes Haus sind nun mal billig.


Das ist richtig @Ih, aber du hast ja geschrieben: Es darf auch nicht PVC-Beschichtung heißen, sondern "pulverbeschichtet".

Und das ist aber nicht richtig. Denn mit PVC überzogen heißt PVC beschichtet.

disk (14.11.2008, 18:53)
Vielleicht war das zu deiner aktiven Zeit so, ghillie: Heute ist die AK nicht nur kompetenter Ansprechpartner in Sachen Arbeits- und Sozialrecht, sondern unter anderem auch unverzichtbar in der Durchsetzung von Konsumentenanliegen. Informier dich einfach.

ghillie (14.11.2008, 17:08)
...mit der kommst sicher weiter.
denn die kammer für arbeiter und angestellte ist die kompetente vertretung für alle arten von arbeitsrechtlichen konflikten.
beschichtet oder nicht.

disk (14.11.2008, 11:02)
Ich würde dir empfehlen, schriftlich auf die Herausgabe der entsprechenden ÖNorm, die die behauptete Toleranz belegt, verlangen und bei fehlender Reaktion, einen Sachverständigen zur Gutachtenserstellung einladen. Wenn du damit nicht weiterkommst: AK

lh (14.11.2008, 08:33)
@sabifa: Bau mein Haus/Hanlo baut eigenlich keine kleinen Gartenhäuser. Das Kleinste ist ein 50m2 Kleingartenwohnhaus, und das hat auch Terassentür und mindestens 8 oder 9 Fenster.

sabifa (14.11.2008, 08:28)
@Ih: vielleicht handelt es sich ja um ein kleines Gartenhaus.

lh (14.11.2008, 07:31)
@corvette: Es darf schon PVC beschichtet heißen wenn es einfach mit PVC beschichtet ist -
Sicher! Aber der BF wollte ausgezeichnete Qualität zum Preis von billigem Klumpert, denn um 5 - 6000,- Rolladen für ein ganzes Haus sind nun mal billig.

corvette (13.11.2008, 18:15)
lh (13.11.2008, 12:29)
Es darf auch nicht PVC-Beschichtung heißen, sondern "pulverbeschichtet".

Ih das sind aber 2 grundverschiedene Dinge. Es darf schon PVC beschichtet heißen wenn es einfach mit PVC beschichtet ist. Pulverbeschichtung hingegen bedeutet das Pulverlack elektrostatisch oder tribostatisch anfgetragen wird.

ghillie (13.11.2008, 16:07)
ganz richtig.
ist halt wieder einmal so, daß man etwas außerhalb des vertrages abspricht und sich dann
sagen wir wundert.

lh (13.11.2008, 11:29)
Nicht bös sein, aber selbst schuld! Wenn es nicht ausdrücklich heißt "Aluprofile", dann kriegt man die Billigstausführung aus PVC. Es darf auch nicht PVC-Beschichtung heißen, sondern "pulverbeschichtet". Wenn du bestellst "pulverbeschichtetes Aluprofil" - am besten auch noch "ausgeschäumt" - dann dürfte eigentlich nichts passieren, und wenn doch, dann kann der Lieferant auf seine Kosten alles austauschen.

funkfish (13.11.2008, 11:14)
hast schriftlich dass die rollläden selbst nen alukern haben? wenn ja dürfte es kein problem sein acuh solche zu bekommen! müdlich gilt nicht


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